Kurz notiert!
Gesetzesänderung: Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen im Dienst, dürfen ihr Gesicht künftig grundsätzlich nicht verhüllen. Das hat die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag beschlossen. Zudem müssen in Deutschland Nikab- und Burka-Trägerinnen sich zur Identifizierung enthüllen.
Bundeswahlgesetz ergänzt
Das Parlament ergänzte auch das Bundeswahlgesetz um ein entsprechendes Verschleierungsverbot für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände. Eine Änderung der Bundeswahlordnung sieht zudem vor, dass Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden können, wenn sie sich nicht ausweisen oder die Feststellung ihrer Identität durch den Wahlvorstand unmöglich machen. Ferner gilt die entsprechende Identifikationspflicht für die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung. ...
Vollverschleierte Soldaten, Richterrinnen, Wahlvorstände oder Beamte existierten faktisch nicht, das neue Gesetz scheint somit auch sinnlos zu sein. Die SPD wandte sich ebenfalls gegen ein generelles Verbot wie etwa in Österreich. Bei staatlichen Stellen sei es aber klug zu verdeutlichen, dass Amtsträger Bürgern nicht vollverschleiert gegenübertreten dürften. Ein vollständiges öffentliches Verbot der Vollverschleierung wurde abgelehnt, da es mit der deutschen Verfassung nicht vereinbar lässt. Einige Politiker sind somit der Meinung: "Die Regelung ist somit überflüssig"!
Quelle: ZDF
Bildquelle: ARD