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Das Gericht stützt sich auf die Empfehlung der Tierversuchskommission, die das Gesuch der Universität und der ETH mit 7:4 Stimmen für bewilligungsfähig hielt. Kein Wunder, denn sieben der elf Kommissionsmitglieder werden von den Uni- und ETH Rektoraten vorgeschlagen. Nur drei Mitglieder der Kommission werden von Tierschutzorganisationen gestellt. Dieses krasse Ungleichgewicht wird noch dadurch verschärft, dass die drei Tierschutz-Kommissionsmitglieder das Urteil nicht an die höchste Instanz, das Bundesgericht, weiterziehen können. Dazu berechtigt wären nur die Forschenden selber sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Sieht so ein faires Verfahren aus?Quelle ©: fischundfleisch
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