Das Fördergesetz für die eID-Funktion (PAuswG-E) ist nun seit 17.07.2017 in Deutschland gültig. Damit werden einige Einsatzhemmnisse bei der elektronischen Identifizierung mit dem Personalausweis beseitigt. Die wichtigste Änderung wird bei neu beantragten Ausweisen wirksam: Hier ist die eID-Funktion an jetzt standardmäßig freigeschaltet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass die eID-Funktion nur für ein Drittel der ausgegebenen Ausweise aktiviert wurde. Denn freiwillig war gestern!
Medienbruchfreie Datenübergabe
Die zweitwichtigste Änderung betrifft alle Personalausweise mit Datenchip. Danach können alle zur ID-Prüfung Berechtigten wie Behörden, Banken, Hotels oder Alkoholverkäufer bei Anwesenheit des Ausweisinhabers ohne dessen PIN-Eingabe die eID-Daten auslesen und in ihre (Online)-Formulare übertragen. Dieses nun mögliche "Vor-Ort-Auslesen ohne PIN" über ein RFID-Lesegerät wird mit Zeitersparnis und besserer Datenqualität bei der medienbruchfreien Übernahme von Daten begründet.
Medienbruchfreie Datenübergabe
Die zweitwichtigste Änderung betrifft alle Personalausweise mit Datenchip. Danach können alle zur ID-Prüfung Berechtigten wie Behörden, Banken, Hotels oder Alkoholverkäufer bei Anwesenheit des Ausweisinhabers ohne dessen PIN-Eingabe die eID-Daten auslesen und in ihre (Online)-Formulare übertragen. Dieses nun mögliche "Vor-Ort-Auslesen ohne PIN" über ein RFID-Lesegerät wird mit Zeitersparnis und besserer Datenqualität bei der medienbruchfreien Übernahme von Daten begründet.
Eine weitere wichtige Änderung ergibt sich durch die Anpassung des Personalausweis-Gesetzes an die europäische eIDAS-Verordnung: Alle anderen EU-Staaten sind ab sofort berechtigt, die eID deutscher Bürger und die eID des elektronischen Aufenthaltstitelsauszulesen und zu verarbeiten.
Outsourcing der Identifizierung
Die dritte große Neuerung dürfte sich vor allem auf Internet-Angebote auswirken: Ab sofort ist das Outsourcing des Identifizierungsvorgangs im Online-Bereich gestattet. Damit können externe Dienstleister im Netz nach Erhalt des Berechtigungszertifikates durch die Vergabestelle für andere Anbieter die eID-Prüfung übernehmen. Bisher musste etwa ein Online-Shop, der hochprozentige Alkoholika verkauft, sich selbst ein Zertifikat besorgen, nur um die Altersverifikation durchführen zu können. Durch die Einführung zugelassener Dienstleister, die "eID as a Service" zu ihrem Geschäft machen, soll die Online-Akzeptanz des Personalausweises gefördert werden. Man kann den eID-Funktion aber auch dauerhaft abschalten -siehe Beitrag von CCC-Tipp ganz unten. ...
Noch nicht in Kraft getreten ist die ebenfalls mit dem Gesetz verabschiedete, stark kritisierteVerpflichtung der Personalausweis- und Passbehörden, den automatisierten Lichtbildabruf durch Polizei- und Ermittlungsbehörden zu gewährleisten. Dafür sind umfangreiche Veränderungen in den IT-Abläufen der Behörden notwendig, weshalb der Stichtag erst am 15. Mai 2018 ist.
Outsourcing der Identifizierung
Die dritte große Neuerung dürfte sich vor allem auf Internet-Angebote auswirken: Ab sofort ist das Outsourcing des Identifizierungsvorgangs im Online-Bereich gestattet. Damit können externe Dienstleister im Netz nach Erhalt des Berechtigungszertifikates durch die Vergabestelle für andere Anbieter die eID-Prüfung übernehmen. Bisher musste etwa ein Online-Shop, der hochprozentige Alkoholika verkauft, sich selbst ein Zertifikat besorgen, nur um die Altersverifikation durchführen zu können. Durch die Einführung zugelassener Dienstleister, die "eID as a Service" zu ihrem Geschäft machen, soll die Online-Akzeptanz des Personalausweises gefördert werden. Man kann den eID-Funktion aber auch dauerhaft abschalten -siehe Beitrag von CCC-Tipp ganz unten. ...
Noch nicht in Kraft getreten ist die ebenfalls mit dem Gesetz verabschiedete, stark kritisierteVerpflichtung der Personalausweis- und Passbehörden, den automatisierten Lichtbildabruf durch Polizei- und Ermittlungsbehörden zu gewährleisten. Dafür sind umfangreiche Veränderungen in den IT-Abläufen der Behörden notwendig, weshalb der Stichtag erst am 15. Mai 2018 ist.
Quellen: heise.de, u.a.
Bildquellen: BMI
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Anm.: Viele meinen, das ist ein weiterer großer Schritt zum totalen Überwachungsstaat, der Schritt zu Orwells Staats-Horror ist getan.
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NFC oder RFID-Chip im Reisepass/Personalausweis mittels Induktions-Herdplatte abschalten! |
Der CCC-Tipp: Was viele lange befürchtet haben, wird nun Realität: Ab 17. Juli 2017 werden biometrische Merkmale aus Reisepässen bei jeder Ein- und Ausreise aus dem Schengenraum vollständig und systematisch gegen zentrale Datenbanken abgeglichen. Eine Änderung des EU-Grenzkodexes schreibt dies nun vor. Dagegen hilft nur das Deaktivieren des Chips im Reisepass.
Wie geht das?: https://www.ccc.de/de/updates/2017/chip-zappen
(Ob und wie weit das rechtens ist, muss jeder selbst überprüfen! Der Chaos Computer Club (CCC) zeigt wie es problemlos und schnell geht mittels Induktionsplatte - inkl. Video.)
Sollte der CCC-Link aus irgend einem Grund nicht mehr ansprechbar sein, hier der Bericht als PDF: PDF-Direktlink