
Medienbruchfreie Datenübergabe
Die zweitwichtigste Änderung betrifft alle Personalausweise mit Datenchip. Danach können alle zur ID-Prüfung Berechtigten wie Behörden, Banken, Hotels oder Alkoholverkäufer bei Anwesenheit des Ausweisinhabers ohne dessen PIN-Eingabe die eID-Daten auslesen und in ihre (Online)-Formulare übertragen. Dieses nun mögliche "Vor-Ort-Auslesen ohne PIN" über ein RFID-Lesegerät wird mit Zeitersparnis und besserer Datenqualität bei der medienbruchfreien Übernahme von Daten begründet.

Outsourcing der Identifizierung
Die dritte große Neuerung dürfte sich vor allem auf Internet-Angebote auswirken: Ab sofort ist das Outsourcing des Identifizierungsvorgangs im Online-Bereich gestattet. Damit können externe Dienstleister im Netz nach Erhalt des Berechtigungszertifikates durch die Vergabestelle für andere Anbieter die eID-Prüfung übernehmen. Bisher musste etwa ein Online-Shop, der hochprozentige Alkoholika verkauft, sich selbst ein Zertifikat besorgen, nur um die Altersverifikation durchführen zu können. Durch die Einführung zugelassener Dienstleister, die "eID as a Service" zu ihrem Geschäft machen, soll die Online-Akzeptanz des Personalausweises gefördert werden. Man kann den eID-Funktion aber auch dauerhaft abschalten -siehe Beitrag von CCC-Tipp ganz unten. ...