Das Fördergesetz für die eID-Funktion (PAuswG-E) ist nun seit 17.07.2017 in Deutschland gültig. Damit werden einige Einsatzhemmnisse bei der elektronischen Identifizierung mit dem Personalausweis beseitigt. Die wichtigste Änderung wird bei neu beantragten Ausweisen wirksam: Hier ist die eID-Funktion an jetzt standardmäßig freigeschaltet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass die eID-Funktion nur für ein Drittel der ausgegebenen Ausweise aktiviert wurde. Denn freiwillig war gestern!
Medienbruchfreie Datenübergabe
Die zweitwichtigste Änderung betrifft alle Personalausweise mit Datenchip. Danach können alle zur ID-Prüfung Berechtigten wie Behörden, Banken, Hotels oder Alkoholverkäufer bei Anwesenheit des Ausweisinhabers ohne dessen PIN-Eingabe die eID-Daten auslesen und in ihre (Online)-Formulare übertragen. Dieses nun mögliche "Vor-Ort-Auslesen ohne PIN" über ein RFID-Lesegerät wird mit Zeitersparnis und besserer Datenqualität bei der medienbruchfreien Übernahme von Daten begründet.
Medienbruchfreie Datenübergabe
Die zweitwichtigste Änderung betrifft alle Personalausweise mit Datenchip. Danach können alle zur ID-Prüfung Berechtigten wie Behörden, Banken, Hotels oder Alkoholverkäufer bei Anwesenheit des Ausweisinhabers ohne dessen PIN-Eingabe die eID-Daten auslesen und in ihre (Online)-Formulare übertragen. Dieses nun mögliche "Vor-Ort-Auslesen ohne PIN" über ein RFID-Lesegerät wird mit Zeitersparnis und besserer Datenqualität bei der medienbruchfreien Übernahme von Daten begründet.
Eine weitere wichtige Änderung ergibt sich durch die Anpassung des Personalausweis-Gesetzes an die europäische eIDAS-Verordnung: Alle anderen EU-Staaten sind ab sofort berechtigt, die eID deutscher Bürger und die eID des elektronischen Aufenthaltstitelsauszulesen und zu verarbeiten.
Outsourcing der Identifizierung
Die dritte große Neuerung dürfte sich vor allem auf Internet-Angebote auswirken: Ab sofort ist das Outsourcing des Identifizierungsvorgangs im Online-Bereich gestattet. Damit können externe Dienstleister im Netz nach Erhalt des Berechtigungszertifikates durch die Vergabestelle für andere Anbieter die eID-Prüfung übernehmen. Bisher musste etwa ein Online-Shop, der hochprozentige Alkoholika verkauft, sich selbst ein Zertifikat besorgen, nur um die Altersverifikation durchführen zu können. Durch die Einführung zugelassener Dienstleister, die "eID as a Service" zu ihrem Geschäft machen, soll die Online-Akzeptanz des Personalausweises gefördert werden. Man kann den eID-Funktion aber auch dauerhaft abschalten -siehe Beitrag von CCC-Tipp ganz unten. ...
Outsourcing der Identifizierung
Die dritte große Neuerung dürfte sich vor allem auf Internet-Angebote auswirken: Ab sofort ist das Outsourcing des Identifizierungsvorgangs im Online-Bereich gestattet. Damit können externe Dienstleister im Netz nach Erhalt des Berechtigungszertifikates durch die Vergabestelle für andere Anbieter die eID-Prüfung übernehmen. Bisher musste etwa ein Online-Shop, der hochprozentige Alkoholika verkauft, sich selbst ein Zertifikat besorgen, nur um die Altersverifikation durchführen zu können. Durch die Einführung zugelassener Dienstleister, die "eID as a Service" zu ihrem Geschäft machen, soll die Online-Akzeptanz des Personalausweises gefördert werden. Man kann den eID-Funktion aber auch dauerhaft abschalten -siehe Beitrag von CCC-Tipp ganz unten. ...