Gewusst?
Neuwagen dürfen ab 01. April 2018 nur verkauft werden, wenn sie ständig online sind(!). Der große Bruder (Geheimdienst, Polizei, Beamte … ) sieht jetzt alles. Offizielle Erklärung: Vorgeblich sollen damit Fahrer geschützt werden, indem ein Notfallsystem bei einem Unfall automatisch Helfer alarmiert. Der gewünschte Nebeneffekt: Eine ständige Datenverbindung greift in die Privatsphäre ein.
Siehe PDF: PDF Änderungen ab April 2018 – beim Autokauf