Medizinrecht: In verschiedenen europäischen Ländern wie Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Ungarn oder Tschechien besteht eine Impfpflicht gegen bestimmte Krankheiten - in Österreich gibt es dagegen keine Impfpflicht (Stand 2018).
Siehe dazu: In Europa wurde in einigen Ländern die Impfpflicht ausgeweitet
Dennoch stellen viele Österreicher (und UNIQisten) rechtliche Fragen zu Impfungen: Ist bei der Schul-Impfung die Zustimmung der Eltern notwendig? Kann Schadenersatz verlangt werden, wenn bei einer Impfung etwas schief läuft?
In Österreich besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich impfen zu lassen.
Sie können daher völlig frei entscheiden, ob Sie sich impfen lassen möchten oder nicht – niemand kann Sie dazu zwingen. Dies ist nicht selbstverständlich. In manchen europäischen Ländern wie Italien, Belgien, Frankreich, Kroatien, Ungarn Lettland, oder Tschechien sind Impfungen gegen bestimmte Krankheiten verpflichtend vorgeschrieben.
Zu beachten: Auch für bestimmte Berufsgruppen (bspw. Krankenschwestern, Pflegepersonal), die üblicherweise mit ansteckenden Krankheiten zu tun haben, besteht grundsätzlich keine Impfpflicht. Es kann hier jedoch geboten sein bzw. vom Arbeitgeber gefordert werden, bestimmte Impfungen vorzunehmen. In diesem Fall muss die Impfkosten aber der Arbeitgeber übernehmen.
In Österreich wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein jährlicher, nationaler Impfplan erstellt, der Impf-Empfehlungen in Bezug auf bestimmte Krankheiten enthält. Er listet genau auf, welche Impfungen in welchem Alter sinnvoll sind. Hier gelangen Sie zum aktuellen Impfplan 2018. Ob Sie den Impfplan - die Impf-Empfehlung beachten wollen, liegt bei Ihnen! ...
Muss man in Österreich das Kind impfen lassen?
Nein, auch Ihr Kind müssen Sie in Österreich nicht verpflichtend impfen lassen. Auch hier gilt jedoch, dass von Seiten der Ärzte bestimmte Impfungen empfohlen werden. Im Rahmen des Kinder-Impf-Programms sind kostenlose Impfung gegen 12 Krankheiten bis zum 15. Lebensjahr des Kindes möglich. Diese Impfungen können bei jedem niedergelassenen Arzt, Kinderarzt oder in den Gesundheitszentren der Sozialversicherungen vorgenommen werden.
Ist die Zustimmung der Eltern zu Schul-Impfungen notwendig?
Ja, die Schulen bzw. Schulbehörden dürfen an Kindern keine Impfungen gegen den Willen bzw. ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten vornehmen. Die notwendige Zustimmung wird von Seiten der Schulen in der Regel durch einen Aufklärungsbogen, der von den Eltern zu unterzeichnen ist, eingeholt. Darin sind Informationen über Art und Wirkung der Impfungen enthalten. Wenn Sie weitergehende Aufklärung wünschen, können Sie selbstverständlich mit dem zuständigen Arzt in Kontakt treten – auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs – und weitere Informationen über die Impfung einholen.
Der Arzt ist vor einer Impfung zur Aufklärung verpflichtet
Wie bei jeder medizinischen Behandlung muss Sie der Arzt auch bei Impfungen über die Vor- und Nachteile, über etwaige Risiken einer unterlassenen Impfung sowie über Nebenwirkungen informieren. Im Ergebnis sollen Sie Ihre Entscheidung – ob Sie sich impfen lassen wollen oder nicht – frei und informiert treffen. (Siehe dazu auch unsere Ärztliche-Impfbescheinigung / Formular)
Schadenersatz wegen Impfschaden?
Entsteht durch eine im nationalen Impfplan empfohlene Impfung ein Schaden, dann haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz nach dem Impfschadengesetz. Erforderlich ist hierfür, dass sich das Risiko einer Impfung verwirklicht. Durch Impfreaktionen und Nebenwirkungen wie Übelkeit, Fieber, Ausschlag etc wird kein Schaden verursacht und es entsteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz. Tritt tatsächlich ein Schaden ein, hat man unter Umständen Anspruch auf Beschädigtenrente, Pflegegeld, Übernahme von Rehabilitations- und Arztbehandlungskosten.
Wiener Schulärzte wollen nicht mehr impfen!
Hierbei geht es um die Haftungsfrage, betont die Wiener Ärztekammer.
Da viele Schulärzte keinen Dienstauftrag besitzen, müssten sie für Impfschäden oder medizinische Probleme die bei Impfungen auftreten könnten, persönlich gerade stehen bzw. haften(!). Lesen Sie den Beitrag: Direktlink (Wenn es keine Impf-Probleme geben kann, wo ist dann das Problem? Das fragen sich jetzt einige Eltern, ist impfen aber sicher, dann kann es ja auch keine Haftungsprobleme geben. Oder bedeutet diese Angst der Schulärzte, dass Impfungen doch nicht so sicher sind wie immer behauptet wird?)
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Anm.: Um in Österreich eine Impfpflicht einzuführen, müssen mehrere tiefgreifende Gesetze auch das Medizinrecht geändert werden! Das gleiche gilt in Österreich auch für NFC/RFID-Chip-Implantate bzw. Zwangsimplantierung auch die Verabreichung von Chips, Funk-Chips etc. kann zum heutigen Stand der Gesetzeslage nicht auf Zwang erfolgen. Eine Körper-Verletzung darf nur zum Zweck einer Heilung erfolgen ansonst muss eine dezidierte Zusage des Betroffenen oder durch den Erziehungsberechtigten vorliegen. Also immer gut durchlesen was man in Spitälern, Instituten, bei Ärzten oder bei Behörden unterschreibt. Siehe auch Medizinrecht!
TIPP: Bei rechtlichen Problemen konsultieren Sie am besten einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt. Z.B.: Link
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