Rechtlich gesehen ist das Urteil von Dienstag für sie aber eher ein symbolischer Sieg - wenn auch mit klarer Signalwirkung für die Zukunft. Da die damalige Datenschutz-Richtlinie von der neuen EU-Verordnung abgelöst wurde, müsste jedes Verfahren neu aufgerollt werden
Der Streit begann, als das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz 2011 die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein aufforderte, ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren.
Die Begründung: Weder die Akademie, noch Facebook hätten die Besucher der Seite darauf hingewiesen, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden. Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.
Signalwirkung ... Lesen Sie weiter Originalbereicht: https://futurezone.at/netzpolitik/eugh-betreiber-von-facebook-seiten-fuer-datenschutz-mitverantwortlich/400046330
Der Streit begann, als das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz 2011 die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein aufforderte, ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren.
Die Begründung: Weder die Akademie, noch Facebook hätten die Besucher der Seite darauf hingewiesen, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden. Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.
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