Wer sein Alter mit einer Riester-Rente absichert, muss sich spätestens ab jetzt darauf einstellen, dass seine Geldanlage durch Negativzinsen geschmälert werden könnte.
Nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen sind negative Zinsen in einem Riester-Sparplan nicht per se unzulässig. Dies entschieden die Richter am Freitag in einem Fall. Darin konnten sie keine „unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern“ erkennen (Az.: 4 O 220/17).
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Anm.: Einige werden es wegen Urlaub und der Fußball-WM nicht bemerkt haben!