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Mittwoch, 15. Januar 2014

400 Priester wegen Kindesmissbrauch entlassen!

RK-Kirche in NOT!
Neue Enthüllungen aus dem Vatikan: Papst Benedikt XVI. hat Hunderte Priester wegen sexueller Verfehlungen verstoßen. Das zeigt eine Statistik.
Anfang des vergangenen Jahrzehnts überrollten Vorwürfe des Kindesmissbrauchs durch ihre Geistlichen die katholische Kirche. Unter Benedikt XVI. stieg die Zahl der Amtsenthebungen von Priestern schließlich an.

Seit 2001 versucht die katholische Kirche, Tausende von Vorwürfen des Kindesmissbrauchs durch ihre Priester in aller Welt in den Griff zu bekommen. Eine zentrale Rolle dabei nahm der inzwischen emeritierte Papst Benedikt XVI. ein - zunächst als Kardinal und Präfekt der Glaubenskongregation, dann als Kirchenoberhaupt ab 2005. Eine Statistik des Vatikans zeigt nun, wie im Laufe der Zeit das Vorgehen gegen Priester, denen sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde, verschärft wurde.

So wurden 2011 und 2012 fast 400 Priester wegen Kindesmissbrauchs des Amtes enthoben. Es ist die aktuellste Zahl der Priester, die wegen sexueller Verfehlungen verstoßen wurden. Das war eine erhebliche Zunahme gegenüber 2008 und 2009, als 170 Priester verstoßen wurden.

Dokument wurde für den vatikanischen Botschafter in Genf
Damals gab der Vatikan erstmals die Zahl der Priester bekannt, die wegen diverser Sexskandale rund um die Welt ihres Amts enthoben wurden.
Das Dokument wurde für den vatikanischen Botschafter in Genf, Erzbischof Silvano Tomasi, vorbereitet, der diese Woche zu den Missbrauchsvorwürfen vor dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen Rede und Antwort stehen musste. Die AP erhielt das Dokument am Freitag.

Als Präfekt der Glaubenskongregation entschied Joseph Ratzinger 2001, dass Bischöfe in vielen Ländern nicht mit dem Kirchenrecht gegen Priester vorgingen, denen sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde. Der Vatikan wies die Bischöfe damals an, alle einschlägigen Fälle an die Glaubenskongregation zu übermitteln. Die von Ratzinger eingeleiteten Reformen gaben den Bischöfen in jedem von der Kongregation geprüften Fall vor, wie sie vorzugehen hatten.

Erst 2005 wurden die Fälle kommuniziert
Erst 2005 - als Ratzinger Papst Benedikt XVI. wurde - begann die Kongregation, die Zahl der Fälle mitzuteilen, die ihr übermittelt wurden. In diesem Jahr waren es 21 kirchenrechtliche Verfahren. Über die dabei gefällten Urteile wurden keine Angaben gemacht.
2006 verdoppelte sich die Zahl der Verfahren auf 43 und acht Berufungsverfahren. Gemeldet wurden der Kongregation 362 Fälle.
2007 wurden 365 Fälle verzeichnet, aber wieder wurde nicht ausdrücklich gesagt, wie viele davon mit sexuellem Missbrauch zu tun hatten. Vatikankreisen zufolge waren es seit Bekanntwerden der Sexkandale in der katholischen Kirche in den USA 2002 300 bis 400 Fälle im Jahr. 2007 wurden 23 Fälle an die Diözesen mit der Anweisung zurückgeschickt, ein Verfahren zu eröffnen.

Benedikt war beschämt über das Ausmass
2008 änderte sich der Umgang des Vatikans mit den Vorwürfen völlig. Benedikt reiste in die USA und erklärte, er sei beschämt über das Ausmass des Missbrauchs. Er könne es nicht fassen, wie Priester derart versagen könnten.
Erstmals stellte der Vatikan in jenem Jahr klar, dass Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kirchenverfahren nicht daran gehindert würden, sich an die Polizei zu wenden. Und erstmals veröffentlichte der Vatikan 2008 die Zahl der Priester, die wegen solcher Vorwürfe verstoßen wurden: 68. 191 neue Fälle wurden gemeldet.
2009 stieg die Zahl der verstoßenen Priester auf 103, 223 neue Fälle wurden gemeldet - die große Mehrheit in Verbindung mit sexuellem Missbrauch.

Ein Skandal jagt den anderen, kein Ende in Sicht
2010 explodierte die Zahl der Vorwürfe mit Skandalen in Europa und anderen Teilen der Welt in die Tausende. 527 Fälle wurden der Kongregation gemeldet. Wie viele Priester des Amtes enthoben wurden, wurde nicht mitgeteilt. Das Verfahren für die Amtsenthebung wurde in diesem Jahr aber gestrafft.
2011 stieg die Zahl der verstoßenen Priester auf 260, 404 neue Fälle wurden gemeldet. Gegen 419 Priester wurden in Missbrauchsverfahren Strafen unterhalb der Amtsenthebung ausgesprochen.
2012 wurden 124 Priester verstoßen und 418 neue Fälle gemeldet.
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UND Update

Nonne bringt Bub zur Welt
Aufregung in Rom: Eine salvadorianische Nonne ist Mutter geworden. Sie habe nicht gewusst, dass sie schwanger gewesen sei. Die Ordensschwester nennt ihr Kind Francesco.
Die überraschende Niederkunft einer salvadorianischen Nonne sorgt in Italien für Aufregung: Wegen Bauchkrämpfen sei eine 31-jährige Ordensschwester ins Spital gebracht worden – und habe dort einen Jungen zur Welt gebracht, berichteten italienische Medien.
«Ich wusste nicht, dass ich schwanger war. Ich hatte nur Bauchschmerzen», zitierte die Nachrichtenagentur Ansa die Nonne. (Unbefleckte Empfängnis?)
Sie soll ihren Sohn Francesco genannt haben - wie Papst Franziskus in Italien heißt. Die Zeitung «Repubblica» berichtete, das Kind sei am Mittwoch im Spital der Stadt Rieti zur Welt gekommen und wiege 3,5 Kilogramm. Ihm und der Nonnen-Mutter gehe es gut.

Die Nonne gehört den Berichten zufolge dem Orden der Kleinen Schwestern Jesu an. Ihr Kloster in Campomoro betreibt ein Altersheim. Die Nonnen seien «überrascht» von der Geburt, hieß es in den Berichten weiter. Die Mutter wolle ihr unverhofftes Kind behalten. Dabei ist natürlich nichts gegen ein Kind zu sagen, sondern vielmehr gegen die Art der Lüge! VIELE PRIESTER HABEN AUCH KINDER! Aktuell ist eine Annahme der Vaterschaft kirchenrechtlich möglich, ohne dass der betroffene Priester dadurch sein Amt verliert. Für einen weiteren Verbleib im aktiven Priesteramt ist jedoch die Beendigung der sexuellen Beziehung zur Mutter notwendig.

Das Achte Gebot: Du sollst nicht lügen. Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben wider deinem Nächsten. Das 8. Gebot verbietet neben dem falschen Zeugnis: die Verleumdung auch die die Lüge.
Daran sollten sich Kardinäle, Bischöfe, Priester und Nonnen wohl auch halten.
Wenn der Klerus, die Nonnen selbst nicht mehr an ihre Gebote glauben, sie beachten wer dann. Die gesamte Kirche scheint in einer Glaubenskrise ohne Ende zu sein. Es fehlt an der entsprechenden Spiritualität, nicht glauben sondern wissen!


Samstag, 11. Januar 2014

Deutschland: Banken ermitteln künftig Religionszugehörigkeit für Abgaben

Zwangsabgabe, Kirchensteuer
Bank- und Sparkassenkunden sollten sich derzeit ihre Kontoauszüge genauer ansehen. Unter dem Stichwort Kundenhinweis teilen ihnen die Geldhäuser in diesen Wochen mit, dass künftig einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit des Kunden abgefragt wird.

Der Kontoauszug enthält künftig auch die Religionszugehörigkeit. Die Banken und Sparkassen erfüllen damit eine gesetzliche Anforderung. Grund ist nämlich, dass sie die Kirchensteuer, die in Verbindung mit der Abgeltungssteuer anfällt, ab dem kommenden Jahr direkt an die Glaubensgemeinschaften abführen müssen. Bislang mussten sich die Kunden um die Kirchensteuer für ihre Zins- und Kapitalerträge selbst kümmern – und zwar im Rahmen ihrer Steuererklärung.

Kunden, die nicht wollen, dass ihre Bank erfährt, ob sie einer Glaubensgemeinschaft angehören, haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen: „Jeder Bürger kann jederzeit unter Angabe seiner Steueridentifikationsnummer schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen“, so Henner Führer vom BZSt. Die Bankkunden müssen in diesem Fall eine Sperrvermerkserklärung abgeben.

Dazu haben sie noch eine Weile Zeit, denn die Kirchensteuerdaten werden erst in den Monaten September und Oktober 2014 abgefragt. ... LESEN SIE WEITER ... http://www.fr-online.de/wirtschaft/banken-und-sparkassen-banken-ermitteln-kuenftig-religionszugehoerigkeit,1472780,25810806.html

Anm.: Eine Kirche, bzw. eine Glaubensgemeinschaft die es notwendig hat von den Mitgliedern, "Gläubigen" Zwangsabgaben wie etwa die Kirchensteuer einzuziehen, dieser Gemeinschaft mangelt es an echter Spiritualität. Würde eine Reeligionsgemeinschaft über eine wirkliche erfahrbare Spiritualität verfügen so würden ihre Mitglieder auf freiwilliger Basis spenden.  

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Religion
Vatikan

Sonntag, 5. Januar 2014

KIRCHENSTEUER - Sonderbericht

Knapp vier Millionen Gläubige sitzen Sonntags im Gottesdienst. Mehr als sechs Mal so viele Menschen zahlen Kirchensteuer alleine in Deutschland. 
Knapp 47.000.000 Menschen in Deutschland sind Mitglieder in einer der christlichen Kirchen. Die wenigsten von ihnen haben sich bewusst dazu entschieden, getauft wurden die meisten schon als Säuglinge. Wer später nicht aus der Kirche austritt – ab 14 Jahren ist das auch ohne Zustimmung der Eltern möglich – wird ab der ersten Gehaltsabrechnung dafür bezahlen. Denn dann führt der Arbeitgeber nicht nur Lohnsteuer ab, sondern auch Kirchensteuer.

Wer muss Kirchensteuer zahlen? Der Staat hilft den Kirchen!
Der Staat zieht Steuern für die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche und für die Evangelische Kirche in Deutschland ein.

Aber nicht nur für sie: Auch die Alt-Katholiken in Deutschland, die Freireligiösen Gemeinden und die jüdischen Gemeinden nutzen diesen bequemen Dienste der Finanzämter.

Auch die Banken helfen gerne mit!
Die Kirchensteuer bemisst sich nicht allein nach der Einkommensteuer. Auch bei Kapitalerträgen verdient die Kirche mit, weil die Steuer auch auf die Abgeltungssteuer fällig wird.
Teilt man seiner Bank mit, welcher Kirche man angehört, werden die Beiträge gleich automatisch abgeführt. Ansonsten erfolgt die Abrechnung mit der nächsten Steuererklärung über die Anlage KAP. Ab 2015 sind die Banken dann verpflichtet, Kirchensteuer direkt einzubehalten und an die Glaubensgemeinschaften weiterzuleiten.

Kein Himmelreich ohne Steuern
Wer um die Kirchensteuer herumkommen will, hat nur eine Möglichkeit: Er muss aus der Kirche austreten!
Ein veröffentlichtes und vom Vatikan bestätigtes Dekret stellt klar, dass es nicht möglich ist, aus der Kirche auszutreten und zugleich gläubiges Mitglied zu bleiben. Die katholische Kirche macht die Mitgliedschaft von der Zahlung der Kirchensteuer abhängig! Auch wenn sie keine Leistung für das Mitglied erbringt.

Muss es denn gleich so viel Kirchensteuer sein? 
Im Normalfall: leider ja, einen individuellen Verhandlungsspielraum gibt es bei den Kirchen nicht.
Auch wenn man (z.B. als geschiedener) von den Sakramenten ausgeschlossen ist oder zu der Großen Zahl derer gehört die nicht zu Gottesdienst gehen, gibt es keinen Nachlass. Je nach Gemeinde beziehungsweise Landeskirche ist die Kirchensteuer auf 3 bis 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. (Diese Zwangsabgabe kann teuer werden, besonders in Krisenzeiten!)

Aufpassen, und mancher zahlt obwohl er ausgetreten ist doch
Wer konfessionslos ist (also z.B. aus der Kirche ausgetreten ist), muss zwar keine Kirchensteuer entrichten, zahlt aber unter Umständen trotzdem für die Kirche.
Dann nämlich, wenn der weniger verdienende Ehepartner weiter Mitglied der Kirche ist. Maßgeblich ist in einem solchen Fällen nicht das Einkommen des kirchlich gebundenen Partners, sondern der "Lebensführungsaufwand". Der wiederum orientiert sich am gemeinsamen Einkommen des Ehepaars (!!!). Nach einem besonderen Tarif wird daraus das sogenannte Kirchgeld berechnet.

Gut gerichtet ist viel gewonnen
Wollten Ehepaare das Kirchgeld umgehen, konnten sie sich bislang bei der Steuer getrennt veranlagen lassen. Ab 2014 gibt es diese Option aber leider nicht mehr, jetzt ist als Alternative nur noch die Einzelveranlagung möglich. Wer nicht auf das Ehegattensplitting verzichten möchte, hat eine weitere Option: Er tritt einem weltanschaulichen Verband für Konfessionslose bei. Als Körperschaften öffentlichen Rechts können solche Verbände zwar ebenfalls Steuer erheben, tun das aber bisher nicht.

Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit!
Erst recht lässt sich nicht behaupten, wer aus der Kirche austritt, “entsolidarisiere” sich, da er nun ja keine Kirchensteuer mehr zahle und somit weniger für das "Gemeinwesen" beitrage.

Sogar das Gegenteil ist der Fall, wie man erkennt, wenn man überlegt, was passieren würde, wenn z.B. alle Münchener Katholiken aus der Kirche austreten würden: Der Staat müsste dann zwar den katholischen Beitrag zu Bildung und Caritas in Höhe von 86 Mio. Euro selbst übernehmen – er hätte aber dafür über 150 Mio. Euro Mehreinnahmen, weil die Kirchensteuer nicht mehr durch ihre Absetzbarkeit das allgemeine Steueraufkommen belastet. Also ein Gewinn für den Staat von 64 Millionen Euro jährlich!

Stand 2014



Anmerkung: Wir sin für eine Abschaffung der Kirchensteuer. Wenn man irgendwo Mitglied ist bzw. sein möchte, kann man wie bei jedem anderen Verein oder einer politischen Partei seine Mitgliedsbeiträge direkt zahlen. Man soll jederzeit austreten können und eine Zwangsmitgliedschaft mit der Taufe (man hat nicht selbst entscheiden) MUSS abgeschafft werden. Man kann ja jeden Getauften mit seiner Volljährigkeit fragen ob er nun zahlendes Mitglied werden will oder nicht. Das sollte eine freie Entscheidung eines mündigen Bürgers sein, kein muss. Auch steht es den Kirchen jederzeit frei Eintritt in die Kirchen (für nicht Kirchensteuer Zahler) zu verlangen - wie es Museen auch machen. Die Kirche sollte endlich im 21. Jahrhundert ankommen.

Das Eggetsberger-Blog Team