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Freitag, 17. August 2018

📌 Dirk Müller - Internetzensur führt zu faschistischer Meinungsdiktatur

Es ist traurig, dass man über so etwas heute (2018) überhaupt sprechen muss!

Meinungsfreiheit

Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UNO) schützt das Recht jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Rechts, seine Meinung zu verbreiten und die Meinungen anderer zu hören. Damit verbietet Artikel 19 eine staatliche Zensur.

Darüber hinaus schützt Artikel 19 als Bestandteil der Meinungsbildungsfreiheit die Informationsfreiheit, das Recht zur Informationsaufnahme. Artikel 19 gewährleistet den Informationszugang weltweit, verbietet also die Abschottung eines Staates etwa im Bereich der Informationssuche über das Internet. Artikel 19 gebietet dagegen den Staaten nicht, freien Zugang zu allen dem Staat vorliegenden Informationen zu gewähren.

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist allerdings nur im Rahmen der anderen Menschenrechte geschützt. Sie findet daher ihre Grenze, wenn sie die Ehre anderer Menschen verletzt, oder zur Verletzung ihrer körperlichen Integrietät oder ihrer Freiheit aufruft. Rassismuns und Gewaltverherrlichung ist damit von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt.

Ausführlicher umschrieben und verbindlich geschützt wird das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 19 des UN-Zivilpaktes.


Bildquellen: UNO

Mittwoch, 25. Januar 2017

Die Freiheit der Presse im Westen, ist letztlich die Freiheit von 200 reichen Leuten ...

Kurz berichtet!

"Die Freiheit der Presse im Westen, ist letztlich die Freiheit von 200 reichen Leuten ihre Meinung zu veröffentlichen." 
Zitat: Peter Scholl-Latour
Deutsch-Französischer Journalist und Publizist




Unsere westliche Presse wird zum großen Teil von nur 3 Presseagenturen mit Informationen versorgt. Alleine diese Tatsache muss uns zum Nachdenken anregen. Letztendlich entscheiden somit einige wenige darüber welche Informationen an die breite Öffentlichkeit weitergegeben werden, bzw. was die geltende Wahrheit ist bzw. wie und was als die breite Öffentlichkeit Nachrichten aufbereitet bekommt.


Wolfang Vyslozil, der ehemalige Geschäftsführer der APA, beschrieb die Schlüsselrolle der Nachrichtenagenturen mit diesen Worten: »Nachrichtenagenturen stehen selten im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Dennoch sind sie eine der einflussreichsten und gleichzeitig eine der am wenigsten bekannten Mediengattungen. Sie sind Schlüsselinstitutionen mit substanzieller Bedeutung für jedes Mediensystem. Sie sind das unsichtbare Nervenzentrum, das alle Teile dieses Systems verbindet (!)(Segbers 2007, S.10)



Eine Studie von Swiss Propaganda Research (Juni 2016) als PDF finden Sie hier: Zur Studie

Quellen: Peter Scholl-Latour u.a.

Samstag, 23. Januar 2016

ACHTUNG: Mit Beginn des neuen Jahres 2016 öffnet die deutsche Bundesregierung ein neues Kapitel der Meinungsfreiheit bzw. deren direkter Einschränkung.

Wer keine Probleme haben will, liest sich diesen Gesetzestext sehr gut durch!
Der erweiterte Text des § 130 StGB beendet mehr oder weniger, je nach Sichtweise die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit in Deutschland (BRD) endgültig.

Machen Sie sich selbst ein Bild

Ab Jänner 2016 
Der erweiterte, neue Gesetzestext: Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

Neue, härtere Gesetzesregeln zu beachten!
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. ...