Hoverboards, Segways, Elektroroller, Elektro-Skateboards oder E-Bikes: Wo man mit welchem Gerät fahren darf, ist nicht immer restlos klar.
Sich durch den Paragrafendschungel zu navigieren, kann mitunter verwirrender sein, als ein Hindernisparcours am Verkehrsübungsplatz. Die Verwendung von Geräten wie E-Rollern, Hoverboards, Segways oder Elektrorollern sind im Kraftfahrgesetz, der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz geregelt. Die Umsetzung der Richtlinien obliegt den Ländern, weshalb es auch je nach Bundesland zu unterschiedlichen Auslegungen kommen kann(!).
Zumeist gelten für die elektrisch betriebenen fahrbaren Untersätze dieselben Regeln wie für Fahrräder. Vorausgesetzt sie können nicht schneller als 25 km/h fahren und ihre Leistung ist auf 600 Watt begrenzt. Es gibt aber Ausnahmen. Etwa Hoverboards und elektrisch betriebene Skateboards. Sie werden - wie es im Juristenjargon heißt - als „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge“ oder als „fahrzeugähnliches Kinderspielzeug“ eingestuft und haben auf Radwegen nichts verloren. Daneben gibt es bei der Verwendung von Segway & Co. auch in Hinblick auf Alkoholbestimmungen, Abstellplätze und dem Telefonieren während der Fahrt einiges zu beachten. ...
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Dienstag, 6. Juni 2017
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