Donnerstag, 21. Juni 2018

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass jeder (auch illegale) Migrant das Recht darauf hat, gegen seine Abschiebung zu klagen und während dieses Prozesses nicht abgeschoben werden darf.

Der EuGH hat die Rechte Schutzsuchender weiter gestärkt: Bis ein Gericht final über einen eingebrachten Widerspruch entschieden hat, dürfen abgelehnte Asylbewerber nicht mehr abgeschoben werden, dabei ist es egal ob es sich bei den "Schutzsuchenden" um Wirtschaftsflüchtlinge, Gewalttäter, Kriminelle, oder Personen mit terroristischem Hintergrund (also um potenzielle;Gefährder) handelt.

Dieses neue EU Urteil (Rechtssache C-181/16) verändert die Gesetzeslage in den EU-Ländern drastisch.
Jede Person, die ab nun über eine EU Grenzen kommt und abgewiesen wird, kann einfach klagen und kann darauf hin im Land verweilen wobei er / sie auch versorgt werden muss.

Für die Praxis bedeutet das, dass Asylbewerberinnen und -bewerbernicht abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden dürfen, während ihr Fall noch nicht final entschieden ist.
Bis zur Entscheidung über diese Klage seien "alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen", befanden die EuGH-Richter.
Sachverständige erwarten eine enorme Klagewelle, welche fast unmöglich zu bearbeiten sein wird.
Quellen: zeit.de, EuGH, dejure.org, u.a.
Bildquelle/Symbolbilder ©: pixabay

Hintergrund-Artikel Link: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-06/eugh-abgelehnte-asylbewerber-ausweisung-einspruch-bleiberecht