Freitag, 27. Juni 2014

Aus für Vorratsdaten-Speicherung auch in Österreich (wenigstens derzeit)

27. Juni 2014
Mit sofortiger Wirkung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Speicherung von Verbindungsdaten ohne Anlass aufgehoben. Das Gesetz widerspreche Menschenrechten.

Der Verfassungsgerichtshof hat Heute, Freitag die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gesetze würden sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, widersprechen, sagte Präsident Gerhart Holzinger bei der Verkündung der Entscheidung.

Die jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehobene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahre 2006 mit dem Argument der Terrorismus-Bekämpfung (???) verabschiedet.

Sie verpflichtete Unternehmen, Telekommunikationsdaten für mindestens sechs Monate zu speichern und bei Anfrage an die ermittelnden Behörden weiterzugeben. In Österreich sind die Bestimmungen im April 2012 in Kraft getreten. Jetzt sind sie für die nächste Zeit aufgehoben, wie lange ist und bleibt offen. ...

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