Hättest Sie vor 10 oder 15 Jahren nur einmal gesagt, dass wir alle unsere Freunde, unsere Bilder, unsere Musik, unsere Telefonate, unsere SMS, unsere E-Mails, unseren Kontostand unsere Kontobewegungen und vieles mehr der Regierung, fremden Geheimdiensten und sogar Firmen wie Microsoft, Google, Facebook und WhatsApp, Twitter, Dropbox etc. freiwillig preisgeben und abspeichern lassen (inkl. Vorratsdatenspeicherung), dass wir diese Dauerüberwachung mit einem Achselzucken einfach hinnehmen werden, ...
... dann hätte man Sie damals für einen Irren oder Verschwörungstheoretiker gehalten!
Wir glauben an die Kraft des menschlichen Geistes. Neues aus Forschung, Politik und dem IPN / Eggetsberger-Labor, Wissenschaftsbeiträge, PEP-Center Veranstaltungen, Seminare, Ausbildung, Training ... Unsere Informationsangebote, Bücher, Texte, Videos werden von uns frei und kostenlos, ohne lästiges Einblenden von Werbung angeboten.
Posts mit dem Label Vorratsdatenspeicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Vorratsdatenspeicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Mittwoch, 28. Februar 2018
Donnerstag, 27. Juli 2017
Die Zukunft der persönlichen Freiheit in der EU sieht düster aus
Wie wir zuletzt beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz
und bei der Erlaubnis des Einsatzes von Staatstrojanern gesehen haben, haben
die Regierungen keine Hemmungen mehr, sich selbst den Zugriff auf unsere Daten,
Konten und Privatsphäre zu verschaffen.
Staatstrojaner am PC und Smartphone! |
Das gläserne Konto (Ende des Bankgeheimnisses, Überwachung der Geldflüsse, Bargeld Obergrenze, Bargeld Transport Einschränkung in der EU), Vorratsdatenspeicherung
(Aufzeichnung von Telefonaten, SMS, EMail, Skype, Messenger-Aktivitäten etc.) Überwachungvon WhatsApp, Videoüberwachung mit Gesichtserkennung, automatische Aktivierungder RFID-Chips in Pässen, die Liste der überwachten Aktivitäten und der
Überwachungsmethoden wird von Tag zu Tag immer länger. Während Unternehmen vor allem in der EU immer stärkeren Einschränkungen unterworfen werden, kennen Regierungen, Behörden und Geheimdienste (auch ausländische) keinen Datenschutz und keine Hemmungen. (Einige Unternehmen wie z.B. Facebook werden unter Druck gesetzt und mit enormen Strafen bedroht wenn sie nicht kooperieren.)
Überwachungsstaat
Den orwellschen Staat haben wir im Punkto Überwachung schon
lange überholt. Die Überwachung hat schon heute ein solches Ausmaß angenommen,
dass sie ein wesentliches oder sogar zentrales Merkmal des staatlichen Handelns
geworden ist. In einem vollendeten Überwachungsstaat besitzt der Staat (oder
die Staatengemeinschaft) zu jedem Bürger zu jedem Zeitpunkt alle Informationen
über dessen Aufenthaltsort, Handlungen, Geldtransaktionen, Denkweisen
(Neigungen und Abneigungen), Interessen, politische und religiöse Ausrichtung,
sexuelle Gewohnheiten und über den Inhalt und die Adressdaten von dessen
Kommunikation mit anderen.
Überwachung-Drohnen beobachten uns! |
Kritiker sehen mehrere der oben genannten Aspekte
spätestens durch die umstrittene Einführung der so genannten
Vorratsdatenspeicherung, Einführung des Staatstrojaners, Aufhebung des
Bankgeheimnisses und Einführung der Videoüberwachung mit Gesichtserkennung auf
europäischer Ebene, bzw. durch eine Vielzahl anderer schon bestehender und
geplanter Maßnahmen bereits als erfüllt an. Überwachung "Zensur" von
Facebook, Twitter, YouTube, Google etc. schränken auch die Meinungsfreiheit wie
auch in manchen Bereichen die Pressefreiheit drastisch ein. Nun fehlt nur nach die Bargeldabschaffung (siehe Schweden), fliegende Überwachungsdrohnen (wie in England), erzwungene RFID-Chip-Implantate zur schnellen Identifizierung und Überwachung der Bürger. Auch das wird in naher Zukunft kommen - ob die einzelnen Bürger das wollen oder nicht!
Kritiker des Überwachungsstaats
Totale Überwachung, ja - nur zu deiner Sicherheit oder ... |
Außerdem -so die Kritiker- baue ein solches
Überwachungssystem auf der Grundannahme auf, dass jeder Mensch, jeder Bürger
grundsätzlich ein potenzieller Straftäter sei und daher total überwacht werden
müsse, was mit den Grundgedanken und dem Menschenbild eines demokratischen
Staates aber unvereinbar sei.
Zudem wird häufig auf die vielfältigen Möglichkeiten des
Missbrauchs der so erstellten persönlichen Datenprofile von Menschen
hingewiesen (hier gibt es keinen Datenschutz mehr). So könnte eine demokratisch
an die Macht gekommene Regierung ein umfangreiches Überwachungssystem als
hocheffizientes Werkzeug zur Errichtung einer Diktatur oder versteckten
Diktatur missbrauchen. Aber auch Kriminelle bzw. kriminelle Organisationen
können über Kontaktpersonen im Überwachungsapparat Zugriff auf persönliche
Daten erhalten oder gezielt selbst erheben, um diese zum Zweck der Erpressung
zu nutzen, wofür es bereits erwiesene Beispiele gibt. Das gleiche gilt für
Hacker die in staatliche Computer eindringen und die Überwachungsdaten von
Millionen Bürgern danach missbrauchen können. ...
Donnerstag, 22. Dezember 2016
EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Kurz notiert: Dezember 2016
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt.
Entscheidungsgrund: Denn die anlasslose Datenspeicherung lasse "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Menschen zu, urteilte der EuGH in einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.
Vorratsdatenspeicherung muss neu überarbeitet werden
Ausnahmen sind demnach bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit (Terror etc.) und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Damit dürfte auch Deutschland sein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Mal überarbeiten müssen.
Den Luxemburger Richtern zufolge, greift die Speicherung von Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung "auf das absolut Notwendige" beschränkt werden muss.
Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten sei aber zulässig. Entsprechende Gesetze müssten dazu "klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen".
Das Urteil erging auf Anfragen von Gerichten aus Schweden und Großbritannien. Das Ende 2015 in Kraft getretene deutsche Gesetz schreibt Telekommunikationsunternehmen eine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für zehn Wochen vor danach müssen die Daten wieder gelöscht werden. Jetzt müsste das Gesetz eigentlich entsprechend abgeändert werden, ob man sich in Deutschland nach dem Berliner Weihnachtsmarkt an das EuGH-Urteil hält ist eher unwahrscheinlich.
Anm.: Sicher wird den datenhungrigen Überwachern schon wieder etwas neues einfallen, und was heißt schon anlasslos, das kann ganz breit ausgelegt werden.
Quelle: Europäische Gerichtshof (EuGH)
Bildquelle: pixabay
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt.
Entscheidungsgrund: Denn die anlasslose Datenspeicherung lasse "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Menschen zu, urteilte der EuGH in einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.
Vorratsdatenspeicherung muss neu überarbeitet werden
Ausnahmen sind demnach bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit (Terror etc.) und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Damit dürfte auch Deutschland sein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Mal überarbeiten müssen.
Den Luxemburger Richtern zufolge, greift die Speicherung von Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung "auf das absolut Notwendige" beschränkt werden muss.
Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten sei aber zulässig. Entsprechende Gesetze müssten dazu "klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen".
Das Urteil erging auf Anfragen von Gerichten aus Schweden und Großbritannien. Das Ende 2015 in Kraft getretene deutsche Gesetz schreibt Telekommunikationsunternehmen eine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für zehn Wochen vor danach müssen die Daten wieder gelöscht werden. Jetzt müsste das Gesetz eigentlich entsprechend abgeändert werden, ob man sich in Deutschland nach dem Berliner Weihnachtsmarkt an das EuGH-Urteil hält ist eher unwahrscheinlich.
Anm.: Sicher wird den datenhungrigen Überwachern schon wieder etwas neues einfallen, und was heißt schon anlasslos, das kann ganz breit ausgelegt werden.
Quelle: Europäische Gerichtshof (EuGH)
Bildquelle: pixabay
Sonntag, 13. Dezember 2015
Zu Windows 10 wechseln will nicht jeder, das passt aber Microsoft gar nicht!
Microsoft (MS) wird immer aggressiver. Es will Nutzer mit allen Mitteln zum Update zwingen
Hintergrund: Windows 10 gibt es für Besitzer von legalen Versionen der Vorgänger Windows 7 und Windows 8 im ersten Jahr als kostenloses Upgrade. Doch auf Windows 10 wechseln will aber trotzdem nicht jeder. Das nicht ohne Grund!
Das passt Microsoft aber wie sich zeigt gar nicht. Jetzt will man die Win7, Win8 Nutzer zu ihrem "Glück" ungefragt zwingen.
Schon bisher war Microsoft bei der Verbreitung von Windows 10 nicht gerade zimperlich. Per nerviger Meldung weisen die älteren Systeme immer wieder darauf hin, dass man zum Wechsel berechtigt ist. Die Meldung war ein eigenes Programm, das man Anfangs noch halbwegs einfach deinstallieren konnte. Bis es dann doch einfach wiederkam. Im Herbst 2015 wurde dann auch noch bekannt, dass Windows das Update heimlich im Hintergrund auf den Rechner lädt, was vielfach ungefragt passierte - selbst wenn man gar nicht vorhat, zu Win10 zu wechseln bzw. das Update vorbestellt hatte. (Der Ordner der von Microsoft ungefragt auf Platte C abgelegt wird, hat die kryptische Bezeichnung: "$Windows.~BT" und kann nicht einfach gelöscht werden!) Den Ordner "$Windows.-BT" samt 6GB großen Inhalt löschen ==> So geht’s -GIGA-
Windows 10 kam und kommt als heimliches Update ungefragt auf viele Rechner. Wer nicht ständig mit den Upgrade-Meldungen belästigt werden wollte, konnte die nervende Meldung bisher einfach mit einem kleinen Programm abschalten. Damit ist nun aber auch wohl Schluss. ...
Hintergrund: Windows 10 gibt es für Besitzer von legalen Versionen der Vorgänger Windows 7 und Windows 8 im ersten Jahr als kostenloses Upgrade. Doch auf Windows 10 wechseln will aber trotzdem nicht jeder. Das nicht ohne Grund!
Windows 10 Updaten, ja oder nein? Bild © MS |
Schon bisher war Microsoft bei der Verbreitung von Windows 10 nicht gerade zimperlich. Per nerviger Meldung weisen die älteren Systeme immer wieder darauf hin, dass man zum Wechsel berechtigt ist. Die Meldung war ein eigenes Programm, das man Anfangs noch halbwegs einfach deinstallieren konnte. Bis es dann doch einfach wiederkam. Im Herbst 2015 wurde dann auch noch bekannt, dass Windows das Update heimlich im Hintergrund auf den Rechner lädt, was vielfach ungefragt passierte - selbst wenn man gar nicht vorhat, zu Win10 zu wechseln bzw. das Update vorbestellt hatte. (Der Ordner der von Microsoft ungefragt auf Platte C abgelegt wird, hat die kryptische Bezeichnung: "$Windows.~BT" und kann nicht einfach gelöscht werden!) Den Ordner "$Windows.-BT" samt 6GB großen Inhalt löschen ==> So geht’s -GIGA-
So sieht der Win 10-Update-Ordner dann auf C aus! |
Donnerstag, 3. September 2015
Windows 10 – Überwachung total bis zum letzten Klick
Freiheit, Datenschutz all das war einmal!
Erst überlegen, dann updaten oder installieren.
Aus den Windows 10 AGB und Datenschutzbestimmungen
... „Schließlich werden wir auf personenbezogene Daten zugreifen, diese offenbaren und bewahren, einschließlich privater Inhalte (wie der Inhalt Ihrer E-Mails und andere private Mitteilungen oder Dateien in privaten Ordnern), wenn wir in gutem Glauben sind, dass dies notwendig ist, um: Geltende Gesetze einzuhalten oder auf gerichtliche Verfahren zu antworten, einschließlich denen von Strafverfolgungsbehörden oder anderen staatlichen Stellen.“ ...
- Alle eingegebenen Daten (nicht nur über Tastatur) dürfen von MS gespeichert und ausgewertet werden.
- VOIP-Telefonate (auch natürlich Skype) dürfen mitgeschnitten und inhaltlich (nicht nur zur Qualität) ausgewertet werden.
- Der aktuelle und die ehemaligen Standorte des Rechners werden gespeichert und von MS ausgewertet.
- Die Browser-History, also eine Liste aller aufgerufenen Internetseiten, wird zur Auswertung an MS geschickt. ...
Erst überlegen, dann updaten oder installieren.
Aus den Windows 10 AGB und Datenschutzbestimmungen
... „Schließlich werden wir auf personenbezogene Daten zugreifen, diese offenbaren und bewahren, einschließlich privater Inhalte (wie der Inhalt Ihrer E-Mails und andere private Mitteilungen oder Dateien in privaten Ordnern), wenn wir in gutem Glauben sind, dass dies notwendig ist, um: Geltende Gesetze einzuhalten oder auf gerichtliche Verfahren zu antworten, einschließlich denen von Strafverfolgungsbehörden oder anderen staatlichen Stellen.“ ...
Erst gut überlegen, dann updaten oder installieren! © MS |
- VOIP-Telefonate (auch natürlich Skype) dürfen mitgeschnitten und inhaltlich (nicht nur zur Qualität) ausgewertet werden.
- Der aktuelle und die ehemaligen Standorte des Rechners werden gespeichert und von MS ausgewertet.
- Die Browser-History, also eine Liste aller aufgerufenen Internetseiten, wird zur Auswertung an MS geschickt. ...
Freitag, 10. April 2015
Vorratsdatenspeicherung, sinnlos und beschneidet die Freiheit immer weiter
Hier geht es nicht um Verschwörungstheorien - hier geht es um Ihre Zukunft!
Themen wie Überwachung, Kontrolle, Vorratsdatenspeicherung kann man schon nicht mehr
hören. Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn alle unsere Daten überwacht und abgespeichert werden? Wenn wir auf Schritt und Tritt beobachtet und vorab verdächtigt werden? Warum stört es die meisten nicht? Irgendwie hat sich durch die Überwachung ja offenbar nichts verändert, dasGgute an der Überwachung, man bemerkt sie ja gar nicht, man spürt nichts. Alles läuft im Verborgenen im Hintergrund. Keiner geht gegen die ausufernde Überwachung auf die Straße, keiner demonstriert und das ist schon schlimm.
...
Themen wie Überwachung, Kontrolle, Vorratsdatenspeicherung kann man schon nicht mehr
Wir überwachen dich auf Schritt und Tritt! |
...
Montag, 18. August 2014
ISIS veröffentlicht Kampfzeitschrift auf Deutsch – und wirbt um Ärzte und Richter
Wo ist hier die Internetkontrolle, die Überwachung von Handys, Emails, Webseiten, Facebook, Twitter, WhatsApp-Messenger etc.. Welchen Sinn machen solche kostenintensiven Kontrollen, welchen Sinn macht die teure Vorratsdatenspeicherungen wenn es bekannten Terrorgruppen gelingt ihre Zeitschriften ungehindert in Europa (auch in Deutsch) zu vertreiben und im Internet zu Gewalttaten aufzurufen? Wo sind da die allmächtigen Geheimdienste?
Die Terroristen drohen mit Anschlägen in Deutschland und der EU.
ISIS ist eine dschihadistisch-salafistische Terrororganisation, deren Ziel die gewaltsame Errichtung eines Kalifats ist, welches Syrien und den Irak, aber auch den Libanon, Israel, Palästina und Jordanien als einen Islamische Staat umfassen soll.
Sollten ISIS-Kämpfer durch deutsche Waffen sterben, könnte die Terror-Bedrohung in Deutschland eine neue Dimension erreichen. Denn gerade erschien die von der IS herausgegebene radikale Kampfzeitschrift „Dabiq“ zum ersten Mal auf Deutsch. Sicherheitsbehörden befürchten bei einer militärischen Beteiligung der Bundesrepublik im Irak ein erhöhtes Anschlagsrisiko für Deutschland.
In dem Hochglanzmagazin appellieren die Terroristen an „Ärzte, Ingenieure, Richter und Spezialisten mit militärischen Sachkenntnissen“, sich ihnen anzuschließen. Auch der britischer Premierminister David Cameron, ordnet die ISIS-Terrormiliz als unmittelbare Gefahr für Menschen in ganz Europa ein. Die Briten reagieren: Verdächtigen drohe Festnahme oder/und Ausbürgerung!
Die ISIS-Kämpfer töten alleine in Syrien in zwei Wochen 700 Menschen!
Die Terroristen-Gruppe ISIS bedroht und tötet auf bestialische Art und Weise sowohl im Irak, wie auch in Syrien religiöse Minderheiten. Alles schaut nach Russland und in die Ukraine, doch das Unrecht das die Terroristengruppe in Syrien und in Irak anrichtet wird weitgehend ignoriert. Auch wenn diese Gruppe die gesamte EU mit Gewalt und Terror bedroht. Es scheint so als wären alle auf einem Auge blind. Syrien- interessiert keinen mehr. Der Irak- halb so wild! Kein Wunder, der nahe Osten (IRAK, SYRIEN etc.) wurde durch die amerikanischen Aktivitäten total destabilisiert. Da kann sich der Terror in all seiner Grausamkeit gegen Christen und Jesiden (eine kurdischsprachige religiöse Minderheit) ausbreiten.
Wir haben einen Glaubenskrieg, der sich wenn wir uns nicht vorsehen schneller nach Europa ausbreiten kann als uns lieb ist. Und dann stehen diese Gruppen vor unseren Türen. Das extremistischen Kalifat (und die ISIS-Milizen) ist dann nur noch schwer zu stoppen.
Wer oder was ist die ISIS: http://de.wikipedia.org/wiki/Islamischer_Staat_(Organisation)
ISIS-Kalifat: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/der-isis-terror-und-das-kalifat-13023461.html
Die Terroristen drohen mit Anschlägen in Deutschland und der EU.
ISIS ist eine dschihadistisch-salafistische Terrororganisation, deren Ziel die gewaltsame Errichtung eines Kalifats ist, welches Syrien und den Irak, aber auch den Libanon, Israel, Palästina und Jordanien als einen Islamische Staat umfassen soll.
Sollten ISIS-Kämpfer durch deutsche Waffen sterben, könnte die Terror-Bedrohung in Deutschland eine neue Dimension erreichen. Denn gerade erschien die von der IS herausgegebene radikale Kampfzeitschrift „Dabiq“ zum ersten Mal auf Deutsch. Sicherheitsbehörden befürchten bei einer militärischen Beteiligung der Bundesrepublik im Irak ein erhöhtes Anschlagsrisiko für Deutschland.
In dem Hochglanzmagazin appellieren die Terroristen an „Ärzte, Ingenieure, Richter und Spezialisten mit militärischen Sachkenntnissen“, sich ihnen anzuschließen. Auch der britischer Premierminister David Cameron, ordnet die ISIS-Terrormiliz als unmittelbare Gefahr für Menschen in ganz Europa ein. Die Briten reagieren: Verdächtigen drohe Festnahme oder/und Ausbürgerung!
Die ISIS-Kämpfer töten alleine in Syrien in zwei Wochen 700 Menschen!
Die Terroristen-Gruppe ISIS bedroht und tötet auf bestialische Art und Weise sowohl im Irak, wie auch in Syrien religiöse Minderheiten. Alles schaut nach Russland und in die Ukraine, doch das Unrecht das die Terroristengruppe in Syrien und in Irak anrichtet wird weitgehend ignoriert. Auch wenn diese Gruppe die gesamte EU mit Gewalt und Terror bedroht. Es scheint so als wären alle auf einem Auge blind. Syrien- interessiert keinen mehr. Der Irak- halb so wild! Kein Wunder, der nahe Osten (IRAK, SYRIEN etc.) wurde durch die amerikanischen Aktivitäten total destabilisiert. Da kann sich der Terror in all seiner Grausamkeit gegen Christen und Jesiden (eine kurdischsprachige religiöse Minderheit) ausbreiten.
Wir haben einen Glaubenskrieg, der sich wenn wir uns nicht vorsehen schneller nach Europa ausbreiten kann als uns lieb ist. Und dann stehen diese Gruppen vor unseren Türen. Das extremistischen Kalifat (und die ISIS-Milizen) ist dann nur noch schwer zu stoppen.
Wer oder was ist die ISIS: http://de.wikipedia.org/wiki/Islamischer_Staat_(Organisation)
ISIS-Kalifat: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/der-isis-terror-und-das-kalifat-13023461.html
Es sind traurige Zeiten denen wir immer mehr zusteuern!
Freitag, 27. Juni 2014
Aus für Vorratsdaten-Speicherung auch in Österreich (wenigstens derzeit)
27. Juni 2014
Mit sofortiger Wirkung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Speicherung von Verbindungsdaten ohne Anlass aufgehoben. Das Gesetz widerspreche Menschenrechten.
Der Verfassungsgerichtshof hat Heute, Freitag die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gesetze würden sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, widersprechen, sagte Präsident Gerhart Holzinger bei der Verkündung der Entscheidung.
Die jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehobene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahre 2006 mit dem Argument der Terrorismus-Bekämpfung (???) verabschiedet.
Sie verpflichtete Unternehmen, Telekommunikationsdaten für mindestens sechs Monate zu speichern und bei Anfrage an die ermittelnden Behörden weiterzugeben. In Österreich sind die Bestimmungen im April 2012 in Kraft getreten. Jetzt sind sie für die nächste Zeit aufgehoben, wie lange ist und bleibt offen. ...
Lesen Sie weiter --->
http://diepresse.com/home/techscience/3828546/Aus-fur-VorratsdatenSpeicherung-auch-in-Osterreich?_vl_backlink=/home/index.do
Mit sofortiger Wirkung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Speicherung von Verbindungsdaten ohne Anlass aufgehoben. Das Gesetz widerspreche Menschenrechten.
Der Verfassungsgerichtshof hat Heute, Freitag die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gesetze würden sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, widersprechen, sagte Präsident Gerhart Holzinger bei der Verkündung der Entscheidung.
Die jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehobene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahre 2006 mit dem Argument der Terrorismus-Bekämpfung (???) verabschiedet.
Sie verpflichtete Unternehmen, Telekommunikationsdaten für mindestens sechs Monate zu speichern und bei Anfrage an die ermittelnden Behörden weiterzugeben. In Österreich sind die Bestimmungen im April 2012 in Kraft getreten. Jetzt sind sie für die nächste Zeit aufgehoben, wie lange ist und bleibt offen. ...
Lesen Sie weiter --->
http://diepresse.com/home/techscience/3828546/Aus-fur-VorratsdatenSpeicherung-auch-in-Osterreich?_vl_backlink=/home/index.do
Dienstag, 17. Dezember 2013
Vorratsdatenspeicherung ist laut EU-Generalanwalt rechtswidrig
Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte. Das schreibt EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón am Europäischen Gerichtshof in seinem am Donnerstag 12.12.2013 in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten (Direktlink-Rechtsgutachten). Die EU-Richtlinie von 2006 verletze das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens. Zudem sei die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig lang.
Die EU-Charta schützt die Rechte und Freiheiten der Bürger etwa gegen staatliche Eingriffe. Nach Ansicht des Gutachters ist bei der Datenspeicherung nicht sichergestellt, dass die Einschränkung „den Wesensgehalt der Rechte und Freiheiten achtet“ und verhältnismäßig ist. Seiner Auffassung nach sollte die Speicherdauer für die Daten auf unter ein Jahr begrenzt werden, heißt es in einer Mitteilung des EU-Gerichts.
Die Datenspeicherung zeichne das Privatleben jedes Bürgers auf. „Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden.“ Denn die Datenspeicherung werde von Firmen vorgenommen und stehe nicht unter staatlicher Kontrolle.
Auch Speicherdauer und -ort unter Kritik
Eine weitere Kritik des Generalanwalts: Die Daten würden nicht von den Behörden unter ihrer Kontrolle, sondern von den Providern gespeichert. So sehe die EU-Richtlinie auch nicht vor, dass die Daten in einem EU-Staat gespeichert werden müssten. Sie könnten auch „an unbestimmten Orten im virtuellen Raum akkumuliert werden“. Daher hätte die EU zunächst „die Grundprinzipien zu definieren, die für die Festlegung der Mindestgarantien zur Beschränkung des Zugangs zu den erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten und ihrer Auswertung gelten sollten“.
Der Generalanwalt empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil jedoch nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Unsere Freiheit, die Rechte und Freiheiten der Bürger müssen unangetastet bleiben!
Der Anstoß aus Österreich und Irland (wenn wir uns nicht wehren geschieht nichts!!!)
Den Anstoß für das Verfahren vor dem EuGH gaben Klagen in Irland und Österreich. In Österreich schlossen sich 11.139 Bürger der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung an, die in Österreich seit 1. April 2012 in Kraft ist. Auch die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson aus dem Umfeld eines Telekommunikationsanbieters haben Beschwerden eingebracht. Weil der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) selbst Bedenken hat, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte, legt er diese Frage dem EuGH vor.
Quelle: Tageszeitung Kurier/
Quelle Rechtsgutachten: http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/C_0293_2012-DE-CNC.pdf
Quelle EU-Charta_der_Grundrechte: http://www.pce.at/PDF/EU-Charta_der_Grundrechtetext_de.pdf (PDF deutsch, 20 Seiten Umfang)
Die EU-Charta schützt die Rechte und Freiheiten der Bürger etwa gegen staatliche Eingriffe. Nach Ansicht des Gutachters ist bei der Datenspeicherung nicht sichergestellt, dass die Einschränkung „den Wesensgehalt der Rechte und Freiheiten achtet“ und verhältnismäßig ist. Seiner Auffassung nach sollte die Speicherdauer für die Daten auf unter ein Jahr begrenzt werden, heißt es in einer Mitteilung des EU-Gerichts.
Die Datenspeicherung zeichne das Privatleben jedes Bürgers auf. „Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden.“ Denn die Datenspeicherung werde von Firmen vorgenommen und stehe nicht unter staatlicher Kontrolle.
Auch Speicherdauer und -ort unter Kritik
Eine weitere Kritik des Generalanwalts: Die Daten würden nicht von den Behörden unter ihrer Kontrolle, sondern von den Providern gespeichert. So sehe die EU-Richtlinie auch nicht vor, dass die Daten in einem EU-Staat gespeichert werden müssten. Sie könnten auch „an unbestimmten Orten im virtuellen Raum akkumuliert werden“. Daher hätte die EU zunächst „die Grundprinzipien zu definieren, die für die Festlegung der Mindestgarantien zur Beschränkung des Zugangs zu den erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten und ihrer Auswertung gelten sollten“.
Der Generalanwalt empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil jedoch nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Unsere Freiheit, die Rechte und Freiheiten der Bürger müssen unangetastet bleiben!
Höchste Zeit zum Handeln, bevor es zu spät ist! |
Den Anstoß für das Verfahren vor dem EuGH gaben Klagen in Irland und Österreich. In Österreich schlossen sich 11.139 Bürger der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung an, die in Österreich seit 1. April 2012 in Kraft ist. Auch die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson aus dem Umfeld eines Telekommunikationsanbieters haben Beschwerden eingebracht. Weil der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) selbst Bedenken hat, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte, legt er diese Frage dem EuGH vor.
Quelle: Tageszeitung Kurier/
Quelle Rechtsgutachten: http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/C_0293_2012-DE-CNC.pdf
Quelle EU-Charta_der_Grundrechte: http://www.pce.at/PDF/EU-Charta_der_Grundrechtetext_de.pdf (PDF deutsch, 20 Seiten Umfang)
Abonnieren
Posts (Atom)