Mittwoch, 5. August 2015

Gerichts-Entscheidung, unsere Kinder gehören dem Staat!

Kurz notiert!
Welche Rechte haben Bürger? Deutschland, Bundesverfassungsgericht stellt klar: "Unsere" Kinder gehören dem Staat! Am 15. Oktober 2014 wurde in der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, namentlich die Richter Herbert Landau, Sibylle Kessal-Wulf und Doris König entschieden, dass Kinder dem Staat gehören. Das trifft auch zu, wenn es um die Bildung von Kindern geht.

Gerichts-Entscheidung: Kinder gehören dem Staat!
Das Urteil 2 BvR 920/14 ist auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts direkt abrufbar. Die wichtigen Absätze finden man unter den Randnummern 22 und 25.

Ähnlich, bis gleich sieht die Gesetzeslage auch in Österreich aus. Wäre es anders, so könnten Eltern frei entscheiden, ob sie ihre Kinder in den Schulunterricht bzw. in die Vorschule schicken wollen. Fünfjährige Kinder müssen seit Herbst 2010 in Österreich mit dem Start des neuen Schuljahres - verpflichtend(!) in den Kindergarten.

Die Richter haben klar gestellt: Wann immer die Interessen des Staates den Interessen von Individuen gleichgestellt sind, sind die Interessen des Staates wichtiger und damit die Interessen der Individuen eben nicht gleichgestellt. Es ist jedem klar: Das trifft nicht nur auf die Schulpflicht zu, wenn der Staat will setzt er mit seinem "Eigentumsrecht" an den Kindern sowohl Impfpflicht, Ritalinpflicht und vieles anderes mehr durch.
Quelle: Bundesverfassungsgericht-de/ Beschluss vom 15. Oktober 2014/ 2 BvR 920/14.
Pressemitteilung Nr. 100/2014 vom 7. November 2014
Link: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-100.html 
Link: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/10/rk20141015_2bvr092014.html