Dienstag, 1. März 2016

Einzelne Nationalstaaten wie z.B. Österreich können eine Bargeld-Abschaffung nicht verhindern

Gewusst!
Sollte sich auf EU-Ebene in nächster Zeit eine Abschaffung des Bargeldes (EURO-Scheine und Münzen) abzeichnen, - und diese Bestrebungen gibt es - können Nationalstaaten dies nicht verhindern. 

Dies gilt auch, wenn sie das Bargeld zuvor in den Verfassungsrang erheben, so Österreichs führender Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Österreich will bzw. wollte das Bargeld in den Verfassungsrang erheben. Doch das Anliegen ist rechtlich leider nicht umzusetzen. Einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist es nicht möglich, durch ein Verfassungsgesetz die Umsetzung von Europarecht zu verhindern. Das gilt auch für andere Gesetze die die EU erlässt, wir müssen alle befolgen. ... 

Bargeld ist „schützenswert“, aber wir können es nicht schützen
Darüber und über die andren Gefahren müssen wir jetzt nachdenken!
Der aktuelle Anlass der Diskussion in Österreich ist der Plan der österreichischen Regierung, die Abschaffung von Bargeld zu verhindern: Finanzminister Hans Jörg Schelling brachte einen Ministerratsvortrag ein, in dem die Bundesregierung Bargeld für „schützenswert“ erklären sollte. Gleichzeitig wolle man sich zum Erhalt von Bargeld verpflichten. Reinhold Lopatka, ein Parteikollege Schellings und der Obmann des ÖVP-Parlamentsklubs, wollte das Bargeld deshalb in der Verfassung verankern lassen. Lopatkas Begründung: „Mit der Verfassungsbestimmung könnten wir unsere Bundesregierungsmitglieder binden, im EU-Rat einer Abschaffung des Bargelds nie zuzustimmen.“  Weil im EU-Rat Einstimmigkeit zur Abschaffung von Bargeld erforderlich sei, wäre das Bargeld für immer zementiert (doch das geht laut Rechtsauskunft leider nicht!).

So einfach ist es leider scheinbar nicht
Rechtlich ist diese Herangehensweise nicht gedeckt: Völliger Unsinn. Nationalstaaten wie z.B. Österreich können eine Bargeld-Abschaffung, sollte sie auf EU-Ebene entschieden werden, selbst mit einem Verfassungsgesetz nicht verhindern. Europarecht geht nationalem Recht vor, auch nationalem Verfassungsrecht“, sagte der österreichische Verfassungsrechtler und ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien Heinz Mayer dazu.

In Wien wurde dann am Donnerstag 25. 02. 2016 der Vorschlag Lopatkas bereits wie folgt modifiziert: Die Regierung hat sich auf einen unverbindlichen „Entschließungsantrag für den Erhalt des Bargelds durch den Nationalrat“ geeinigt. In diesem wird „als Ausdruck der verfassungsgesetzlich garantierten Privatautonomie“ die Regierung aufgefordert, „sich auf allen Ebenen der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keine Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“
(Anm.: Das wird dann so viel Erfolg haben wie das österreichische Bankgeheimnis u.ä. das Österreich nach kurzen Sträuben schnell aufgegeben hat.)

Das einzige das sicher helfen würde, möchte man das Bargeld erhalten, wäre der Austritt Österreichs aus der EU bzw. es genügt auch der Austritt Österreichs aus der Gemeinschaftswährung EURO und Wiedereinführung einer eigenen unabhängigen Währung (wie den Schilling).

Auch in Österreich wollen viele aus der EU austreten!
Volksbestrebungen in Richtung Austritt aus der EU gibt es in Österreich, wie in England und anderen EU Ländern. Doch das wollen die Politiker derzeit wohl kaum, und erlaubt wird es ihnen sicher auch nicht. Da haben schon einige Kräfte im Hintergrund mehr zu bestimmen. Eine Befragung des Volkes vor einer Abschaffung des Bargeldes in der EU zum Thema Verbleib im EURO wird dann sicher auch nicht durchgeführt, es fragt ja auch keiner das Volk ob sie gerne den TTIP Vertrag (mit all seinen Nachteilen und Gefahren) mit der USA abschließen will.
Doch eines zeigt uns der Vorstoß und die Überlegungen der österreichischen Politiker sehr deutlich, die Gefahr der Bargeld-Abschaffung wird immer aktueller, sonst überlegt man keine Gesetzesänderung oder andere politische Maßnahmen.
Quellen: Div. News, Wirtschaftsnachrichten, ÖVP, Verfassungsrechtler Heinz Mayer, u.a.
Bildquellen: EU-Austritt-Partei, Eggetsberger-Info, u.a.