Kurz notiert, zur aktuellen Lage
Politik: Die "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" ist in Österreich wegen dem übermäßigen Flüchtlingszustrom akut geworden. Das lässt nun eine Verschärfung des vorhandenen Asylrechts zu.
Österreichische Regierung kündigte eine Verschärfung des Asylrechts noch im ersten Halbjahr an!
Demnach sollen Asylanträge nur noch zugelassen werden, wenn präzise beschriebene Kriterien wie der Artikel 8 der Menschenrechtskonvention auf den jeweilig zur Behandlung stehenden Fall zutreffen. Im Parlament könnten die entsprechenden Vorhaben bereits Ende April 2016 beschlossen werden, der Notfallmechanismus könnte dann ab Mitte Mai 2016 in Kraft treten. ...
Wenn es darum geht, dass die "öffentliche Ordnung und Sicherheit" durch einen übermäßigen Flüchtlingsstrom gefährdet ist, können entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Diese Möglichkeit hat die EU-Kommission aus Sicht der von der österreichischen Regierung beauftragten Gutachter selbst geschaffen (was im Gutachten bestätigt wurde). Der in seiner Sicherheit bedrohte Staat, kann z.B. die Grenzkontrollen im Schengen-Raum wieder einführen.
Wer Familienmitglieder bereits in Österreich hat, muss zum Asylverfahren zugelassen werden, ebenso wie Asylwerber, deren Leben im Fall einer Abschiebung bedroht wäre. In allen anderen Fällen sollen die Flüchtlinge in jenes Land zurückgeschickt werden, aus dem sie nach Österreich eingereist sind (da Österreich keine EU-Außengrenzen hat, ist das die große Mehrzahl). Offen ist derzeit noch, was mit Flüchtlingen geschehen soll, die illegal ins Land gekommen sind, oder noch kommen bzw. von Deutschland nach Österreich zurückgeschickt werden. Ob die Kriterien zum Asylverfahren vorliegen, soll auch künftig schon in einem Schnellverfahren direkt an der Grenze erfolgen und zwar in eigens dafür eingerichteten und ausgestatteten "Registrierzentren".
Natürlich kann Österreich auch immer die sogenannte Drittstaatenregelung anwenden. Die Drittstaatenregelung ist eine Regelung im Asylrecht, nach der Personen, die im Ursprungsstaat zwar politisch verfolgt wurden, aber über einen für sie sicheren Drittstaat (z.B. Griechenland, Italien, Türkei etc.) einreisen, NICHT das Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung geltend machen dürfen. Ebenso wäre die Dublin III-Verordnung vom 1. Januar 2014 anzuwenden. Wichtigste Regel der Dublin Verordnung: Die entsprechende Zuständigkeit: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, MUSS das Asylverfahren durchführen. Hätte man sich strikt an die eigenen Gesetze, Regeln und Vorgaben gehalten wäre das heutige Chaos gar nicht entstanden.
Eine richtig geregelte und kontrollierte Einreise in die EU ist wie auch auf jedem Flughafen üblich, anzuwenden. Dazu gehören Identitätsnachweis (bzw. Überprüfung), Reisegepäcküberprüfung und entsprechende Registrierung und Asylansuchen des Einreisenden. Auf einem Flughafen wird diese normale Prozedur ohne Kritik und negativen Gedanken von allen Reisenden anstandslos akzeptiert. Reisende nach Amerika akzeptieren noch schwierigere Einreiseprozeduren. Geht bzw. ging es aber um Flüchtlinge (Kriegs- aber auch Wirtschaftsflüchtlinge) haben sich so manche Organisationen, Politiker und Personen gegen die normalen, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienenden Maßnahmen gestellt.
Kriegsflüchtlingen soll entsprechend der geltenden Gesetze und der gebührenden Ethik geholfen werden, aber dabei darf natürlich nicht die öffentliche Ordnung gefährdet sein -es darf auch durch mangelnde Kontrolle- nicht die geringste Gefahr bestehen, dass Terroristen, gesuchte Kriminelle unerkannt einreisen können, dass sie im Reisegepäck Waffen, Sprengstoffe oder gefährliche chemische Stoffe in die EU einschmuggeln können.
Anm.: Nun bleibt nur zu hoffen, dass bei allen sicher notwendigen Maßnahmen intelligent und trotzdem mit dem notwendigen Feingefühl vorgegangen wird.
Quellen: Wikipedia, div. News, und Verlautbarungen
Bildquelle: Eggetsberger-Info