Die großen Plattformen Facebook und Twitter haben still und heimlich vor wenigen Tagen Uploadfilter gegen negative „Propaganda“ eingeführt.
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Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes |
Mit demselben Mechanismen wird z.B. in China verhindert, dass ĂĽber Demokratie diskutiert werden kann. Zudem gilt: Wenn etwas wie automatische Uploadfilter erst einmal installiert wurden, wird nur noch ĂĽber die Ausweitung solcher Systeme diskutiert.
Hintergrund: In Deutschland hat Justizminister Heiko Maas am Dienstag (14.März 2017) seine neuen Pläne vorgestellt, wie er gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Medien in Zukunft vorgehen möchte. Die Betreiber von Plattformen wie Facebook oder Twitter sollen demnach nun per Gesetz verpflichtet werden, dass „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden gelöscht werden (bzw. eventuell in Zukunft auch störende Inhalte gelöscht werden?).
Verstöße gegen diese Lösch-Pflichten können mit Strafgeldern zwischen 500.000 und fünf Millionen Euro geahndet werden. In der Praxis wird es dazu führen, dass Hosting-Anbieter wie Facebook, Twitter, YouTube, Google+ etc. beginnen werden, aus Vorsicht Dinge zu löschen. „In Anbetracht der hohen Bußgeldandrohungen bei Verstößen dürfte dies zu einer höchst pro-aktiven Löschpraxis der Anbieter führen, die im Zweifel stets zu Lasten der Meinungsfreiheit* gehen wird“, warnt auch die Digitale Gesellschaft aus Deutschland.
(*Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Meinungs- und Informationsfreiheit ... Eine Zensur findet nicht statt ...).
Anm.: Es gibt heute immer mehr Länder in denen die Meinungsfreiheit stark eingeschränkt ist bzw. es aus "Gesundheitsgründen" besser ist seine Meinung nicht frei zu äußern. Das gleiche gilt für die Pressefreiheit, auch heute werden unliebsame Journalisten verfolgt und mitunter eingesperrt. Hoffentlich bleibt die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in ALLEN Ländern der EU ohne gravierende Einschränkungen und Repressalien bestehen.
Quellen: Netzpolitik.org
Quelle Anm.: Eggetsberger-Info-Team
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