Die groĂen Plattformen Facebook und Twitter haben still und heimlich vor wenigen Tagen Uploadfilter gegen negative „Propaganda“ eingefĂŒhrt.
Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes |
Mit demselben Mechanismen wird z.B. in China verhindert, dass ĂŒber Demokratie diskutiert werden kann. Zudem gilt: Wenn etwas wie automatische Uploadfilter erst einmal installiert wurden, wird nur noch ĂŒber die Ausweitung solcher Systeme diskutiert.
Hintergrund: In Deutschland hat Justizminister Heiko Maas am Dienstag (14.MĂ€rz 2017) seine neuen PlĂ€ne vorgestellt, wie er gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Medien in Zukunft vorgehen möchte. Die Betreiber von Plattformen wie Facebook oder Twitter sollen demnach nun per Gesetz verpflichtet werden, dass „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden gelöscht werden (bzw. eventuell in Zukunft auch störende Inhalte gelöscht werden?).
VerstöĂe gegen diese Lösch-Pflichten können mit Strafgeldern zwischen 500.000 und fĂŒnf Millionen Euro geahndet werden. In der Praxis wird es dazu fĂŒhren, dass Hosting-Anbieter wie Facebook, Twitter, YouTube, Google+ etc. beginnen werden, aus Vorsicht Dinge zu löschen. „In Anbetracht der hohen BuĂgeldandrohungen bei VerstöĂen dĂŒrfte dies zu einer höchst pro-aktiven Löschpraxis der Anbieter fĂŒhren, die im Zweifel stets zu Lasten der Meinungsfreiheit* gehen wird“, warnt auch die Digitale Gesellschaft aus Deutschland.
(*Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Meinungs- und Informationsfreiheit ... Eine Zensur findet nicht statt ...).
Anm.: Es gibt heute immer mehr LĂ€nder in denen die Meinungsfreiheit stark eingeschrĂ€nkt ist bzw. es aus "GesundheitsgrĂŒnden" besser ist seine Meinung nicht frei zu Ă€uĂern. Das gleiche gilt fĂŒr die Pressefreiheit, auch heute werden unliebsame Journalisten verfolgt und mitunter eingesperrt. Hoffentlich bleibt die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in ALLEN LĂ€ndern der EU ohne gravierende EinschrĂ€nkungen und Repressalien bestehen.
Quellen: Netzpolitik.org
Quelle Anm.: Eggetsberger-Info-Team
Netzpolitik.org: Direktlink