Freitag, 14. April 2017

Trotz Verbot: Frau darf Kopftuch im Dienst tragen, eine österreichische Lösung

Kurz notiert!
Österreichische Lösung: Eine muslimische Mitarbeiterin am bfi Steiermark musste wegen des Verbots ihr Kopftuch ablegen. Nun darf sie ihr Kopftuch wieder tragen.

Kopftuch als religiöses Zeichen?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem entschieden, dass dass Unternehmen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz aussprechen dürfen. Genau dies hat das Berufsförderungsinstitut (bfi) Steiermark im März 2017 durchgesetzt, um religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu verbieten.
Getroffen hatte der Schritt unter anderem eine muslimische Deutschtrainerin, die Kopftuchträgerin ist. Sie hätte ihr Kopftuch ablegen müssen, verweigerte dies jedoch und schaltete die Arbeiterkammer ein. Den Schritt begründete die Frau damit, dass das Ablegen des Kopftuchs "nicht in Frage" käme. Nun gibt es eine überraschende Wendung, eine österreichische Wende. ...

Verbot wird nicht sanktioniert
Die Frau darf ihr Kopftuch vorerst weiter im Dienst tragen. Die Dienstanweisung gilt aber weiterhin, sie werde nur nicht sanktioniert, heißt es von bfi-Chef Wilhelm Techt gegenüber dem "ORF". Heißt: Das Kopftuch ist zwar verboten, kann aber trotzdem getragen werden.

Die Arbeiterkammer arbeitet in der Zwischenzeit an einem Rechtsgutachten, das klären soll, ob ein Kopftuchverbot überhaupt gerechtfertigt ist. Aus der Arbeiterkammer heißt es, dass man Zweifel hat, dass das Tragen des Kopftuchs überhaupt verboten werden kann(!).
Ähnlich wird das auch mit dem Burkaverbot geschehen, das Verbot wird nicht sanktioniert.
Quelle: Zeitung Heute, und ORF
Originallink: http://www.heute.at/politik/news/story/Trotz-Verbots--Frau-darf-Kopftuch--im-Dienst-tragen-42729922