UN-Generalversammlung Resolution 217
Hier noch 3 Artikel der Allgemeinen Menschenrechte
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
- Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
- Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
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Bildquelle ©: ORF/ZIB
Meinungsfreiheit im UNIQ-Net
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Immer mehr gehen Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit verloren, bei uns im UNIQ-Net bleibt sie, als wesentlicher Bestandteil unseres Glaubens, natürlich bestehen!