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Dienstag, 10. Dezember 2019

Heute ist Internationaler Tag der Menschenrechte!

Der heutige Tag soll uns alle an die Grundrechte erinnern, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind:


UN-Generalversammlung Resolution 217

Hier noch 3 Artikel der Allgemeinen Menschenrechte

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Hier können Sie alle 30 Artikel der Menschenrechte nachlesen: Wikipedia-Direktlink--- ---- ---
Bildquelle ©: ORF/ZIB


Meinungsfreiheit im UNIQ-Net


Immer mehr gehen Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit verloren, bei uns im UNIQ-Net bleibt sie, als wesentlicher Bestandteil unseres Glaubens, natürlich bestehen! 

Sonntag, 1. September 2019

"Verächtlich machen" eines Glaubens, Gerichtsurteil (Österreich).

Ja, die besonderen Rechte des Glaubens, der Religion sind in Österreich, Deutschland der EU sehr gut geschützt. Und da kann es schon einmal eine saftige Strafe geben wenn man hier stört.

Zum besser Lesen Bild oben einfach anklicken!

Den gleichen, umfassenden gesetzlichen Schutz hat natürlich JEDE Glaubensgemeinschaft in Österreich und der EU!


Donnerstag, 18. Juli 2019

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

Zum Lesen PDF einfach anklicken
Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit.

Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören. 

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft. 

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.

Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonders im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?

Freitag, 20. Juli 2018

Schächten: Registrierung für Sobotka nicht vorstellbar

Kurz notiert
Österreich - Religionsfreiheit 
Die Registrierung von Konsumenten beim Kauf von koscherem Fleisch sei „in keiner Weise mit dem Grundrecht der freien Religionsausübung vereinbar und daher auszuschließen“, unterstrich heute Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). ...

Mittwoch, 12. Juli 2017

Menschenrechtsgericht: Verschleierungsverbot für Demokratie "notwendig"

Kurz notiert - Gerichtsentscheid!
Auch in Österreich verboten!
Zwei Musliminnen hatten gegen ein Vollverschleierungsverbot in Belgien geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt das seit 2011 geltende Gesetz für rechtmäßig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag 11. Juli 2017 in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.

In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen. ...

Freitag, 14. April 2017

Trotz Verbot: Frau darf Kopftuch im Dienst tragen, eine österreichische Lösung

Kurz notiert!
Österreichische Lösung: Eine muslimische Mitarbeiterin am bfi Steiermark musste wegen des Verbots ihr Kopftuch ablegen. Nun darf sie ihr Kopftuch wieder tragen.

Kopftuch als religiöses Zeichen?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem entschieden, dass dass Unternehmen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz aussprechen dürfen. Genau dies hat das Berufsförderungsinstitut (bfi) Steiermark im März 2017 durchgesetzt, um religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu verbieten.
Getroffen hatte der Schritt unter anderem eine muslimische Deutschtrainerin, die Kopftuchträgerin ist. Sie hätte ihr Kopftuch ablegen müssen, verweigerte dies jedoch und schaltete die Arbeiterkammer ein. Den Schritt begründete die Frau damit, dass das Ablegen des Kopftuchs "nicht in Frage" käme. Nun gibt es eine überraschende Wendung, eine österreichische Wende. ...

Donnerstag, 16. März 2017

EuGH hat entschieden: Firmen dürfen Kopftuch in Arbeit verbieten

⚠ DER EUROPÄISCHER GERICHTSHOF HAT ENTSCHIEDEN
Arbeitgeber (Unternehmen) können Kopftuch im Job unter bestimmten Umständen verbieten. Für ein Verbot muss es in der Firma aber eine allgemeine, diskriminierungsfreie Regel geben.

Arbeitgeber dürfen muslimische Kopftücher und andere religiöse oder politische Zeichen grundsätzlich verbieten. Es muss dafür aber eine allgemeine Regel geben, die das Unternehmen neutral und diskriminierungsfrei durchsetzt, wie am Dienstag (14. 03.2017) der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Wünsche einiger Kunden reichen dagegen nicht aus.

Konkret urteilte der EuGH zu einer Rezeptionistin aus Belgien und einer Projektingenieurin eines IT-Beratungsunternehmens in Frankreich. In dem belgischen Unternehmen gab es eine zunächst ungeschriebene Regel und später auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung, wonach die Arbeitnehmer keine sichtbaren Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugung tragen sollen. Im Fall der IT-Beraterin hatten sich Kunden beschwert. Beide Frauen wurden entlassen, weil sie auch im Kundenkontakt ihr Kopftuch tragen wollten. ...

Samstag, 4. März 2017

Wien: 250 Konvertiten bei Geheim-Gottesdienst Taufzulassungsurkunde überreicht

Kurz berichtet!
Alles scheint in Bewegung zu sein. Geheimer Gottesdienst am Donnerstagabend unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen mit Hunderten Gläubigen in der Wiener Innenstadt: Kardinal Schönborn überreichte rund 250 Konvertiten - der Großteil davon kommt aus dem Islam - die Zulassungsurkunden für die Taufe.

100 stammen aus dem Iran, viele auch aus dem ehemaligen Ostblock und etwa 50 aus Österreich. Für einen Moslem, der Christ wird, kann dies auch sein Todesurteil bedeuten, daher kann man konvertierte Muslime nicht mehr abschieben - da ihnen in vielen Fällen wie schon gesagt die Todesstrafe droht.

Auch aus diesem Grund wurde der feierliche Gottesdienst, bei dem Kardinal Christoph Schönborn den zukünftigen Christen die Taufzulassungsurkunde überreichte, sogar vom Stephansdom in eine andere Kirche verlegt. Viele getaufte Flüchtlinge aus islamischen Ländern werden auch später durch unsere heimischen Behörden überprüft, da der Glaube fast immer ein Asylgrund ist. ...

Freitag, 27. Januar 2017

Religiöse Gebote wichtiger als österreichische Gesetze?

Kurz notiert
Für viele ein überraschendes bis schockierendes Ergebniss zeigt eine neue Studie zur Integration von Flüchtlingen in Österreich. Etwa 40% aller Zuwanderer stellen ihre religiösen Gebote weit über die österreichischen Gesetze. 

81% der Befragten sind für die Befolgung religiöser Kleidervorschriften.
☛ "Flüchtlinge haben viele Werte noch nicht verinnerlicht": Das sagte Integrationsminister Sebastian Kurz am Montag (23.Jänner 2017) im Rahmen der "Vienna Future Talks" in der Hofburg. Kurz, der zuvor einen Wertekurs für Flüchtlinge besucht hatte, sprach von einer "großen Herausforderung" bei der Integration. Anlass ist eine Umfrage unter 900 Flüchtlingen. Demnach finden 40 Prozent der Befragten, dass religiöse Gebote über staatliche Vorschriften zu stellen seien und dass Österreicher zu freizügig leben.

Die Wertehaltungen von 900 Syrern, Afghanen und Irakern in Österreich verdeutlichen die von Kurz angesprochene Herausforderung. Laut der Studie akzeptieren Flüchtlinge die Freiheiten unseren Rechtstaates zwar als ABSTRAKTES PRINZIP, lehnen es für sich selbst aber ab:

  • 80 Prozent bejahen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, wollen aber die Befolgung ihrer religiösen Bekleidungsvorschriften in der Öffentlichkeit in Österreich.
  • 37 Prozent wollen getrennten Turn- und Schwimmunterricht an Schulen.
  • 90 Prozent beurteilen die Demokratie als ideale Staatsform, 40 Prozent meinen aber auch, dass religiöse Gebote über staatliche Vorschriften zu stellen seien.
  • 20 Prozent lehnen eine Berufstätigkeit der Frau ab.
  • Für 40 Prozent leben wir Österreicher überhaupt zu freizügig. Sie lehnen die hiesigen Lebensgewohnheiten für sich selbst ab.
  • 61 Prozent geben an, religiös zu sein. Rund 30 Prozent beten fünf Mal oder öfter am Tag.
  • 83 Prozent bewerten das Zusammenleben mit anderen Religionen als positiv, aber 45 Prozent finden, dass Religionen nicht gleichwertig sind.

Die Umfrage wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften im vergangenen Sommer unter rund 900 anerkannten Flüchtlingen durchgeführt.

80 Prozent der Studienteilnehmer waren männlich und zwischen 18 und 30 Jahren alt.
Minister Kurz (ÖVP) setzt nun besonders auf verpflichtende Wertekurse.
Bei den Integrationskonferenz "Vienna Future Talks" am Montag betonte Kurz, der zuvor auch einen Wertekurs für Flüchtlinge besucht hatte, vor rund einem Dutzend internationaler Amtskollegen und Staatssekretäre, dass -nach seiner Meinung- Flüchtlinge mit einer entsprechenden Werteschulung besser integriert werden können.

Seit Anfang 2016 werden als Maßnahme des Minsters in Österreich in achtstündigen Kursen Grundwerte des Zusammenlebens wie Meinungsfreiheit, Frauenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Österreich durchgeführt. Gesetzlich verplichtend sind solche Kurse derzeit leider noch nicht, Minister Kurz will dies aber im geplanten neuen Integrationsgesetz vorgeschrieben sehen.
Quelle: Kronenzeitung u.a.
Bildqulle: pixabay u.a
Link: Kronenzeitung

Donnerstag, 19. Januar 2017

Bundestagspräsident Norbert Lammert fordert von Muslimen Gewalt-Debatte

Kurz notiert
Der Bundestag hat gut einen Monat nach dem islamistischen Anschlag in Berlin den Terror-Opfer gedacht. In seiner Gedenkrede forderte Bundestagspräsident Norbert Lammert die Muslime in Deutschland zur Auseinandersetzung mit ihrer Religion auf.

Als Staat, der Religionsfreiheit als Menschenrecht garantiere, "dürfen und müssen wir die Auseinandersetzung der Muslime mit ihrer Religion und dem verhängnisvollen Zusammenhang von Glaube und fanatischer Gewalt mit Nachdruck einfordern", sagte der CDU-Politiker.Quelle: n-tv, Donnerstag, 19. Januar 2017

Mittwoch, 27. April 2016

Experte: Glockenläuten und Muezzinruf nicht das Gleiche

Glocken-Experte Klaus Hammer betont Unterschiede der religiösen Signale
Glockenmuseum-Glocke
Experten vom Deutschen Glockenmuseum im nordrhein-westfälischen Gescher machen auf einen Unterschied zwischen dem kirchlichen Glockenläuten und dem Ruf des islamischen Muezzins aufmerksam. In der öffentlichen Diskussion würden beide akustischen Signale mitunter gleichgesetzt, heißt es in einem vom Glockenmuseum veröffentlichten Beitrag von Beiratsmitglied Klaus Hammer.

Dieser Vergleich sei jedoch nicht korrekt.
Das "nonverbale Glockengeläut" treffe "keinerlei explizite weltliche oder religiöse Aussage". Bestes Beispiel sei neben dem europaverbreiteten "Zeitläuten" das Läuten prominenter Kirchenglocken wie der Petersglocke des Kölner Domes oder der Erfurter Gloriosa oder das viermal jährlich stattfindende 50-stimmige weltliche Große Stadtgeläute der Stadt Frankfurt am Main. Dies könne auch "konfessionslose, 'religiös unmusikalische' oder ortsfremde Menschen" in ihren Bann ziehen. ... 

Dienstag, 29. März 2016

Können Sie über dieses Problem ihre Meinung veröffentlichen?

Unsere Reaktion auf die Anfrage: Können Sie auch mal über dieses Problem ihre Meinung veröffentlichen? Zur Anfrage wurde ein angstauslösendes, schockierendes Video (als Link) mitgesendet. Hier unsere Antwort. 

Zum ISLAM im Speziellen: Der Islam wird von schlechten Menschen und schlechten Organisationen als Vorwand für ihre Untaten benutzt. Es ist schrecklich wie Terroristen die Religion als Vorwand nehmen um Menschen zu quälen, zu erniedrigen und zu ermorden.

Religion, Glaube, Weltanschauungen im Allgemeinen …
Wir sind für die gesetzlich garantierte Religionsfreiheit, wenn sich die jeweilige Religion- oder Glaubensgesellschaft (die Gläubigen) an die demokratischen Grundrechte und Bürgerrechte halten, die Gleichberechtigung von Mann und Frau achten, sich an die Grundrechte gemäß der "Charta der Grundrechte der EU", an die Verfassung und die Gesetze des Landes in dem sie sich gerade aufhalten, halten. Religion sollte KEINEN Einfluss auf Rechtsprechung und Politik haben, Religion sollte immer nur reine Privatsache sein. ... 

Montag, 21. März 2016

Das sind die derzeit (2016) geltenden Regeln zur Verschleierung in Österreich

Immer wieder steht die Frage im Raum: Wie sind die gültigen Regeln beim Tragen von Burkas, Sturmhauben, Masken etc. in Österreich?

Burka
Vollverschleierte Angeklagte, Zeuginnen oder Opfer vor Gericht, mit Burkas verborgene Kindergartenpädagoginnen, mit Sturmmasken, Kapuzen und Masken getarnte Demonstranten - Fälle, die immer wieder in Österreich auftauchen. In Deutschland ist das Verschleierungs- und Vermummungsthema gerade (März 2016) wieder brandaktuell, weil sich eine Zeugin vor Gericht weigerte, ihren Schleier abzulegen.

Doch was ist in Österreich erlaubt, was sagt das Gesetz dazu?
Auch in Österreich ist derzeit wieder ein Fall beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig. Eine Notariatsangestellte wurde wegen ihres Gesichtsschleiers gekündigt. Die Muslima klagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf religiöse Diskriminierung. Nun muss der OGH darüber entscheiden. Generell muss man das Thema Vermummung und Verschleierung auf drei Ebenen betrachten: Auf jener von Versammlungen mit mehreren Personen, jene von Verschleierung in bestimmten Situationen und jene von Vermummung in Einzelfällen. ... 

Dienstag, 15. März 2016

EU-Türkei-Deal, Bedenken gegen das vorgeschlagene Flüchtlings-Karussell (Resettlement)

Zur aktuellen Lage
Brüssel - In der Flüchtlingskrise soll in einigen Tagen eine neue Vereinbarung mit der Türkei stehen. Nach einem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs beim EU-Türkei-Gipfel wird u.a. über folgende Punkte verhandelt werden:
    Flüchtlings-Karussell (Resettlement)
  • Rückführung aller Migranten, die unerlaubt aus der Türkei auf die griechischen Inseln übersetzen. Die Kosten dafür trägt die EU (natürlich die EU!). Die Türkei ist bereit, sämtliche Neuankömmlinge aus Griechenland zurückzunehmen. Im Gegenzug soll die EU für jeden abgeschobenen Syrer im Rahmen eines "Resettlement" (= engl. für Umsiedlung‘) einen anderen der 2,7 Millionen Syrer aufnehmen, die schon in der Türkei leben. Im Klartext: Kommen z.B. 3000 Flüchtlinge in Griechenland an, werden sie zurück in die Türkei geschickt. Sind 1500 Syrer darunter, werden 1500 andere Syrer auf die einzelnen EU-Staaten umverteilt.
  • Geordnete Aufnahme von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen durch die EU-Staaten. Für jeden Syrer, der von den griechischen Inseln zurück in die Türkei gebracht wird, soll einer legal in die EU kommen können. Dafür könnte der existierende Rahmen zur Umsiedlung von Flüchtlingen genutzt werden. Das wird oft auch (nicht ohne Grund) als eigenartiges "Flüchtlings-Karussell" bezeichnet. Flüchtlinge werden dabei im höchsten Falle gequält. Bringen wird das Karussell nichts, außer den Firmen die daran wieder verdienen werden. ... 

Samstag, 23. Januar 2016

ACHTUNG: Mit Beginn des neuen Jahres 2016 öffnet die deutsche Bundesregierung ein neues Kapitel der Meinungsfreiheit bzw. deren direkter Einschränkung.

Wer keine Probleme haben will, liest sich diesen Gesetzestext sehr gut durch!
Der erweiterte Text des § 130 StGB beendet mehr oder weniger, je nach Sichtweise die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit in Deutschland (BRD) endgültig.

Machen Sie sich selbst ein Bild

Ab Jänner 2016 
Der erweiterte, neue Gesetzestext: Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

Neue, härtere Gesetzesregeln zu beachten!
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. ... 

Samstag, 1. August 2015

Islamgesetz: Glaubensgemeinschaft nun mit Gesetz zufrieden

Kurz notiert!
Türkische Imame könnten über Stiftungen bezahlt werden!
Nachdem das neue Islamgesetz in Kraft getreten ist.
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), der Präsident der Gemeinschaft "Fuat Sanac", zeigt sich nun doch versöhnt mit der österreichischen Regierung. "Ende gut, alles gut", sagte er im APA-Presse-Interview zum mittlerweile in Kraft getretenen und vor dem Beschluss noch bekämpften Islamgesetz. So gebe es Möglichkeiten, türkische Imame über Stiftungen im Inland zu bezahlen(!). ... 

Freitag, 10. April 2015

Vorratsdatenspeicherung, sinnlos und beschneidet die Freiheit immer weiter

Hier geht es nicht um Verschwörungstheorien - hier geht  es um Ihre Zukunft!

Themen wie Überwachung, Kontrolle, Vorratsdatenspeicherung kann man schon nicht mehr
Wir überwachen dich auf Schritt und Tritt! 
hören.
Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn alle unsere Daten überwacht und abgespeichert werden? Wenn wir auf Schritt und Tritt beobachtet und vorab verdächtigt werden? Warum stört es die meisten nicht? Irgendwie hat sich durch die Überwachung ja offenbar nichts verändert, dasGgute an der Überwachung, man bemerkt sie ja gar nicht, man spürt nichts. Alles läuft im Verborgenen im Hintergrund. Keiner geht gegen die ausufernde Überwachung auf die Straße, keiner demonstriert und das ist schon schlimm.
...

Samstag, 4. April 2015

Von der Sekte zur Religion, der Heilige Stuhl: Ein Imperium aus Glauben und Geld, Moral und Macht..

Video: 23 Minuten zum kritischen Nachdenken ... Geschichte des Christentums ... 
vieles ist einfach gelogen - wie die Dokumentation zeigt!
Inkl. der päpstlichen Fälschung: Dictatus Papae


Die Abkehr von der reinen Lehre Jesus. Hat die Kirche aus der Vergangenheit gelernt?
Das Papsttum ist die wohl erstaunlichste und wahrscheinlich auch eine der geheimnisvollsten Institution der Welt. Christentum, eine Weltreligion mit über zwei Milliarden "Anhänger" alleine die  RKK* (Vatikan) über 1,2 Milliarde Mitglieder. Mit seinen Kardinälen, Bischöfen, Priestern und Diplomaten dirigiert der Heilige Stuhl ein Imperium aus Glauben und Geld, Moral und sehr viel Macht. Keine Frage: Auch das Christentum hatte ihre dunklen Seiten, wie das Video auch zeigt. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben - mit geschichtlichen Daten, bzw. fehlenden geschichtlichen Daten. Das Christentum - alles nur Mythen? Inklusive mehrerer Interviews mit Prof. Dr. Horst Herrmann (Soziologe, Kirchenhistoriker und Kritiker).

Videolink: https://www.youtube.com/watch?v=LxabGIG9QEQ (Dauer 23 Minuten)

Quelle: Welt der Wunder-Video/Youtube
* RKK = Römisch-katholische Kirche

Samstag, 24. Januar 2015

Gehört der Islam wirklich zu Österreich?

Auszüge aus Kurier Artikel (23.01.2015)
Integration. Minister Sebastian Kurz diskutierte hitzig mit angehenden Islam-Religionslehrern.
Der Festsaal in der privaten Hochschule für Islamische Religion ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Hier, wo die angehenden Islam-Religionslehrer für Pflichtschulen seit 15 Jahren ausgebildet werden, warten die Studierenden auf Außenminister Sebastian Kurz. "In Krisenzeiten ist es wichtig, im Dialog zu bleiben, um den Extremismus zu beseitigen", so IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac, der den Minister empfängt. ...

Betender
Der Minister bemüht sich, die Integration über alles zu stellen. Und deklariert sich deutlich: "Der Islam gehört selbstverständlich zu Österreich." Aber Kurz fordert auch Eigenverantwortung. "Sich immer nur in die Opferrolle zu begeben, ist leicht. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und gehen Sie gegen jede Art von Radikalisierung vor." Er legt den jungen Muslimen nahe, gegen den Terror auf die Straße zu gehen. "Wenn die Mobilisierung von 20.000 Muslimen beim Erdogan-Besuch in Wien funktionierte, dann muss auch so eine Demo machbar sein." ...

Und Kurz legt den jungen Muslimen nahe, gegen den Terror auf die Straße zu gehen. "Wenn die Mobilisierung von 20.000 Muslimen beim Erdogan-Besuch in Wien funktioniert, dann muss auch so eine Demo machbar sein." .... Man sollte doch zeigen wo man wirklich steht ....

Der Islam-Terrorismus behauptet - sie sind die wahren Muslime!
In diesem Punkt macht sich aber ein große eine Kluft auf. Demos gegen Islamischen-Terrorismus ~ das fällt auf keinen fruchtbaren Boden bei den Islam-Religionslehrern. ... warum müssen wir auf die Straße gehen - wird gefragt! Kurz spricht von einem "Denkfehler". Und meint: "Wenn die Terroristen behaupten, sie sind die wahren Muslime – dann müsst ihr ein lautes Zeichen dagegen setzen (!)." Nach zwei Stunden ist die Diskussion zu Ende. IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac versucht abschließend, zu besänftigen: "Die meisten Studenten sind im ersten Lehrjahr. Wenn sie vier Jahre an der Hochschule sind, denken sie anders." Anm.: Das wollen wir für Österreich und die Religionen wirklich hoffen!
Quelle: KURIER - Link: http://kurier.at/politik/inland/kurz-diskutiert-mit-islam-religionslehrern-der-islam-gehoert-zu-oesterreich/109.687.906

RELIGION-ISLAM Österreich beschließt ein eigenes Islamgesetz!

http://eggetsberger-info.blogspot.co.at/2015/03/religion-islam-osterreich-beschliet-ein.html

IGGiÖ Link: http://www.derislam.at

Montag, 1. September 2014

Beschneidungsgesetz (Religionsgesetz)

Beschneidungsgesetz Deutschland

Unter dem Schlagwort Beschneidungsgesetz wird in aller Regel (zumindest in Deutschland) der vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2012 verabschiedete Zusatz­paragraph 1631d BGB verstanden, mit dem die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von minder­jährigen Jungen in Deutschland vorerst unter bestimmten Auflagen legalisiert wurde.
Gegen dieses Beschneidungsgesetz wurde vor der Verabschiedung und wird auch weiterhin von Intaktivisten gekämpft, da es aus Sicht vieler Rechtsexperten gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und andere Rechtsnormen verstößt.

Der Wortlaut des Beschneidungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch im Buch 4 (Familienrecht), im Abschnitt 2 (Verwandtschaft) und dort im Titel 5 (Elterliche Sorge) platziert.
§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteils­fähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.[1]

Beachtenswert

Der Entwurf des deutschen Bundesjustizministeriums wurde vom Regierungs­kabinett weitgehend als Gesetzesvorlage übernommen. Es wurde im Gesetzestext exakt eine Stelle geändert.
Im Entwurf hieß es in Absatz 1, Satz 1 noch
"[...] wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird."
Die verabschiedete Gesetzesvorlage hingegen lautet dort
"[...] wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll."
Diese Umformulierung nimmt dem Gesetz die juristische Problematik, nachzuweisen, dass tatsächlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert wurde. Es reicht dem Gesetz nach nunmehr aus, wenn der Arzt oder Beschneider seine Absicht nachweisbar kundgetan hat, die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen zu wollen.

Verfassungswidrig

Nach Ansicht von immer mehr Verfassungsrechtlern und anderer Juristen verstößt das Beschneidungs­gesetz gleich in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz.

Art. 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Art. 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Art. 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 4.1 GG

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Art. 33.1 + 33.3 GG

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

Art. 140 GG in Verb. mit Art. Art. 136 WRV

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. [...]
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Art. 140 GG in Verb. mit Art. Art. 137.3 Satz 1 WRV

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.

Juristische Stimmen

  • Andreas ManokDie medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Duncker & Humblot, 2015 (Schriften zum Gesundheitsrecht [SGR], Band 34) ISBN 3-428-14584-4[2]
Zitat:
«Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kultur­historischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundes­gesetzgeber als Reaktion auf das sog. Kölner Beschneidungsurteil in das BGB eingefügte § 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass § 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungs­widrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung[wp] durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen - Dr. Georg Neureither[3]
Zitat:
«Die Auseinandersetzung um die rituelle, medizinisch nicht begründete Genitalbeschneidung kleiner, nicht einwilligungs­fähiger Jungen findet seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 nun auch in Deutschland statt. Sie bewegt sich im Spannungsfeld der Grundrechte auf Religionsfreiheit einerseits und auf körperliche Unversehrtheit andererseits. Die Heftigkeit der Debatte lässt auf tiefgreifende Ängste und Konflikte schließen. Es geht um die Frage, ob es heute in einer säkularen Demokratie noch angemessen ist, kleinen Jungen zur Absicherung der gruppalen und religiösen Identität von Erwachsenen Schmerzen und Ängste zuzufügen, sie erheblichen Gesundheits­risiken und irreversibler Verletzung der Intimzone auszusetzen. Leidvolle körperliche, sexuelle und seelische Langzeitfolgen der Beschneidung sind möglich und belegt. In diesem Buch äußern sich Betroffene, Ärzte, Juristen, Psychoanalytiker, Politiker und andere Fachleute kritisch zur Jungen­beschneidung und engagieren sich für den Kinderschutz­gedanken. Sie werben für eine Debatte auf wissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage.» - Verlagstext (Vandenhoeck & Ruprecht)[4]

Einzelnachweise

  1.  Siehe dazu IntactiWikiMohel-Klausel
  2.  Buchvorstellung: Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Duncker & Humblot
  3.  Dr. Georg Neureither: Andreas Manok, Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Religion - Weltanschauung - Recht am 28. Januar 2015
  4. ↑ 4,0 4,1 Buchvorstellung: Matthias Franz (Hg.) Die Beschneidung von Jungen. Ein trauriges Vermächtnis., Vandenhoeck & Ruprecht

Netzverweise

Beschneidungsgesetz: Ärzte halten an ihrer Kritik fest, Deutsches Ärzteblatt 2013; 110(51-52)

Juden und Muslime loben die deutsche Rechtssicherheit

Am 12. Dezember 2012 sicherte der Bundestag Muslimen und Juden ausdrücklich das Recht zu, ihre männlichen Kinder beschneiden zu lassen(!).
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In Österreich Auch in Österreich kann weiterhin straffrei beschnitten werden. Beschneidung von Buben fällt nicht unter "Genitalverstümmelung"! In Österreich wäre ein ähnliches Urteil wie in Deutschland nicht möglich: Zwar gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die die Genitalverstümmelung bei Kindern auch mit Einwilligung der Eltern verbietet - der Passus ist aber so formuliert, dass nur die weibliche Beschneidung darunterfällt. "In der herrschenden Praxis (Entscheidungen der unabhängigen Gerichte) wird in Österreich von Straflosigkeit von Beschneidungen ausgegangen", heißt es dazu aus dem Justizministerium. "Die Beschneidung bei Buben ist bei uns als Tradition so fixiert, dass es da keine strafrechtlichen Probleme geben könnte", sagt auch Richard Potz, Leiter des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions-und Kulturrecht an der Universität Wien. Allerdings gebe es in den vergangenen fünf Jahren unter Medizinern einen Trend, die Beschneidung kritisch zu sehen: Während früher die Vorteile betont worden seien - etwa das geringere Risiko von weiblichen Sexualpartnern, an Gebärmutterkrebs zu erkranken -, würden Wissenschafter nun vermehrt auf unerwünschte physische und psychische Folgen einer Beschneidung hinweisen. (tob, DER STANDARD, 28.6.2012)