Donnerstag, 15. Juni 2017

DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ...

Veganer „Pflanzenkäse“ darf nicht mehr Käse heißen!
Soja-Milch 
Vegane Produkte dürfen somit nicht mehr unter Namen wie "Sojamilch", "Pflanzenkäse", "Tofubutter" etc. verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. (Als wenn es nichts Wichtigeres zu regeln gäbe . )

Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung „Milch“ Produkten vorbehalten ist, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“. Sie kommen somit dem Verlangen der Industrie und Landwirtschaft nach - denn es geht wieder einmal um Geld!

Tofu, Tofu-Käse 
Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“, „Veggie-Cheese“ oder „Cream“, weist dabei aber immer -und ganz deutlich- auch auf den pflanzlichen Ursprung hin(!).

Richter sehen Verwechslungsgefahr 
Auch durch Zusatzbegriffe könne eine Verwechslung durch den Verbraucher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter. ... 

Vegetarische Würstchen
Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte Tofutown vor dem Landgericht Trier auf Unterlassung verklagt, das wiederum den Fall nach Luxemburg zum EuGH verwies (Az: C-422/16).

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte schon Ende 2016 Bezeichnungen wie „vegane Currywurst“ den Kampf angesagt, weil solche Begriffe nach seiner Einschätzung die Verbraucher verunsicherten. Und könnte der Fleisch-, Milch- und Milchverarbeitenden Industrie Kunden wegnehmen.


Der Milch und fleischlosen Kost
den Krieg erklärt?
Anm.: Der Verbraucher muss langsam aber stetig an praktischer Intelligenz verlieren, die EU-Bürokraten und der Europäische Gerichtshof nehmen den Leuten immer mehr das logische Denken ab. Nicht nur im Straßenverkehr wird jetzt auch noch durch sog. Bodenampeln dem Dauer-Handy-Guckern das gedankenlose Leben erleichtert. Kein Wunder wenn es bald nur noch Verbote und Regeln gibt, zwischen denen der Mensch sich bewegen darf. 
Quellen: Europäische Gerichtshof (EuGH), div News
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