Sonntag, 10. Dezember 2017

Deutschland: Gericht verdonnert Bürgen: Flüchtlingshelfer müssen Jobcenter Tausende Euro zahlen


  • Wer für Flüchtlinge gebürgt hat, muss jahrelang für deren Lebenshaltungskosten aufkommen
  • Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
  • Ein Kläger muss nun vielleicht bis zu 30.000 Euro an den Staat zurückzahlen
Zwei Männer, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben, müssen dem deutschen Staat nun Tausende Euro zurückzahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag entschieden.

Die Männer, ein Deutscher syrischer Herkunft, und ein Türke, hatten sich 2014 verpflichtet, für die Lebenshaltungskosten von je zwei Menschen aus Syrien aufzukommen, damit diese auf sicherem Weg und schnell nach Deutschland kommen konnten. Einer der beiden Männer, William E., hatte auf diese Weise seinen Bruder und dessen Frau in die Bundesrepublik geholt.

Böses Erwachen einiger Gut.menschen
Alle vier Syrer wurden in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt, so dachten die Bürgen, würde der Staat für die Kosten aufkommen (weit gefehlt). Das Jobcenter zahlte den Syrern Leistungen, die ihnen nach dem Sozialgesetzbuch II zustehen. Doch dann forderte der Staat, bzw. genauer die zuständigen Jobcenter, das Geld von den Bürgen zurück. Anm.: Eine Bürgschaft ist etwas heikles, wenn man für jemanden bürgt, dann muss man sich über die Konsequenten dieser  Bürgschaft schon im klaren sein. Auch ist entscheidend, für wen und für was man bürgt. Hier wäre Aufklärung schon dringend notwendig, denn eine Bürgschaft kann  auch in den finanziellen Ruin führen. ...
Die Bürgen zogen darauf hin vor Gericht.
Doch nur zum Teil zurecht, wie das OVG jetzt entschied.
Denn die Bürgen müssen nach der Auffassung des Gerichts zwar für die Lebenshaltungskosten aufkommen, wegen des öffentlichen Interesses am Schutz der Syrer aber nicht auch noch für die Kranken- und Pflegekosten.
Es soll um bis zu 30.000 Euro gehen
Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung, es sei um die -vergleichsweise überschaubaren- Gesamtsummen von 5200 Euro beziehungsweise 3400 Euro gegangen. Abzüglich der Kosten für Krankheit und Pflege in Höhe von 850 beziehungsweise 1000 Euro. Nun natürlich zuzüglich der Kosten und Gerichtskosten.

Das dicke Ende kann aber noch kommen
Denn nach Recherchen von "Focus Online" verhandelte das Gericht aber nur über einen Teil der tatsächlichen Forderungen an die Bürgen. Nach Angaben der Nachrichtenseite soll allein William E. dem Amt fast etwa 30.000 Euro überweisen für die Zeit, seit 2015 als Flüchtlinge anerkannt wurden.
Beschämender Rechtsstreit
Wie lange Bürgen für Flüchtlinge aufkommen müssen, ist noch heftig umstritten in Deutschland. Ab 2013 hatten mehrere Bundesländer Programme aufgelegt, wonach Syrer auf sicherem Weg und schnell nach Deutschland kommen konnten - sofern Verwandte oder andere willige Bürger für die Kosten der Flüchtlinge aufkommen wollten, also die Bürgschaft übernehmen.

In der entsprechenden Regelung für NRW stand, dass die Aufgaben der Bürgen enden, wenn die Flüchtlinge als solche anerkannt sind. Das Bundesinnenministerium dagegen sah das anders(!).

Rückwirkende Änderungen sind immer möglich!
Im Sommer 2016 änderte Deutschland sein Integrationsgesetz. Nun hieß es, dass Bürgen fünf Jahre lang für alle Kosten - auch für Krankheit und Pflege - aufkommen müssen. Das Gesetz gilt sogar rückwirkend. Wer schon vor dem Sommer 2016 Bürge wurde, sollte aber "nur" für drei Jahre zahlen müssen. Man kann sich nicht darauf verlassen was einmal gegolten hat, der Staat nimmt immer für sich in Anspruch, Gesetze abzuändern auch rückwirkend, was als ständige Bedrohung für den Bürger anzusehen ist. Man weiß nicht wenn man so etwas wie eine Bürgschaft für Flüchtlinge unterschreibt wie das letztendlich endet, bzw. ob nicht rückwirkend ein großer Nachteil aus einer gutmütigen Handlung entstehen kann. Das kann man als betroffener Bürger auch als ungerecht empfinden.

Viele Betroffenen sind nun entsetzt
Bürgen in ganz Deutschland waren entsetzt. Pro Flüchtling und Monat forderte etwa Bad Godesberg in NRW mehr als 500 Euro (= für manche sehr viel). Um Menschenleben zu retten, hatten manche Bürgschaften für sieben Flüchtlinge übernommen. Für eine überschaubare Zeit ist das für Normalverdiener ein Kraftakt. Auf längere Sicht der Ruin.
Bürgen in ganz Deutschland sind vom Staat enttäuscht

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März dieses Jahres noch einmal bestätigt, dass Flüchtlingsbürgen tatsächlich auch für die Kosten ihrer Schützlinge aufkommen müssen, wenn diese als Flüchtlinge anerkannt sind.

Viele Helfer fühlten sich vom Staat verraten. Nicht ganz zu Unrecht.
Quelle: huffingtonpost
Bildquelle: pixabay