Österreich: Durch Spitalskeime kommt es zu Fünfmal mehr Toten als im Straßenverkehr. In der restlichen EU sieht es nicht viel besser aus!
Krankenhauskeime, wenn der Spitalsaufenthalt zur Katastrophe wird. |
Die Ursache: Laut Krankenakte ist eine nosokomiale Infektion – also Erkrankung durch Spitalskeime – dafür verantwortlich. Seither leidet der 48-Jährige Patient aus Niederösterreich an den Folgen seines Spital-Aufenthalts, er ist ab nun auf Gehbehelfe angewiesen und arbeitsunfähig.
Spitalskeime: Wie sieht es in Europa aus? Leider nicht besser! |
Da sich die Haftung der Krankenhäuser aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit oft nicht eindeutig klären lässt, landen jedes Jahr mehr als 800 bis zu 1100 Fälle auf dem Tisch der Patienten-Entschädigungskommission. Bei 80 Prozent der Fälle erhalten Betroffene je eine Einmalzahlung von bis zu 70.000 Euro zuerkannt. Der oben angeführte Patient erhielt knapp 22.000 Euro. Wenig, wenn man bedenkt, dass das Leben des Betroffenen weitgehend zerstört wurde und er dauerleidend wie auch arbeitsunfähig wurde. ...
Viele Todesfälle
Auch wenn Österreich zu den wenigen europäischen Ländern gehört, die einen Patientenentschädigungsfonds betreiben, sieht Patientenanwalt Gerald Bachinger dringenden Aufholbedarf bei der Spitalshygiene.
Was Bachinger schockiert: Laut Studie des Europäischen Zentrums für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sterben Jahr für Jahr 2400 Patienten an Spitalskeimen in Österreich – das sind mindestens fünfmal so viele wie im Straßenverkehr. Österreich liegt mit einer Infektionsrate von fast sechs Prozent im europäischen Mittelfeld. „Würde es 2400 Verkehrstote pro Jahr geben, hätte die Politik sofort reagiert“, kritisiert Bachinger. (Anm.: Doch da es sich um um Tote in Verbindung mit Spitalskeimen handelt, interessiert es die Politik in Österreich und auch die EU-Politiker nicht wirklich. Viele Betroffene fragen sich: "Spielen Menschenleben keine wirkliche Rolle in unserer Gesellschaft"?)
Entschädigungen, Frühpension, Pflegegelder*
Regelmäßiger Wechsel der Handschuhe kann helfen! |
Zeitdruck, Personalmangel und Schlamperei
Regelmäßiges Benützen von Desinfektionsmittel könnte 40 Prozent der Todesfälle verhindern! |
Während einige Spitäler auf Anfrage erklären, die Regelungen laut Kranken- und Kuranstaltengesetz (Paragraf 8a) einzuhalten, ist dem Gesundheitsministerium das Problem bewusst: „Leider wurde in den letzten Jahren verabsäumt, hier mit weiteren konkreten Maßnahmen anzusetzen. Daher loten aktuell unsere Experten legistisch fachliche Maßnahmen, insbesondere im Rahmen des individuellen Infektionsschutzes, aus“, sagt eine Sprecherin.
⚠ "Schluss mit den Hygiene-Mängeln": Der Patientenanwalt fordert endlich eine einheitliche Qualitätskontrolle.
Quellen ©: K.U.RI.E.R, Patientenanwalt Gerald Bachinger, ORF
Quelle Anm.: Blog-Team
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