Dieses neue EU Urteil (Rechtssache C-181/16) verändert die Gesetzeslage in den EU-Ländern drastisch.
Jede Person, die ab nun über eine EU Grenzen kommt und abgewiesen wird, kann einfach klagen und kann darauf hin im Land verweilen wobei er / sie auch versorgt werden muss.
Für die Praxis bedeutet das, dass Asylbewerberinnen und -bewerbernicht abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden dürfen, während ihr Fall noch nicht final entschieden ist.
Bis zur Entscheidung über diese Klage seien "alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen", befanden die EuGH-Richter.
Sachverständige erwarten eine enorme Klagewelle, welche fast unmöglich zu bearbeiten sein wird.
Quellen: zeit.de, EuGH, dejure.org, u.a.
Bildquelle/Symbolbilder ©: pixabay
Hintergrund-Artikel Link: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-06/eugh-abgelehnte-asylbewerber-ausweisung-einspruch-bleiberecht
Sachverständige erwarten eine enorme Klagewelle, welche fast unmöglich zu bearbeiten sein wird.
Quellen: zeit.de, EuGH, dejure.org, u.a.
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