Die österreichische Regierung hat am Mittwoch 21. 11.2018 im Ministerrat das neue Waffengesetz beschlossen. Es wurden nach der Begutachtung einige Änderungen vorgenommen. Bei dem Gesetz handelt es sich im Grunde um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es beinhaltet u.a. einige Verschärfungen.
Die Verschärfungen
Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer sprach im Pressefoyer nach der Regierungssitzung von einer "Mischung" zwischen Sicherheitsbedürfnis und einzelnen Freiheitsrechten. "Es wurden nötige Verschärfungen vorgenommen und die Rechtssicherheit gestärkt." Das Gesetz enthält u. a. ein generelles Waffenverbot, also auch von Messern und Hiebwaffen, für Drittstaatsangehörige und damit für Asylwerber. ...
Zwar war Ausländern auch bisher schon durch den Paragraphen 11 des Waffengesetzes der Erwerb, der Besitz und das Führen diverser Waffenarten verboten gewesen. Dieses bereits bestehende Verbot wurde jetzt jedoch auch um Messer und Dolche erweitert. Das Verbot betrifft nur den öffentlichen Raum. Das heißt: In den eigenen vier Wänden dürfen Drittstaatsangehörige auch Messer und andere Stichwaffen führen.
Anfang 2019 wird das neue Waffengesetz in Kraft treten! Wird man beim Mitführen eines Messers oder Hiebwaffe erwischt, droht dann laut Gesetz eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Konkret geht es um den Straftatbestand des "illegalen Waffenbesitzes", so ein Sprecher des Innenministerium. Dieser kann im Regelfall sogar mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren geahndet werden. Ob das abschreckend wirken wird? Ob das neue Gesetz mehr Sicherheit bringen wird, bleibt abzuwarten.
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