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Samstag, 2. Mai 2020

Etwas Sauerstoffmangel ist ja nicht schlimm ...

Sauerstoffmangel, dann kann man weniger über die aktuelle Situation nachdenken ;-)
Am besten auch im Auto ... verschlechtert die Reaktionsfähigkeit und erhöht die Unfallgefahr!


Montag, 16. März 2020

Österreich: Ausgangsverbot - wer heute noch raus darf

"Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten": Die von der Regierung angekündigten weitgehenden Ausgangsbeschränkungen ab Montag sind knapp vor Mitternacht kundgemacht worden.


Gegen 23 Uhr in der Nacht auf Montag hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) seine neusten Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Krise am Sonntagabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie treten großteils mit Montag in Kraft.
Den stärksten Einschnitt in die persönliche Freiheit hält die das allgemeine Ausgangsverbot parat: "Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten", heißt es in der Verordnung.
Ausgenommen sind nur folgende Fälle:
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens - wenn sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann
  • Berufliche Zwecke - auch hier muss sichergestellt sein, dass am Arbeitsort zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann
  • Ausflüge alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren; gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.






Mindestabstand ein Meter in Öffis, Geschäften und in der Arbeit

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Verordnung nach ab heute nur noch für die ersten vier dieser Ausnahmen erlaubt - wer bloß einen Ausflug macht, darf dazu nicht mehr mit dem Zug fahren.

Außerdem ist im öffentlichen Verkehr ein Mindestabstand von einem Meter zu Mitreisenden einzuhalten - andernfalls droht, wie bei allen Verstößen, eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro.


Kundenverkehr in einigen Geschäften bleibt erlaubt
Zwei weitere Verordnungen regeln Betretungsverbote für Geschäfte und Lokale. Kunden dürfen ab heute keine Geschäfte mehr betreten - es gibt aber eine Reihe von Ausnahme. Offen halten dürfen folgende Branchen:
  • Apotheken
  • Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern
  • Drogerien und Drogeriemärkte
  • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln,  Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
  • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe–, Sozialhilfe–, Teilhabe– bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
  • veterinärmedizinische Dienstleistungen
  • Verkauf von Tierfutter
  • Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
  • Notfall-Dienstleistungen
  • Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
  • Tankstellen
  • Banken
  • Post einschließlich Postpartner, soweit deren Unternehmen unter eine andere dieser Ausnahmen fällt, und Telekommunikation
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
  • Lieferdienste
  • Öffentlicher Verkehr
  • Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
  • Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
  • Abfallentsorgungsbetriebe
  • KFZ-Werkstätten
Lokale nur heute mit Sperrstunde 15 Uhr, ab morgen zu
Gastro-Betrieb dürfen am Montag nur noch bis 15 Uhr offen halten. Diese Regelung ist aber kurzlebig: Ab Dienstag gilt auch für das Gastgewerbe ein allgemeines Betretungsverbot. Zustelldienste bleiben allerdings weiterhin erlaubt.
Ausgenommen sind hier nur Kranken- und Kuranstalten, Pflege- und Seniorenheime, Schulen und Kindergärten sowie Betriebskantinen. Ebenfalls offen halten dürfen Restaurants in Hotels und auf Campingplätzen - sie dürfen aber nur ihre Beherbergungsgäste bewirten.
Keine Entschädigung für Schließung
Grundlage der Maßnahmen - sowohl der Ausgangsbeschränkungen als auch der Einschränkung von Handel und Gastronomie - ist das "COVID-19-Maßnahmengesetz" das am Wochenende durch das Parlament im Eilverfahren genehmigt wurde und unmittelbar vor den Verordnungen kundgemacht worden war. 
Harte wirtschaftliche Zeiten kommen auf viele zu!
Im Unterschied zu Schließungen nach dem Epidemiegesetz steht betroffenen Unternehmen hier keine Entschädigung für die behördliche Einschränkung zu. Das wird natürlich einige enorm treffen!. 
Per Verordnung erweitert werden auch die wegen der Corona-Krise verhängten Landeverbote. Damit dürfen ab Dienstag auch Flugzeuge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine nicht mehr in Österreich landen.


Donnerstag, 31. Januar 2019

Ihnen allen ein glückliches und gesundes neues Jahr!


Ihr Eggetsberger-Info-Team wünscht Ihnen einen guten Start in das neue Jahr, viel Glück und Gesundheit. Auch im Jahr 2020 bringen wir weiterhin interessante und inspirierende Beiträge. Unsere Seminare, Geräte oder das individuelle Einzeltraining unterstützen Sie dabei Vorsätze für das neue Jahr erfolgreich umzusetzen.

Mehr Informationen:   Im Bio-Vit Shop LINK  auf Eggetsberger.Net LINK 
und Seminare 2020 im PEP-Center: LINK   

Mittwoch, 14. März 2018

"Bessere Menschen" durch erweiterte digitale Überwachung: China rüstet auf! Wird die EU bald folgen?

In China soll bis 2020 ein Punktesystem zur Bewertung der Bürger eingeführt werden. In Rongcheng testen die Behörden das System.

China als Test-Nation für die totale Überwachung?
Noch unglaublich, aber leider wahr! Herr Yu Ganqing ist genervt, dass er heute ins Bürgeramt muss. Er muss dazu seine Arbeit unterbrechen, Dinge die getan werden müssen, einfach liegenlassen. Aber anders geht es leider nicht. Yu Ganqing benötigt eine Bescheinigung über seine „soziale Vertrauenswürdigkeit“. Das neue Spezial-Führungszeugnis muss sich der 30-Jährige auf dem Bürgeramt in Rongcheng (China) ausdrucken lassen. Es enthält einen Punktestand, seinen Punktestand. Diese Punkte besser gesagt Benotung errechnen die Behörden mit einem weltweit beispiellosen Sozialkredit-System, das die kommunistische Führung bis 2020 in ganz China einführen will. Das System trennt zwischen guten und schlechten Bürgern. „Ich brauche das Papier, um den Kredit für eine Wohnung zu beantragen“, sagt der Angestellte.

Die ostchinesische Küstenstadt am Gelben Meer wirbt mit dem Spruch „Atme frei, fühl dich frei in Rongcheng“. Sie ist ein Winterparadies für Schwäne. Seit gut zwei Jahren gehört der Ort in der Provinz Shandong zu den Vorreitern von über 40 Pilotprojekten für das Register. Der Zentralcomputer sammelt Daten von 50 Behörden. Er vergibt Pluspunkte für gewolltes Verhalten. Und er zieht Punkte ab, wenn Menschen irgendwie abweichen und gegen Regeln verstoßen. Wie Big Brother in George Orwells Roman „1984“ greift die Kommunistische Partei unter Staats- und Parteichef Xi Jinping damit tief in die Privatsphäre der Menschen ein.

Flächendeckende Videoüberwachung mit Gesichtserkennung!
Das Ziel: „Die Vertrauenswürdigen sollen frei unter dem Himmel umherziehen können, während es den in Verruf geratenen schwer gemacht wird, einen einzigen Schritt zu tun.“ So steht es im Regierungsplan für die Einführung des Sozialregisters. Die Kontrolle des Milliardenvolkes mit digitalen Mitteln und die Allmacht des Präsidenten Xi Jinping - das seien zwei Säulen einer „neuen Form des Totalitarismus“, warnen Kritiker. Denn der 64-Jährige kann nach einer Verfassungsänderung bis ans Lebensende im Amt bleiben. (Da muss man das Volk schon im Griff haben!) Manche erinnern deshalb an alte Zeiten, als Staatsgründer Mao Tsetung uneingeschränkt herrschte und China ins Chaos stürzte.

Mit 1000 Punkten - ist man ein guter Bürger
„Dem Volke dienen“, dieser Propaganda-Spruch aus Maos Tagen steht auf einer Marmorwand des Bürgeramtes von Rongcheng. Yu Ganqing wartet in der hohen, offenen Halle umgeben von Säulen und Computern. Die Beamtin am Schalter sucht seinen Namen im Computer und druckt den Nachweis aus: 1000 Punkte. Stufe A. Das bedeutet: Er ist also ein „guter, gefügiger Bürger“, er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Denn Yu Ganqing hat nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Er hat seine Rechnungen rechtzeitig bezahlt. Politisch ist er nicht negativ aufgefallen(!). So muss er auch nicht fürchten, im neuen Punktesystem (Sozialkredit-System) nach unten zu rutschen. Yu Ganqing dazu: „Da ich verheiratet bin, muss ich auch den Bewertungsbogen für meine Frau ausdrucken lassen.“ Sonst gibt es kein Darlehen, keinen Kredit.
„Es macht zusätzlich Arbeit“, klagt Yu Ganqing. ...