
Gesichtsschleier sind damit künftig unter anderem für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Wahllokalen verboten. Gemeinden haben zudem freie Hand, Burka und Nikab bei Vergnügungsveranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten.
Eine Verhüllung widerspreche u.a. der Kommunikationskultur
In der Gesetzesbegründung heißt es: Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche dieser Kommunikationskultur. Deshalb lege man nun bestimmte Bereiche fest, in denen das offene Zeigen des Gesichts „für das Funktionieren unserer staatlichen Ordnung, zur Wahrung der Sicherheit und zur ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen unabdingbar ist und deshalb eingefordert werden muss.
Viele Deutsche finden die Entscheidung der bayrischen Staatsregierung für nicht gut!
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