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Montag, 20. Juni 2022

Schützen Sie sich vor Fremdeinfluss


Wie schützt man sich vor Blitz-Hypnose?
Viele Menschen kennen Hypnose nur durch ihre negativen Auswirkungen auf der Straße, oder von einer Show-Bühne. Bei dieser, werden Menschen teilweise auf recht unsanfte Art in eine Art Angst-Starre versetzt, überrumpelt und lächerlich gemacht. Hier wird mit Ängsten gespielt, die nicht ungefährlich sind. 
Auch die Programmierungsmethoden von NLP verunsichern viele. Einen Schutz vor unerwünschten Erlebnissen durch Hypnose kann man wie auch bei vielen anderen Themen im Leben am besten dann aufbauen, wenn man die Methoden genau kennt und durchschaut. Hier gilt auch die Regel, je genauer ich die Methoden der seltsamen Show-Hypnotiseure kenne, desto besser kann ich mich vor deren Methoden schützen.

Die Hypnose hat aber auch unglaublich schöne Aspekte!
Hypnose und Selbsthypnose findet heute vor allem in der modernen Mental-Trainingspraxis Anwendung. Sie kann dabei helfen, das Bewusstsein zu erweitern und selbstbewusst und gesund zu leben. Ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich unbestritten und sehr gut belegt. Bereits wenige Sitzungen können deutlich positive Veränderungen bewirken und entsprechend vielseitig wird  Hypnose im Training und in der Therapie verwendet.

Egal ob Sie mehr -> Nervenstärke -> Selbstsicherheit -> sichere Ausstrahlung -> guten Schlaf, oder weniger -> Lampenfieber -> Prüfungsangst -> oder Stress haben wollen, die Hypnose hilft ihnen dabei sicher und schnell.

Hypnose ist ausgesprochen leicht zu erlernen und wirklich einfach in ihrer Anwendung. Einmal erlernt, ist sie wie jede andere Fähigkeit (wie schwimmen oder Rad fahren) sofort bei der Hand und man kann mit ihr ein ausgeglicheneres und gesünderes Leben führen.

Mehr dazu, heute Abend im Eggetsberger TV

&

Selbsthypnose erlernen mit Audiofiles

Bildquelle: pixabay

Dienstag, 23. November 2021

Besuchen Sie unsere Technik- Hausmesse ONLINE!


Am 27. November um 17:00 Uhr
laden wir zu unserer Online- Ausgabe der PEP.tech ein! 

Die PEP.tech 2021 ist unsere diesjährige Technik- Hausmesse und wie schon im letzten Jahr wird diese auch heuer in Form eines Online- Streams durchgeführt. Bequem von zu Hause aus, können Sie an der Veranstaltung teilnehmen. Wir freuen uns besonders darüber, dass wir zu diesem Event außerdem unser einjähriges Streaming- Jubiläum feiern dürfen!

Dieses Jahr erwartet Sie wieder viel Neues
und ein abwechslungsreiches Programm. 

Unseren besonderen Fokus hatten wir zuletzt auf die Verbesserung des persönlichen Lebensgefühls gelegt. Vor allem ist es uns in Zeiten wie diesen wichtig, dass man möglichst viel zu Hause von den neuen Entwicklungen profitieren kann. Deswegen dreht sich in diesem Jahr alles genau um dieses Thema – wie kann ich meine mentale Verfassung, Gesundheit und mein Wohlbefinden mit Hilfe von modernen Entwicklungen bestmöglich unterstützen.

 Zur Einstimmung, hier das Programm:

  • Start der PEP.tech 2021 und Begrüßung um 17:00 Uhr
  • Erfolgreiches Training zu Hause – neue Möglichkeiten für Coaches, Trainer und Therapeuten
  • Pce Nova – so schützen Sie sich zu Hause!
  • Eggetsberger TV – wie geht es weiter?
  • Pce Power Modulator Plus – die perfekte Ergänzung für den Pce Scanner Plus

 So nehmen Sie teil! 

Zum Teilnehmen benötigen Sie nur den folgenden Teilnahmelink:
https://bit.ly/3qHeTLD

Sobald Sie diesen Link anklicken, werden Sie zur Veranstaltung weitergeleitet. Sie können wahlweise Microsoft Teams zur Darstellung verwenden oder den Stream direkt in Ihrem Browser ansehen (Chrome, Safari, etc.). Folgen Sie einfach den Anweisungen und Sie sind mit wenigen Klicks mit dabei!

Hinweis: Die Veranstaltung steht ab 16:30 Uhr am 27. November zur Verfügung.

 

Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen!


Freitag, 14. September 2018

Das EU-Parlament legt nun einen Schleier über das Internet: Votum für den umstrittenen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht.

Die schon stark eingeschränkte Freiheit des Internets ist nun ganz verloren: Nach langem Ringen stimmte eine Mehrheit der EU-Abgeordneten für die umstrittenen Vorschläge.

Gefilterte Nachrichten und Artikel
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit verschwindet immer mehr die Freiheit, Informationsfreiheit, Redefreiheit, persönliche Freiheit der EU-Bürger.
Obwohl der Gesetzesprozess noch nicht ganz durch ist (aber so gut wie): Umfassende Filterpflichten im Internet sind damit leider beschlossene Sache. Das neue Urheberrecht soll noch vor der EU-Wahl in zehn Monaten endgültig beschlossen werden. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für umstrittene Vorschläge zu verpflichtenden Upload-Filtern für große Internet-Plattformen und einem EU-weiten Leistungsschutzrecht. Das grüne Licht aus dem Europaparlament macht die Verabschiedung der Vorschläge praktisch zur Gewissheit. Die entsprechenden Lobbyisten und die Mainstream-Medien haben gewonnen.

Und die Vorschläge zum Urheberrecht sind nicht der einzige aktuelle Vorstoß zu Filterpflichten im Internet: EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker schlug am selben Tag in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union eine Richtlinie zur Terrorbekämpfung vor, die den Weg zu Upload-Filterpflichten gegen „terroristische Inhalte“ ebnet. (Filter wohin man sieht, der Bürger bekommt nur noch gefilterte, zensierte Informatrionen zu sehen bzw. zu lesen, ob das die viel gerühmte Informations- und Redefreiheit ist?)

Schikanen wohin man sieht
Schon die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt nur noch Probleme, auf jeder besuchten Seite wird man zusätzlich noch auf die Anwendung von Cookies hingewiesen. Möchte man per eMail Kontakt aufnehmen muss man bestätigen das eine Antwort auch erwünscht ist zusätzlich muss auf die neue DSGVO hingewiesen werden. Das nervt nicht nur den Betreiber der Seiten, sondern auch den Nutzer.

Jetzt kommt es viel schlimmer
Heute sind SIE Zeitzeuge einer beängstigenden Entwicklung!
Der umstrittenste Punkt der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags im Vorhinein jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video prüfen(!). Zeigt das System eine mögliche Urheberrechtsverletzung, muss es das Hochladen unterbinden. Das gilt für Anbieter wie YouTube, Facebook, Twitter etc. und alle anderen Seiten, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Natürlich sind auch Blogs und alternative News-Seiten von den Maßnahmen betroffen.

Erfüllen lässt sich die neue Verpflichtung nur mit Software-Filtern, die für kleine Anbieter schwer leistbar sind und bei den großen Plattformen bereits fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegten bzw. noch fegen werden. Der nun beschlossene Vorschlag des EU-Parlaments sieht Ausnahmen für ganz kleine und mittlere Unternehmen vor, gerade auf den nutzerstarken Plattformen greifen aber Upload-Filter.

Die neue Filterpflicht überlässt der Software die Entscheidung darüber, was Nutzer hochladen dürfen und was nicht. Damit bedroht sie Netzkultur-Phänomene wie Memes, unautorisierte Remixe und nach Angaben der Wikimedia-Stiftung sogar das Medienarchiv der Wikipedia. Zuletzt meldete der oberste Datenschützer der EU gegen die Uploadfilter Bedenken an, da er durch die Filterpflicht eine Auflage zum Sammeln von Nutzerdaten und damit noch mehr Überwachung im Internet befürchtet. ...

Sonntag, 26. November 2017

Hormonstörungen durch Elektrosmog

Schon kleinste Störungen im Hormonsystem können Grund für Beschwerden sein. Bei Kopfschmerzen, Allergien, Depressionen und Leistungsverlust denken die meisten Menschen kaum an hormonelle Probleme. Zyklusstörungen, Haarausfall, Libidoverlust oder plötzliche Hautunreinheiten gehören nicht selten zu den Folgen eines aus dem Gleichgewicht geratenen Hormonhaushalts. In unserem fein abgestimmten Hormonsystem können Einflüsse von Elektrosmog große Irritationen herbeiführen und in dieser Folge können mentale und körperliche Probleme entstehen.

"Der Mensch reagiert schon auf kleinste elektromagnetische Reize ab einer Stärke von 0,1 W/m². Hier ist bereits eine veränderte Kalziumabgabe der menschlichen Hirnzellen feststellbar. In der Gentechnik werden Mikrowellen geringer Intensität eingesetzt, um Zellen zu verändern."
Zitat: Dr.-Ing. Georg Bahmeier, Mikrowellenexperte der Bundeswehruniversität (1992)

Die Zellen des menschlichen Körpers kommunizieren miteinander mittels komplizierter, niederfrequenter elektromagnetischer Signale und biochemischen Reaktionen. Auf diesen Wegen werden die Informationen transportiert, die in die biochemischen und physiologischen Vorgänge des Körpers umgesetzt werden. Wenn ein Körper ständig elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt ist, kann dieser komplizierte Prozess stark beeinträchtigt werden, was zu einem gestörten Stoffwechsel und letztlich zu Krankheiten führen kann. Der elektromagnetische Stress beeinträchtigt die physiologischen Abläufe und die interzelluläre Kommunikation in erheblichem Masse. 

Elektrosmog
Unsichtbare Kraftfelder, ausgelöst durch Stromleitungen, Sendemasten, Kabel und elektrische Geräte, erzeugen elektrische und magnetische Felder – unsichtbare Kraftfelder, die jedes mit Strom betriebene Gerät umgeben. Fast alles in unserem Leben wird elektrisch betrieben und das hat zur Folge, dass wir heute in einem dichten Nebel von elektromagnetischen Wellen leben, den Elektrosmog. Das Problem hat sich durch die Vermehrung der drahtlosen Technologie, wie etwa Handys, Bluetooth, WLAN, das den Internetzugang in Flughäfen, Hotels, Schulen und zu Hause ermöglicht, sowie durch die Sendemasten noch verschärft.

Schenken Sie Schutz und Energie!

Mental Liberty Stick - Der Frequenz-Stick zu Ihrem Schutz
Nichts erreicht unser gesamtes Sein so schnell wie ein Klang. Von dem Moment der Klangerzeugung vergeht nicht einmal eine sechstausendstel Sekunde, bis dieser Ton jede Körperzelle erreicht hat. Beim Hören von bestimmten Tönen, Frequenzen und Musik werden die direkt im Gehirn sitzenden emotionalen Zentren stimuliert, die dann eine direkte Wirkung auf unser Wohlbefinden, unsere emotionale Grundstimmung, unseren hormonellen Status und auf unsere Gesundheit haben können.

Diese neue Art der Stimulation ist auch in der Lage unsere Stressreaktionen auf bestimmte Situationen neu zu optimieren. Die moderne, biomedizinische- und Biofeedbackforschung kann heute sehr einfach nachweisen, dass Töne, Tonfrequenzen und Musik Einfluss auf unser Gehirn ausüben. So werden Herzschlag, Atmung, Puls, Hautwiderstand, Blutdruck, Stoffwechsel, Hormonaktivitäten und das Verdauungssystem direkt durch Töne und Frequenzen nachhaltig beeinflusst.

Die 14 Files auf dem Mental Liberty Stick sind so abgestimmt, dass Elektrosmog und andere Beeinflussungen von außen abgewehrt werden können und Ihr mentales und körperliches Wohlbefinden wieder hergestellt werden kann. Die unterschiedliche Länge ist auf die optimale Wirkung ausgerechnet. Alle Files werden mit Kopfhörer angehört. 

Weihnachts-Aktion im Bio-Vit Shop: LINK

Fotoquelle: fotolia, Eggetsberger.Net

Donnerstag, 17. August 2017

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

Zum Lesen PDF einfach anklicken
Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit. Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören.

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft.

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.
 
Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonder im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?


Freitag, 5. Mai 2017

Gesetzesänderung: Opfer sexueller Gewalt müssen sich nicht mehr für Notwehr rechtfertigen!

Österreich: Mit nur geringfügigen Änderungen hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat das umstrittene Strafrechtspaket von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter verabschiedet. 

Die am Mittwoch den 3. Mai beschlossene Reform des Strafrechts bringt:
Unter anderem wird die Reform mehr Schutz für Opfer sexueller Gewalt bringen. So der Minister. Der Ministerrat hat ein neues Strafrechtspaket beschlossen. Behörden können ab jetzt schärfer gegen sexuelle Belästigung in Gruppen vorgehen. Die Teilnahme an einer solchen „Zusammenkunft mehrerer Menschen“ mit dem - in die Tat umgesetzten - Ziel sexueller Belästigung wird mit einem Jahr Haft bestraft, die Verabredung dazu mit bis zu zwei Jahren. Das Gesetzespaket soll am 21. Juni im Justizausschuss und in den letzten Juni-Tagen vom Nationalratsplenum beschlossen werden. Damit kann es am 1. September in Kraft treten.

Opfer sexueller Gewalt müssen sich nicht mehr für Notwehr rechtfertigen.
Notwehr war bisher nur bei einem „rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen“ erlaubt. Was auch immer Angegriffene zur Abwendung der Gefahr tun, ist - solange das „gerechtfertigte Maß der Verteidigung“ gewahrt bleibt - damit erlaubt. Dass die Notwehr nun auch gegen Angriffe auf „sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ erlaubt wird, hat bedeutende Konsequenzen. ...