Wieder ein Organspendenskandal, strafbar?
Es war ein Skandal mit Langzeitfolgen: Mediziner sollen Krankenakten gefälscht haben, um ihre Patienten bevorzugt mit Spenderorganen zu versorgen. Ein moralisch verwerfliches Vorgehen, ob sie sich damit auch strafbar gemacht haben, entscheidet nun der Bundesgerichtshof in Leipzig.
Egal was der BGH letzten Endes entscheidet. Die "Haupt-Verlierer" stehen schon jetzt fest: Es sind die kranken Menschen, die sehnsüchtig auf ein Spenderorgan warten.
Denn die Bereitschaft in der Bevölkerung, mit dem eigenen Ableben zum Beispiel Leber, Nieren, Herz oder Lunge zu spenden, ist -nicht ohne Grund- spürbar zurückgegangen. Auslöser dafür war der Skandal an einer Göttinger Klinik in Person des leitenden Mediziners. Er manipulierte Wartelisten von Leber-Patienten, indem er bestimmte Fälle kranker machte, als sie wirklich waren.
Die Folge: Einige Patienten erhielten bevorzugt ein neues Organ, andere rutschten auf der Warteliste nach hinten und - starben möglicherweise genau deshalb. Zumindest warf die Staatsanwaltschaft dem Mediziner das vor, klagte ihn wegen versuchten Totschlags an und forderte acht Jahre Gefängnis.
Seine angeblichen Motive: Geltungssucht, Machtstreben und
Gier nach Bonuszahlungen*.
Das Landgericht sprach den Mediziner frei
Doch das zuständige Landgericht sprach im Mai 2015 den Mediziner frei. Moralisch sei sein Tun absolut verwerflich, aber rechtlich nicht zu bestrafen. Es gebe keinen Beweis, dass tatsächlich Menschen wegen der Verschiebungen durch den Angeklagten gestorben seien, schon gar nicht lasse sich sagen, welche konkret. Das reine Manipulieren von Listen, so die Richter, sei damals noch nicht mit Strafe bedroht gewesen - was zutrifft.
...