Kurz notiert!
"Weiblich oder männlich? Manchmal ist eine Zuordnung nicht eindeutig möglich. Daher wird es künftig zusätzlich die Bezeichnung „divers“ im Geburtenregister geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen.
Das Kabinett beschließt Änderung des Personenstandsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am 15.08.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen.
Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden. Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden, konnte die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eingetragen werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 genügt diese Regelung nicht dem Grundgesetz. Auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen "positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen. ...