Es ist ein geltendes Recht: Wer in der Fremdenlegion kämpft, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. So steht es im Gesetz!
Wer als Österreicher in Syrien für den Islamischen Staat kämpft, verliert die Staatsbürgerschaft nicht. Eine doch eher seltsam anmutende Diskrepanz. Denn die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein für viele erstrebenswertes, für manche unerreichbares Gut. Sie sollte nicht ungestraft missbraucht werden können. Natürlich dürften solche Menschen auch keine Staatsbürgerschaft bekommen bzw. ein diesbezüglicher Antrag müsse abgelehnt werden. Wer als Österreicher in Syrien für den Islamischen Staat kämpft, sollte somit auch die Staatsbürgerschaft verlieren bzw. keine solche bekommen können.
Heute weiß man: Die größte Gefahr für die Sicherheit Österreichs geht heute vom religiös motivierten Islamismus aus. Das wenigstens, sagte der Chef des Verfassungsschutzes Peter Gridling bei der Präsentation des Berichts für 2014. ...
Konkret bereiten Jihadisten den Staatsschützern derzeit die größten Sorgen.
Denn, zum kämpfen ausgereist sind bisher 230 Personen (die dem Verfassungsschutz bekannt sind) ausgereist, um in Terrorgruppen zu kämpfen. Viele von ihnen, wenn nicht die Meisten, haben Zerstörung, Mord und unglaubliche, unmenschliche Gräueltaten an andersgläubigen begangen bzw. daran mitgewirkt!
Zurückgekehrt sind derzeit 70 Personen, die wieder nach Österreich eingereist sind. Diese stehen unter "strenger Beobachtung des Verfassungsschutzes". Man hat ja gesehen wie so eine Beobachtung in anderen Ländern (wie z.B. Frankreich) geholfen hat.
Dunkelziffern: Unbekannt
Weitere Problematik: Auch bei den Asylsuchenden Personen die sich schon in Österreich befinden, oder in nächster Zeit nach Österreich einreisen werden, finden sich (nach Vermutung vieler Sachverständigen) ebenso einige Jihadisten die mitunter nichts Gutes planen.
Verfahren, gegen 174 Personen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Urteil: 14 Personen wurden bisher verurteilt.
Juni 2015, der Europarat will härter gegen Jihadisten vorgehen (LINK)!
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Quellen: Österreichischen Verfassungsschutz, u.a.
Stand Juni 2015