Kurz notiert!
Es ist ein geltendes Recht: Wer in der Fremdenlegion kämpft, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. So steht es im Gesetz!
Wer als Österreicher in Syrien für den Islamischen Staat kämpft, verliert die Staatsbürgerschaft nicht. Eine doch eher seltsam anmutende Diskrepanz. Denn die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein für viele erstrebenswertes, für manche unerreichbares Gut. Sie sollte nicht ungestraft missbraucht werden können. Natürlich dürften solche Menschen auch keine Staatsbürgerschaft bekommen bzw. ein diesbezüglicher Antrag müsse abgelehnt werden. Wer als Österreicher in Syrien für den Islamischen Staat kämpft, sollte somit auch die Staatsbürgerschaft verlieren bzw. keine solche bekommen können.
Heute weiß man: Die größte Gefahr für die Sicherheit Österreichs geht heute vom religiös motivierten Islamismus aus. Das wenigstens, sagte der Chef des Verfassungsschutzes Peter Gridling bei der Präsentation des Berichts für 2014. ...
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