Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag 27.04.2017 eine Änderung des BKA-Gesetzes verabschiedet. Diese sieht vor, dass gefährliche Islamisten künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskriminalamt kann damit Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht (ausgehen könnte), dazu verpflichten, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen.
Die Wiesbadener Behörde ist dazu aber nur befugt, wenn der Bund für den Betroffenen zuständig ist. Die Überwachung der allermeisten der mehr als 550 sogenannten Gefährder unterliegt jedoch dem Landesrecht. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat die Länder mehrfach dazu aufgerufen, vergleichbare Befugnisse zu schaffen. Auf die Regeln für die Fußfessel hatten sich de Maiziere und Justizminister Heiko Maas im Januar verständigt. Mit dieser und weiteren Verschärfungen ziehen sie -spät aber doch- Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin.
Die Gesetzesänderung soll das BKA insgesamt umstrukturieren.
Es wird "als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens" und Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt. Darüber hinaus schafft das Gesetz den Rahmen für eine neue IT-Infrastruktur bei der Polizei. Die Systeme sollen modernisiert und Doppelstrukturen bei den Ländern abgeschafft werden, berichtet Reuters. Ob die Fußfesseln was helfen wird sich zeigen, doch es ist sicher ein Schritt zu etwas mehr Sicherheit. Ob Österreich und die Schweiz den Beispiel Deutschlands folgen wird ist noch offen.
Quelle: Reuters 27. April 2017