Sonntag, 2. Juli 2017

Organspendenskandal - moralisch verwerflich - kriminell? - Nein, ganz OK, sagt das BGH! (inkl. Video)

Wieder ein Organspendenskandal, strafbar?
Es war ein Skandal mit Langzeitfolgen: Mediziner sollen Krankenakten gefälscht haben, um ihre Patienten bevorzugt mit Spenderorganen zu versorgen. Ein moralisch verwerfliches Vorgehen, ob sie sich damit auch strafbar gemacht haben, entscheidet nun der Bundesgerichtshof in Leipzig.

Egal was der BGH letzten Endes entscheidet. Die "Haupt-Verlierer" stehen schon jetzt fest: Es sind die kranken Menschen, die sehnsüchtig auf ein Spenderorgan warten. Denn die Bereitschaft in der Bevölkerung, mit dem eigenen Ableben zum Beispiel Leber, Nieren, Herz oder Lunge zu spenden, ist -nicht ohne Grund- spürbar zurückgegangen. Auslöser dafür war der Skandal an einer Göttinger Klinik in Person des leitenden Mediziners. Er manipulierte Wartelisten von Leber-Patienten, indem er bestimmte Fälle kranker machte, als sie wirklich waren.

Die Folge: Einige Patienten erhielten bevorzugt ein neues Organ, andere rutschten auf der Warteliste nach hinten und - starben möglicherweise genau deshalb. Zumindest warf die Staatsanwaltschaft dem Mediziner das vor, klagte ihn wegen versuchten Totschlags an und forderte acht Jahre Gefängnis. Seine angeblichen Motive: Geltungssucht, Machtstreben und Gier nach Bonuszahlungen*.

Das Landgericht sprach den Mediziner frei
Doch das zuständige Landgericht sprach im Mai 2015 den Mediziner frei. Moralisch sei sein Tun absolut verwerflich, aber rechtlich nicht zu bestrafen. Es gebe keinen Beweis, dass tatsächlich Menschen wegen der Verschiebungen durch den Angeklagten gestorben seien, schon gar nicht lasse sich sagen, welche konkret. Das reine Manipulieren von Listen, so die Richter, sei damals noch nicht mit Strafe bedroht gewesen - was zutrifft. ...

Nach dem Skandal änderte sich das zumindest schnell. 
Heute gilt: Wer solche Akten manipuliert, muss mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Zumindest eine gewisse Abschreckung dürfte nun davon ausgehen. Auch änderte die Bundesärztekammer damals ihre Richtlinien und macht nun für die Verteilung von Spenderorganen strengere Auflagen, um Manipulationen möglichst zu verhindern. So muss zusätzlich ein unabhängiger Mediziner feststellen, wie krank ein "Warte-Patient" wirklich ist.

Der BGH steht vor hochkomplizierten Rechtsfragen
Doch was ist mit dem versuchten Totschlag? Hier würden wirklich lange Gefängnisstrafen drohen. Nun muss der BGH entscheiden, ob das Landgericht in Göttingen mit seinem damaligen Freispruch des Mediziners richtig lag oder nicht. Die Frage: Reicht es für einen bedingten Tötungsvorsatz aus, wenn der Mediziner es durchaus für möglich hielt, das zurückgesetzte Patienten sterben könnten, er aber darauf vertraute, dass es auch für sie durch eine spätere Transplantation ein gutes Ende geben wird?
Video zum Thema: 0:43 Minuten Dauer / Videoquelle © ZDF
Die Zahl der Organspender sank 2016 auf einen Tiefpunkt . Nicht ohne Grund!

Es sind hochkomplizierte Rechtsfragen, die der BGH in einem Grundsatzurteil klären muss. Und auch das schwingt mit: Dienen die Regeln der Wartelisten nur dazu, die Verteilung möglichst gerecht zu machen oder schaffen sie auch einen individuellen Rechtsschutz für den einzelnen Patienten, auf dessen Einhaltung er bestehen kann? Gibt der 5. Strafsenat des BGH der Revision der Staatsanwaltschaft statt, muss der Fall vor einem Landgericht neu aufgerollt werden. Geht der Freispruch durch, bleibt der Mediziner ein freier Mann, sein Tun ohne strafrechtliche Folgen.

Auch in anderen Transplantationszentren wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt!
Der Skandal in Göttingen blieb übrigens nicht der einzige. Nachforschungen an allen 47 Transplantationszentren in Deutschland ergaben weitere Unregelmäßigkeiten, wie etwa in Heidelberg. Die Verlierer, wie gesagt, stehen fest: Es sind die Patienten, die wegen nachlassender Spenderbereitschaft länger auf Organe warten müssen, manche ohne Chance, zu überleben. Vielleicht kann ein klares Wort des BGH bei dem einen oder anderen das Vertrauen in das System der Transplantationen wieder wecken und für mehr Bereitschaft sorgen, anderen Menschen ein Überleben zu schenken.

Nun doch: BGH bestätigt Freispruch für Göttinger Transplantationsmediziner
  • Der BGH hat die Revision der Staatsanwaltschaft im Fall des Göttinger Transplantationsskandals verworfen.
  • Der ehemalige Arzt an der Uniklinik Göttingen sei nach der Manipulation von Organspenderdaten zu Recht freigesprochen worden, so das Urteil.
  • Dem Angeklagten waren versuchter Totschlag und vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen worden.
  • Ein Arzt manipuliert ungeniert die Organspendelisten, damit SEINE Patienten schneller behandelt werden. Die Richter sehen darin kein strafbares Handeln (  ). 
  • Die Motive des Angeklagten* waren - wie das ZDF berichtete: Geltungssucht, Machtstreben und Gier nach Bonuszahlungen - da fragen sich einige "ist das also rechtlich so OK"?
Der erste Prozess im Göttinger Organspendeskandal ist zu Ende gegangen - mit einem Freispruch. Das ist für die meisten moralisch und ethisch schwer zu ertragen und auch nicht zu verstehen. Ob diese Vorkommnisse und Gerichtsentscheidungen unser Vertrauen in die Medizin, Transplantationsmedizin und letztendlich in die Justiz stärkt - wohl kaum!
Originallink: BGH-Die letzte Entscheidung in diesem traurigen Fall (28. Juni 2017)



Quelle ©: Joachim Pohl, ZDF-Rechtsexperte, ZDF - 28.06.2017, sueddeutsche.de
Videoquelle ©: ZDF, Rechte bei ZDF
Originallink: http://www.heute.de/bgh-zu-organspendenskandal-moralisch-verwerflich-und-strafbar-47458232.html
Bildquelle-Symbolbild: pixabay