Anm.: Das alles was heute beschlossen wird, galt lange Zeit hindurch als Verschwörungstheorie.
Im Ministerrat am 21. Februar 2018 wurde die Neuauflage des schon im Vorjahr stark kritisierten Sicherheitspakets präsentiert. Das Überwachungspaket 2.0 bringt noch viel breitere Möglichkeiten der Überwachung durch den Staat, als dies in der Version von 2017 geplant gewesen wäre.
Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität soll mit dem neuen Gesetz unter anderem ermöglicht werden, dass
- eine Überwachungssoftware - der so genannte „Bundestrojaner“ – eingesetzt wird, um auf verschlüsselte Daten zugreifen zu können (zB Messenger wie WhatsApp, Skype, die „cloud“…), was bedeutet, dass im Grunde auf alle digital über eine Person und aller Menschen in ihrem Umfeld verfügbaren Informationen zugegriffen werden kann
- das Briefgeheimnis weiter eingeschränkt wird
- eine Vorratsdatenspeicherung für bis zu 12 Monate gibt
- im öffentlichen Raum und im Strassenverkehr eine verstärkte Video-Überwachung eingeführt wird.
Die im Überwachungspaket vorgesehenen Maßnahmen sind nicht nur ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff in unser aller Privatleben und verletzten unser Grundrecht auf Privatleben. Sie betreffen uns alle – nicht nur jene, die eines Verbrechens verdächtigt werden.
Anstatt bestehende Sicherheitslücken im System zu schließen und so einen missbräuchliche Zugriff auf unsere Daten zu verhindern, will die Regierung diese Lücken bewusst offen halten um sie selbst zu nutzen.
Das Paket macht jede*n von uns viel verletzlicher für Grundrechtsverletzungen durch die Behörden, aber auch durch andere. ...