Zur Information: Menschen, die weder Frau noch Mann sind, dürfen ihr Geschlecht in österreichischen Urkunden eintragen lassen. Wie die neue sexuelle Identität heißt, ist noch offen.
Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden. Das stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach einer Prüfung des Personenstandsgesetzes fest. Wie das dritte Geschlecht benannt werden soll, ist noch offen. ...
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