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Freitag, 19. Mai 2017

Bundestag vor Verbot von „strafbaren Falschnachrichten“ im Internet

Unions-Fraktion stoppt Heiko Maas: Zensur-Gesetz wird vorerst noch nicht beschlossen

Die CDU-CSU-Fraktion im Bundestag hat die Beschlussfassung des Zensurgesetzes im Schnellverfahren gestoppt.

In letzter Sekunde! Der Bundestag wollte heute Freitag ein weiteres Gesetz beschließen, mit dem die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland drakonisch eingeschränkt wird.

PRESSEFREIHEIT TUT NOT!
Zuletzt hatte es massiven Widerstand gegeben, etwa vom Bundesverband der Zeitschriftenverleger (VDZ). Die Bundesregierung hat die Einwände zur Kenntnis genommen, den Gesetzesentwurf jedoch nicht in keinem wichtigen Punkt verändert.

Auch Reporter ohne Grenzen protestiert gegen das Gesetz und beschreiben in einer interessanten Analyse, wie gravierend der Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit ist: Siehe Analyse
Es ist traurig mit-anzusehen wie die Freiheit immer mehr eingeschränkt wird!

➡ Journalistische Medien wie die Bild, Stern, Spiegel, ZDF, ARD etc. sollten natürlich von dem Gesetz formal ausgenommen sein, doch hätte das Gesetz auch existentielle Folgen für alle privaten Medien gehabt. Die oft als „Mainstream-Medien“ bezeichneten Medien wären also (als Sprachrohr von Politik und Großfinanz) frei zu berichten was sie wollen, -versteht sich von selbst- ganz ohne Konsequenzen. Schöne neue Zeit! Doch nun gibt es erstmals etwas Hoffnung, dass das Gesetz etwas vernünftiger wird als das vorgeschlagene ...

Warum sind viele dagegen: Gefahr ausufernder Sperrungen von Inhalten
In der Begründung für die Gesetzesinitiative werden vage und rechtlich nicht klar definierte Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“ angeführt, die sich aus den in der öffentlichen Diskussion verwendeten Begriffen „Hate Speech“ und „Fake News“ ableiten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist breit ausgelegt, wobei die beispielhaft angeführten Straftatbestände keiner erkennbaren Systematik folgen. Zudem soll das Gesetz auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten – eine schwammige und willkürlich auslegbare Formulierung, die Spielraum für eine unverhältnismäßig breite Interpretation lässt.
Quellen: reporter-ohne-grenzen.de, div News
Bildquelle: pixabay

Donnerstag, 12. Januar 2017

Die Methoden sind leider ähnlich, die Zeiten sind nur anders

Zum nachdenken!
Europa (EU), vor allem in Deutschland beginnen Zensur und Denunziation wieder in den Alltag von Medien zurückgekehrt.

"(1) Periodische Druckschriften können verboten werden, wenn in ihnen offensichtlich unrichtige Nachrichten enthalten sind, deren Verbreitung geeignet ist, lebenswichtige Interessen des Staates zu gefährden;"

Das Zitat ist nicht etwa ein Gesetzesentwurf zu den in letzter Zeit so viel diskutierten FAKENEWS, sondern aus der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933. Auch "Reichstagsbrandverordnung" genannt (hier nachzulesen).

“Um die Presse in den Griff zu bekommen, bedienten sich die Nationalsozialisten zunächst des Instruments der Notverordnungen, die der Reichspräsident erlassen konnte. Mit der "Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes" vom 4. Februar 1933 wurden Beschlagnahmung und Verbot von Druckschriften geregelt.

Unter der Verantwortung von Reichsinnenminister Frick wurde ein umfangreicher Katalog von Verbotsgründen erarbeitet. Darunter fielen etwa die Verbreitung "unrichtiger Nachrichten" (siehe § 9 (1) Punkt 7) und der Aufruf zum Streik.

Mit der Verordnung 'Zum Schutz von Volk und Staat' vom 28. Februar 1933, der so genannten Reichstagsbrandverordnung, wurde dann in § das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit außer Kraft gesetzt, vorgeblich "zur Abwehr kommunistischer und staatsgefährdender Gewaltakte". Kommunistische und sozialdemokratische Zeitungen wurden damals gleich pauschal verboten (-Tobias Jaecker)”.
Darüber sollten wir laut nachdenken, solange das noch legal ist!

Info-Link: http://www.documentarchiv.de/ns/schutz-dt-vlk.html 
Quellen: fischundfleisch/facebook und dokumentenarchiv.de