Das EU-Parlament hat wie schon erwartet, am Mittwoch den 20. Juni 2018 für die neuen sehr umstrittenen Maßnahmen im Internet gestimmt.
➪ Das Europaparlament hat für die Einführung von Upload-Filtern gestimmt.
Der
ehemalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (deutscher Politiker der CDU) hatte den Gesetzesvorschlag schon 2016 vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass bestimmte große Online-Plattformen wie YouTube etc.
schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind.
Kritiker hingegen sehen den freien Informationsfluss im Netz eingeschränkt.
Auf welche Plattformen das genau zutreffen würde, ist allerdings noch nicht ganz klar.
Kritiker befürchten schon seit längerem, durch eine solche Neuregelung das Ende des freien Internets und sehen die Meinungsfreiheit bedroht.
Denn Upload-Filter (mit entsprechender KI) werden somit auch für ein äußerst strenge Zensur sorgen. Außerdem wird kritisiert, dass Upload-Filter nicht wissen können, ob geschützte Inhalte legal
- etwa als Parodie oder Zitat - genutzt werden. Auch Zitate bzw. das Zitieren eines Artikels oder Textes wird es durch die
Upload-Filter nicht mehr geben.
Sie sehen auch das Erstellen von Memes, die häufig auf Kurzsequenzen aus bekannten Filmen beruhen, gefährdet.
➪ Leistungsschutzrecht
Das EU-Parlament hat auch für ein Leistungsschutzrecht
gestimmt, durch das Verleger wie bereits Musik- oder Filmproduzenten ein Recht
an geschützten Inhalten bekommen sollen. Dies besteht in ähnlicher Form bereits
in Deutschland, ist aber sehr umstritten. Die von der EU-Kommission
vorgeschlagene Reform soll das Urheberrecht in Europa vereinheitlichen und an das
Internet-Zeitalter anpassen.
Konkret sollen Suchmaschinen wie Google künftig nicht mehr
ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren
Suchergebnissen anzeigen dürfen. Vor allem Verlegerverbände hatten sich dafür
in den vergangenen Jahren stark gemacht und gefordert, dass Zeitungen und
Zeitschriften mit anderen Medien gleichgestellt werden müssten.
➪ Konsequenzen
Künftig werden wahrscheinlich auch Privatpersonen keine Vorschauen mehr auf Zeitungstexte auf Internet-Plattformen wie Facebook, Twitter, Google+ etc. posten dürfen.
In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News schon komplett eingestellt, nachdem in Spanien ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das bisherige deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist. Wie es weiter gehen wird in der EU, bleibt derzeit noch offen.
Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder warnte: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht.“
ANMERKUNG: Wir von Eggetsberger-Info-Blog (http://eggetsberger-info.blogspot.com/) werden unter den gegebenen Umständen (= DSGVO und EU-Leistungsschutzrecht) entsprechend handeln. Das heißt: Sollte das EU-Leistungsschutzrecht uns dazu zwingen alle unsere öffentlichen, Gratisangebote einzuschränken, so werden wir auch unsere eigenen Texte, Forschungsergebnisse nur noch über unsere geschlossenen Dienst "UNIQ-Net" (= unseren geschlossenen social-network) den eigenen Mitgliedern anbieten. Das bedeutet auch, dass die Seite Eggetsberger-Info-Blog nicht mehr tägliche News anbieten kann, sondern die News in unregelmäßigen Abständen erscheinen werden.
---
F: Warum sind manche eurer Informationen nicht öffentlich zugänglich?
A: Weil die Gesetzeslage in der EU das erfordert, ist es uns schon jetzt nicht mehr erlaubt unser Wissen einfach in der Öffentlichkeit zu teilen. Wir können vieles (schon jetzt) nur noch an unsere Mitglieder weitergeben.
Link: http://bmun-gv-at.eu/