Dienstag, 17. Dezember 2013

Vorratsdatenspeicherung ist laut EU-Generalanwalt rechtswidrig

Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte. Das schreibt EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón am Europäischen Gerichtshof in seinem am Donnerstag 12.12.2013 in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten (Direktlink-Rechtsgutachten). Die EU-Richtlinie von 2006 verletze das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens. Zudem sei die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig lang.

Die EU-Charta schützt die Rechte und Freiheiten der Bürger etwa gegen staatliche Eingriffe. Nach Ansicht des Gutachters ist bei der Datenspeicherung nicht sichergestellt, dass die Einschränkung „den Wesensgehalt der Rechte und Freiheiten achtet“ und verhältnismäßig ist. Seiner Auffassung nach sollte die Speicherdauer für die Daten auf unter ein Jahr begrenzt werden, heißt es in einer Mitteilung des EU-Gerichts.

Die Datenspeicherung zeichne das Privatleben jedes Bürgers auf. „Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden.“ Denn die Datenspeicherung werde von Firmen vorgenommen und stehe nicht unter staatlicher Kontrolle.

Auch Speicherdauer und -ort unter Kritik
Eine weitere Kritik des Generalanwalts: Die Daten würden nicht von den Behörden unter ihrer Kontrolle, sondern von den Providern gespeichert. So sehe die EU-Richtlinie auch nicht vor, dass die Daten in einem EU-Staat gespeichert werden müssten. Sie könnten auch „an unbestimmten Orten im virtuellen Raum akkumuliert werden“. Daher hätte die EU zunächst „die Grundprinzipien zu definieren, die für die Festlegung der Mindestgarantien zur Beschränkung des Zugangs zu den erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten und ihrer Auswertung gelten sollten“.

Der Generalanwalt empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil jedoch nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Unsere Freiheit, die Rechte und Freiheiten der Bürger müssen unangetastet bleiben!


Höchste Zeit zum Handeln, bevor es zu spät ist!
Der Anstoß aus Österreich und Irland (wenn wir uns nicht wehren geschieht nichts!!!)
Den Anstoß für das Verfahren vor dem EuGH gaben Klagen in Irland und Österreich. In Österreich schlossen sich 11.139 Bürger der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung an, die in Österreich seit 1. April 2012 in Kraft ist. Auch die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson aus dem Umfeld eines Telekommunikationsanbieters haben Beschwerden eingebracht. Weil der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) selbst Bedenken hat, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte, legt er diese Frage dem EuGH vor.
Quelle: Tageszeitung Kurier/
Quelle Rechtsgutachten: http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/C_0293_2012-DE-CNC.pdf  
Quelle EU-Charta_der_Grundrechte: http://www.pce.at/PDF/EU-Charta_der_Grundrechtetext_de.pdf (PDF deutsch, 20 Seiten Umfang)

Sonntag, 15. Dezember 2013

Grazer Wissenschaftler messen mit High-Tech die Akupunktur

Mit einer brillenähnlichen Konstruktion können Grazer Wissenschafter erstmals spezifische Effekte der Akupunktur sichtbar und auch hörbar machen: "Die neue tridirektionale, also in drei verschiedenen Richtungen zu applizierende Ultraschallsondenhaltung erlaubt es erstmals, die Blutflussströmungsprofile einer Halsschlagader, einer Hirnarterie und einer Augenarterie gleichzeitig, fortlaufend und völlig schmerzfrei zu registrieren", erklärte Gerhard Litscher (Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin) dem Journalismus.

Pce-Power Cell und Pce-Power Link, die Zukunft der Akupunktur!
"Ein Hauptanwendungsgebiet liegt in der verbesserten Diagnostik und Überwachung von Komapatienten", ergänzt Mitentwickler und Intensivmediziner Gerhard Schwarz. Ein zweiter Einsatzbereich fand sich eher zufällig: Das Gerät kann auch Effekte der Akupunktur messen: Bei der Nadelung bestimmter Augenpunkte, die nach der traditionellen Chinesischen Medizin die Sehkraft steigern soll, zeigt die "Brille", dass die mittlere Blutflussgeschwindigkeit in einem Endast der Augenarterie signifikant anstieg, während sie in der Hirnarterie nahezu unverändert blieb.

"Die Effekte waren unerwartet deutlich und auch zehn Minuten nach der Akupunktur noch nachweisbar", zeigten sich die Forscher erstaunt. Statt sich auf ärztliche Erfahrungen oder subjektive Beobachtungen allein verlassen zu müssen, könnte der Akupunkteur der Zukunft nun auf gesicherte Meßverfahren zurückgreifen. Dies würde nicht nur die Qualität verbessern, sondern auch die Barrieren zwischen Schul- und Komplementärmedizin reduzieren.
Quelle: Dr. Med. Gerhard Schwarz, Dr. Gerhard Litscher Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
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Unser Tipp: Akupunktur und Energieübertragung waren gestern, das neue System verbindet beides!
Übertragung von Eigenenergie und Bioinformation in Akupunkturpunkte, gemessen über den PcE-Scanner iQ, oder den PcE-Trainer wie auch den PcE-Trainer GO ... 
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Samstag, 14. Dezember 2013

Der kleinste Herzschrittma­cher der Welt erstmals transplantiert

Eine sehr gute Nachricht!
Mini-Schrittmacher: Ein Ärzteteam im AKH-Linz (Österreich) implantiert weltweit erstmals die neue Technologie. High Tech fürs Herz,  Herzschrittmacher „Micra“schonendes Einsetzen ohne OP!

Der Patient Rudolf Pingitzer aus Eferding (OÖ) wird künftig wieder Wandern und Stiegen steigen können. Ihm und drei weiteren Patienten hat in der Vorwoche ein Team des Allgemeinen Krankenhauses Linz erfolgreich den kleinsten existierenden Herzschrittmacher implantiert.

Der kleinster Herzschrittmacher …
Das Gerät wurde vom Medizintechnik-Unternehmen „Medtronic“ in den USA entwickelt. Es ist nicht größer als eine Vitaminpille (26 mal 7 Millimeter) und etwa so schwer wie eine Ein-Euro-Münze (zwei Gramm). Die Implantation durch die Linzer Mediziner rund um den Vorstand der Abteilung Innere Medizin, Clemens Steinwender, war eine Weltpremiere. Steinwender freut die internationale Aufmerksamkeit, die seiner Abteilung nun zukommt: „Damit haben wir Wellen geschlagen."

Das Team
Dass ausgerechnet sein Team den Zuschlag für den Pilot-Eingriff erhalten hat, war das Resultat intensiver Vorbereitung. Die Linzer Kardiologen, die weltweit über einen ausgezeichneten Ruf verfügen, mussten sich mehreren Auswahlverfahren stellen, bei denen auch ihre bisherigen wissenschaftlichen Aktivitäten, ihre Implantationszahlen und deren Ergebnisse berücksichtigt wurden.

„Es war ein extremer Wettlauf  – jeder war erpicht darauf, den Zuschlag zu erhalten“, erzählt Steinwender. Weltweit hatten sich mehrere Hundert Zentren beworben. 16 schafften es bis in das Endrunden-Casting, das in der Medtronic-Firmenzentrale in Minneapolis abgehalten wurde. „Dort mussten wir den Schrittmacher in Schweinen implantieren.“ Anfang November fiel die endgültige Entscheidung: Die Linzer hatten sich gegen die starke Konkurrenz durchgesetzt.

Das neuartige Gerät trägt den Namen „Micra“. Durch seine geringe Größe kann es minimalinvasiv implantiert werden und unterscheidet sich damit wesentlich von herkömmlichen Geräten. Konventionelle Herzschrittmacher (45 mal 50 mal 8 Millimeter groß bzw. 25 bis 35 Gramm schwer) müssen mittels eines chirurgischen Brustschnitts in einer Hauttasche unterhalb des Schlüsselbeins eingebettet werden. Sie benötigen außerdem ein Elektrodenkabel („Sonde“) für die Abgabe der unterstützenden Impulse an das Herz.

Herzschrittmacher "MICRON"
Das Gerät
„Der neue Schrittmacher ist sondenlos und vereint alle Komponenten – Elektroden, Rechner und Batterie – in einem. Und er kann direkt am Herzen implantiert werden“, sagt Steinwender. Der Weg des Zündfunkens sei damit deutlich verkürzt worden. ...
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Quelle: Zeitung Kurier

Freitag, 13. Dezember 2013

Vitamin D3 - Verlangsamung der degenerativen Prozesse bei Multipler Sklerose

Vitamin D und Multiple Sklerose
Multiple Sklerose (MS)
Bei der Multiplen Sklerose handelt es sich um eine entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems. Es entsteht eine Demyelinisierung der Nerven des Körpers, das heißt, sie verlieren die Myelinscheiden, welche die Nerven mit einer schützenden Schicht fettigen Materials umgeben. Das Myelin hilft den Nerven, die Impulse zwischen Rückenmark, Gehirn und anderen Teilen des Körpers weiterzuleiten. Der Verlust oder die Zerstörung des Myelins löst die Symptome der Multiplen Sklerose aus. Die Wissenschaftler haben die Ursache dieses Phänomens bis heute noch nicht gefunden. Der Ort der venösen Blockaden zeigt, wo sich die MS manifestiert und gibt auch Hinweise darauf, in welche Richtung sie sich möglicherweise fortsetzt.

Die Sonnenscheindauer einer geographischen Region beeinflusst das Risiko, an Multipler Sklerose (MS) zu erkranken. So nimmt mit wachsender Entfernung vom Äquator die Häufigkeit der Krankheitsfälle zu. Das wird auf einen Schutzeffekt von Vitamin D zurückgeführt, das in der Haut nur bei Sonnenbestrahlung entstehen kann.

Im Tierversuch verhindert eine Behandlung mit Vitamin D, dass fehlprogrammierte Immunzellen in das Gehirn eindringen und Nervenzellen schädigen.

Tierversuche amerikanischer Mediziner zeigen, auf welche Weise das Vitamin wirksam sein könnte: Es hindert fehlprogrammierte Immunzellen daran, aus dem Blut in das Gehirn einzudringen und Nervenzellen zu schädigen. Klinische Studien sollen nun klären, ob die Befunde auch auf den Menschen übertragbar sind und zu neuen Therapieansätzen der bisher unheilbaren Krankheit führen können, schreiben die Forscher im Fachjournal „Proceedings of the National Academy of Sciences”.
Hintergrund: „Wenn es gelingt, diesen natürlichen Schutzmechanismus auszunutzen, könnte eine solche Behandlung genauso wirksam und sogar sicherer sein als eine Therapie mit derzeit verfügbaren Medikamenten”, sagt Dr. Anne Gocke von der Johns Hopkins University in Baltimore. Bei der MS bilden sich in den Lymphknoten krankhafte Immunzellen vom Typ der T-Helferzellen, die in den Blutstrom gelangen und von dort aus in Gehirn und Rückenmark eindringen. Dort greifen sie die schützende Myelinhülle der Nervenfasern an und stören damit die Weiterleitung von Signalen. Das führt zu den typischen Krankheitssymptomen wie Lähmungen, Sprech- und Sensibilitätsstörungen.

Die Forscher lösten bei Mäusen eine MS-ähnliche Erkrankung aus. Gleichzeitig behandelten sie die Tiere täglich mit einer hohen Dosis der biologisch aktiven Form von Vitamin D. Diese Mäuse entwickelten keine Symptome, obwohl eine große Zahl krankheitstypischer T-Zellen im Blut nachweisbar war. Allerdings fanden sich nur sehr wenige dieser Immunzellen in Gehirn und Rückenmark. Die Wissenschaftler schließen daraus, dass die Vitaminbehandlung zwar nicht die Entstehung der krankhaften T-Zellen verhindert, wohl aber deren Eindringen in das zentrale Nervensystem. Wahrscheinlich blockiert das Vitamin die Produktion spezieller Proteine, die für das Durchdringen der Blutgefäßwände im Gehirn nötig sind. Nach Abbruch der Vitamin D-Behandlung entwickelten sich bei den Mäusen sehr schnell wieder Krankheitssymptome. Wenn MS-Patienten mit Medikamenten behandelt werden, die das Immunsystem unterdrücken, steigt dafür die Anfälligkeit für Infektionen stark an.
Quelle: Fachjournal „Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS)/„1,25-Dihydroxyvitamin D3 selectively and reversibly impairs T helper-cell CNS localization”, Inna V. Grishkan et al.; Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS), DOI: 10.1073/pnas.1306072110
LINK: http://www.pnas.org/content/early/2013/12/03/1306072110
PDF dazu 7 Seiten: http://www.pnas.org/content/suppl/2013/12/04/1306072110.DCSupplemental/pnas.201306072SI.pdf 

Donnerstag, 12. Dezember 2013

EU beschließt Enteignung der Sparer zur Banken-Rettung.

Kurz notiert!
(Das war schon lange zu erwarten)
Die EU hat sich in der Nacht des 11. Dez. 2013 auf einen Fahrplan zur Rettung von maroden Banken geeinigt. Den wichtigsten Beitrag werden künftig Bank-Kunden in Form einer zwangsweise Enteignung zu leisten haben. Reicht das nicht für das Überleben der BANK, wird der Steuerzahler einspringen. Ein Beitrag von Banken, Staaten, Zentralbanken, IWF oder EU wurde dagegen nicht verbindlich festgelegt.
Es hängt an uns!

Die Einigung der EU-Unterhändler auf einen Fahrplan zur Banken-Rettung in Europa in der Nacht zu Donnerstag zeigt: Am leichtesten bittet man jene zur Kasse, die sich nicht wehren können – und nicht am Tisch sitzen. Nach monatelangem Streit haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments auf einen Fahrplan für die künftige Abwicklung maroder Banken in Europa verständigt.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sprach in der Nacht auf Donnerstag von einem wichtigen Schritt. "Die Steuerzahler sind nun nicht mehr die ersten, die für die Fehler der Banken zahlen müssen", schrieb er auf Twitter. Denn bevor ein nationaler Fonds im Pleitefall angezapft werden kann, soll künftig die sogenannte Haftungskaskade (Bail-in) greifen, mit der Anteilseigner und Gläubiger eines Instituts als Erste zur Kasse gebeten werden.

Strittig war zuletzt vor allem, wer am Ende den Daumen über pleitebedrohte Institute senken darf und wie Rettungsmaßnahmen genau finanziert werden.

EU-Ministerrat hat bei Pleite-Entscheidung das letzte Wort
Ob eine Bank abgewickelt  wird, (also gerettet werden muss) soll ein Gremium entscheiden, in dem die nationalen Bankenaufseher und die EU-Kommission sitzen. Bei Bedenken der Kommission gegen eine Entscheidung soll der Rat der EU-Finanzminister das letzte Wort haben. Dies hatte Deutschland favorisiert. Deuschland ist gegen eine alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. EU-Kommissar Barnier warnte aber bereits, dass der vorgeschlagene Weg zu komplex sei. Es wird sicher Nach-Verhandlungen geben und man wird alles noch mehr verschärfen, es geht schritt für Schritt weiter.
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Zum nachdenken!
Wenigstens nachdenken!
„Wir beschließen etwas, stellen es in den Raum und warten dann einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." (Zitat: Eurogruppenchef - Jean Claude Juncker (Zeitschrift der Spiegel)) !!! (Quelle: Der Spiegel, Nr. 52/1999, S. 136.).