Kurz notiert
„Wichtiger Durchbruch geschafft“
In einem dramatischen Endspurt vor dem Brüsseler Gipfeltreffen am Donnerstag und Freitag (19. und 20. Dezember) will die EU ihr Regelwerk zur Schließung von Pleitebanken unter Dach und Fach bringen. Damit soll das Vorzeigevorhaben einer europäischen Bankenunion abgeschlossen werden. Am späten Dienstagabend einigten sich die EU-Finanzminister dabei auf die Eckpunkte des Schutzes von Sparern in der EU.
„Die Guthaben werden zukünftig einheitlich geschützt, Sparbücher und Girokonten dadurch europaweit krisenfester“, sagte der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, der deutsche Sozialdemokrat Peter Simon, am Dienstagabend. „Bei Bankenrettungen sind Einlagen unter 100.000 Euro ohne Wenn und Aber tabu“, so Simon. Dem Kompromiss zufolge sollen Sparer bei einer Bankenpleite innerhalb von 7 Werktagen ihr Geld erhalten anstatt wie bisher nach 20 Tagen.
Zu beachten:
Mit dieser neuen Regelung wollen die Politiker einen Bank-Run verhindern.
Der deutsche SPD-Politiker Peter Simon sagte vor Medienvertretern, dass „Sparbücher und Girokonten europaweit krisenfester“ würden – wenn die EU-Beschlüsse einmal umgesetzt werden.
Das heißt allerdings im Umkehrschluss und heute, dass „Sparbücher und Girokonten“ nicht besonders „krisenfest“ sind.
Die EU hat jetzt jedenfalls einen Anfang gemacht. Die Umsetzung wird allerdings mindestens 12 Monate dauern, vorausgesetzt, die EU-Staaten können sich auf irgendeine reale Lösung bei der immer noch ungelösten Frage der grenzübergreifenden Haftung einigen.
Das heißt aber auch: Jede Banken-Pleite in Europa in den kommenden 14 Monaten würde einschlagen wie eine Bombe, innerhalb dieser Zeit gibt es KEINE Sicherheit der Konten.
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Mittwoch, 18. Dezember 2013
Dienstag, 17. Dezember 2013
Blut kann Creutzfeldt-Jakob-Krankheit übertragen
Kurz notiert.
Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit könnte theoretisch auch zwischen Menschen durch Blut weitergegeben werden.
Forscher haben nach Experimenten mit Mäusen einen besorgniserregenden Verdacht: Blut und Blutprodukte könnten den tödlichen Erreger der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit von Mensch zu Mensch übertragen ...
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(Gleichzeitig sind wir mit einer zunnahme der Demenzerkrankungen konfrontiert. Diese sind in den letzten 3 Jahren um knapp ein Drittel angestiegen.)
Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit könnte theoretisch auch zwischen Menschen durch Blut weitergegeben werden.
Forscher haben nach Experimenten mit Mäusen einen besorgniserregenden Verdacht: Blut und Blutprodukte könnten den tödlichen Erreger der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit von Mensch zu Mensch übertragen ...
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(Gleichzeitig sind wir mit einer zunnahme der Demenzerkrankungen konfrontiert. Diese sind in den letzten 3 Jahren um knapp ein Drittel angestiegen.)
Vorratsdatenspeicherung ist laut EU-Generalanwalt rechtswidrig
Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte. Das schreibt EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón am Europäischen Gerichtshof in seinem am Donnerstag 12.12.2013 in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten (Direktlink-Rechtsgutachten). Die EU-Richtlinie von 2006 verletze das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens. Zudem sei die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig lang.
Die EU-Charta schützt die Rechte und Freiheiten der Bürger etwa gegen staatliche Eingriffe. Nach Ansicht des Gutachters ist bei der Datenspeicherung nicht sichergestellt, dass die Einschränkung „den Wesensgehalt der Rechte und Freiheiten achtet“ und verhältnismäßig ist. Seiner Auffassung nach sollte die Speicherdauer für die Daten auf unter ein Jahr begrenzt werden, heißt es in einer Mitteilung des EU-Gerichts.
Die Datenspeicherung zeichne das Privatleben jedes Bürgers auf. „Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden.“ Denn die Datenspeicherung werde von Firmen vorgenommen und stehe nicht unter staatlicher Kontrolle.
Auch Speicherdauer und -ort unter Kritik
Eine weitere Kritik des Generalanwalts: Die Daten würden nicht von den Behörden unter ihrer Kontrolle, sondern von den Providern gespeichert. So sehe die EU-Richtlinie auch nicht vor, dass die Daten in einem EU-Staat gespeichert werden müssten. Sie könnten auch „an unbestimmten Orten im virtuellen Raum akkumuliert werden“. Daher hätte die EU zunächst „die Grundprinzipien zu definieren, die für die Festlegung der Mindestgarantien zur Beschränkung des Zugangs zu den erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten und ihrer Auswertung gelten sollten“.
Der Generalanwalt empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil jedoch nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Unsere Freiheit, die Rechte und Freiheiten der Bürger müssen unangetastet bleiben!
Der Anstoß aus Österreich und Irland (wenn wir uns nicht wehren geschieht nichts!!!)
Den Anstoß für das Verfahren vor dem EuGH gaben Klagen in Irland und Österreich. In Österreich schlossen sich 11.139 Bürger der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung an, die in Österreich seit 1. April 2012 in Kraft ist. Auch die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson aus dem Umfeld eines Telekommunikationsanbieters haben Beschwerden eingebracht. Weil der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) selbst Bedenken hat, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte, legt er diese Frage dem EuGH vor.
Quelle: Tageszeitung Kurier/
Quelle Rechtsgutachten: http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/C_0293_2012-DE-CNC.pdf
Quelle EU-Charta_der_Grundrechte: http://www.pce.at/PDF/EU-Charta_der_Grundrechtetext_de.pdf (PDF deutsch, 20 Seiten Umfang)
Die EU-Charta schützt die Rechte und Freiheiten der Bürger etwa gegen staatliche Eingriffe. Nach Ansicht des Gutachters ist bei der Datenspeicherung nicht sichergestellt, dass die Einschränkung „den Wesensgehalt der Rechte und Freiheiten achtet“ und verhältnismäßig ist. Seiner Auffassung nach sollte die Speicherdauer für die Daten auf unter ein Jahr begrenzt werden, heißt es in einer Mitteilung des EU-Gerichts.
Die Datenspeicherung zeichne das Privatleben jedes Bürgers auf. „Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden.“ Denn die Datenspeicherung werde von Firmen vorgenommen und stehe nicht unter staatlicher Kontrolle.
Auch Speicherdauer und -ort unter Kritik
Eine weitere Kritik des Generalanwalts: Die Daten würden nicht von den Behörden unter ihrer Kontrolle, sondern von den Providern gespeichert. So sehe die EU-Richtlinie auch nicht vor, dass die Daten in einem EU-Staat gespeichert werden müssten. Sie könnten auch „an unbestimmten Orten im virtuellen Raum akkumuliert werden“. Daher hätte die EU zunächst „die Grundprinzipien zu definieren, die für die Festlegung der Mindestgarantien zur Beschränkung des Zugangs zu den erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten und ihrer Auswertung gelten sollten“.
Der Generalanwalt empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil jedoch nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Unsere Freiheit, die Rechte und Freiheiten der Bürger müssen unangetastet bleiben!
Höchste Zeit zum Handeln, bevor es zu spät ist! |
Den Anstoß für das Verfahren vor dem EuGH gaben Klagen in Irland und Österreich. In Österreich schlossen sich 11.139 Bürger der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung an, die in Österreich seit 1. April 2012 in Kraft ist. Auch die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson aus dem Umfeld eines Telekommunikationsanbieters haben Beschwerden eingebracht. Weil der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) selbst Bedenken hat, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte, legt er diese Frage dem EuGH vor.
Quelle: Tageszeitung Kurier/
Quelle Rechtsgutachten: http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/C_0293_2012-DE-CNC.pdf
Quelle EU-Charta_der_Grundrechte: http://www.pce.at/PDF/EU-Charta_der_Grundrechtetext_de.pdf (PDF deutsch, 20 Seiten Umfang)
Sonntag, 15. Dezember 2013
Grazer Wissenschaftler messen mit High-Tech die Akupunktur
Mit einer brillenähnlichen Konstruktion können Grazer Wissenschafter erstmals spezifische Effekte der Akupunktur sichtbar und auch hörbar machen: "Die neue tridirektionale, also in drei verschiedenen Richtungen zu applizierende Ultraschallsondenhaltung erlaubt es erstmals, die Blutflussströmungsprofile einer Halsschlagader, einer Hirnarterie und einer Augenarterie gleichzeitig, fortlaufend und völlig schmerzfrei zu registrieren", erklärte Gerhard Litscher (Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin) dem Journalismus.
"Ein Hauptanwendungsgebiet liegt in der verbesserten Diagnostik und Überwachung von Komapatienten", ergänzt Mitentwickler und Intensivmediziner Gerhard Schwarz. Ein zweiter Einsatzbereich fand sich eher zufällig: Das Gerät kann auch Effekte der Akupunktur messen: Bei der Nadelung bestimmter Augenpunkte, die nach der traditionellen Chinesischen Medizin die Sehkraft steigern soll, zeigt die "Brille", dass die mittlere Blutflussgeschwindigkeit in einem Endast der Augenarterie signifikant anstieg, während sie in der Hirnarterie nahezu unverändert blieb.
"Die Effekte waren unerwartet deutlich und auch zehn Minuten nach der Akupunktur noch nachweisbar", zeigten sich die Forscher erstaunt. Statt sich auf ärztliche Erfahrungen oder subjektive Beobachtungen allein verlassen zu müssen, könnte der Akupunkteur der Zukunft nun auf gesicherte Meßverfahren zurückgreifen. Dies würde nicht nur die Qualität verbessern, sondern auch die Barrieren zwischen Schul- und Komplementärmedizin reduzieren.
Quelle: Dr. Med. Gerhard Schwarz, Dr. Gerhard Litscher Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
--- --- ---
Unser Tipp: Akupunktur und Energieübertragung waren gestern, das neue System verbindet beides!
Übertragung von Eigenenergie und Bioinformation in Akupunkturpunkte, gemessen über den PcE-Scanner iQ, oder den PcE-Trainer wie auch den PcE-Trainer GO ...
>>> LESEN SIE WEITER
Pce-Power Cell und Pce-Power Link, die Zukunft der Akupunktur! |
"Die Effekte waren unerwartet deutlich und auch zehn Minuten nach der Akupunktur noch nachweisbar", zeigten sich die Forscher erstaunt. Statt sich auf ärztliche Erfahrungen oder subjektive Beobachtungen allein verlassen zu müssen, könnte der Akupunkteur der Zukunft nun auf gesicherte Meßverfahren zurückgreifen. Dies würde nicht nur die Qualität verbessern, sondern auch die Barrieren zwischen Schul- und Komplementärmedizin reduzieren.
Quelle: Dr. Med. Gerhard Schwarz, Dr. Gerhard Litscher Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
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Unser Tipp: Akupunktur und Energieübertragung waren gestern, das neue System verbindet beides!
Übertragung von Eigenenergie und Bioinformation in Akupunkturpunkte, gemessen über den PcE-Scanner iQ, oder den PcE-Trainer wie auch den PcE-Trainer GO ...
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Samstag, 14. Dezember 2013
Der kleinste Herzschrittmacher der Welt erstmals transplantiert
Eine sehr gute Nachricht!
Mini-Schrittmacher: Ein Ärzteteam im AKH-Linz (Österreich) implantiert weltweit erstmals die neue Technologie. High Tech fürs Herz, Herzschrittmacher „Micra“, schonendes Einsetzen ohne OP!
Der Patient Rudolf Pingitzer aus Eferding (OÖ) wird künftig wieder Wandern und Stiegen steigen können. Ihm und drei weiteren Patienten hat in der Vorwoche ein Team des Allgemeinen Krankenhauses Linz erfolgreich den kleinsten existierenden Herzschrittmacher implantiert.
Der kleinster Herzschrittmacher …
Das Gerät wurde vom Medizintechnik-Unternehmen „Medtronic“ in den USA entwickelt. Es ist nicht größer als eine Vitaminpille (26 mal 7 Millimeter) und etwa so schwer wie eine Ein-Euro-Münze (zwei Gramm). Die Implantation durch die Linzer Mediziner rund um den Vorstand der Abteilung Innere Medizin, Clemens Steinwender, war eine Weltpremiere. Steinwender freut die internationale Aufmerksamkeit, die seiner Abteilung nun zukommt: „Damit haben wir Wellen geschlagen."
Das Team
Dass ausgerechnet sein Team den Zuschlag für den Pilot-Eingriff erhalten hat, war das Resultat intensiver Vorbereitung. Die Linzer Kardiologen, die weltweit über einen ausgezeichneten Ruf verfügen, mussten sich mehreren Auswahlverfahren stellen, bei denen auch ihre bisherigen wissenschaftlichen Aktivitäten, ihre Implantationszahlen und deren Ergebnisse berücksichtigt wurden.
„Es war ein extremer Wettlauf – jeder war erpicht darauf, den Zuschlag zu erhalten“, erzählt Steinwender. Weltweit hatten sich mehrere Hundert Zentren beworben. 16 schafften es bis in das Endrunden-Casting, das in der Medtronic-Firmenzentrale in Minneapolis abgehalten wurde. „Dort mussten wir den Schrittmacher in Schweinen implantieren.“ Anfang November fiel die endgültige Entscheidung: Die Linzer hatten sich gegen die starke Konkurrenz durchgesetzt.
Das neuartige Gerät trägt den Namen „Micra“. Durch seine geringe Größe kann es minimalinvasiv implantiert werden und unterscheidet sich damit wesentlich von herkömmlichen Geräten. Konventionelle Herzschrittmacher (45 mal 50 mal 8 Millimeter groß bzw. 25 bis 35 Gramm schwer) müssen mittels eines chirurgischen Brustschnitts in einer Hauttasche unterhalb des Schlüsselbeins eingebettet werden. Sie benötigen außerdem ein Elektrodenkabel („Sonde“) für die Abgabe der unterstützenden Impulse an das Herz.
Das Gerät
„Der neue Schrittmacher ist sondenlos und vereint alle Komponenten – Elektroden, Rechner und Batterie – in einem. Und er kann direkt am Herzen implantiert werden“, sagt Steinwender. Der Weg des Zündfunkens sei damit deutlich verkürzt worden. ...
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Quelle: Zeitung Kurier
Mini-Schrittmacher: Ein Ärzteteam im AKH-Linz (Österreich) implantiert weltweit erstmals die neue Technologie. High Tech fürs Herz, Herzschrittmacher „Micra“, schonendes Einsetzen ohne OP!
Der Patient Rudolf Pingitzer aus Eferding (OÖ) wird künftig wieder Wandern und Stiegen steigen können. Ihm und drei weiteren Patienten hat in der Vorwoche ein Team des Allgemeinen Krankenhauses Linz erfolgreich den kleinsten existierenden Herzschrittmacher implantiert.
Der kleinster Herzschrittmacher …
Das Gerät wurde vom Medizintechnik-Unternehmen „Medtronic“ in den USA entwickelt. Es ist nicht größer als eine Vitaminpille (26 mal 7 Millimeter) und etwa so schwer wie eine Ein-Euro-Münze (zwei Gramm). Die Implantation durch die Linzer Mediziner rund um den Vorstand der Abteilung Innere Medizin, Clemens Steinwender, war eine Weltpremiere. Steinwender freut die internationale Aufmerksamkeit, die seiner Abteilung nun zukommt: „Damit haben wir Wellen geschlagen."
Das Team
Dass ausgerechnet sein Team den Zuschlag für den Pilot-Eingriff erhalten hat, war das Resultat intensiver Vorbereitung. Die Linzer Kardiologen, die weltweit über einen ausgezeichneten Ruf verfügen, mussten sich mehreren Auswahlverfahren stellen, bei denen auch ihre bisherigen wissenschaftlichen Aktivitäten, ihre Implantationszahlen und deren Ergebnisse berücksichtigt wurden.
„Es war ein extremer Wettlauf – jeder war erpicht darauf, den Zuschlag zu erhalten“, erzählt Steinwender. Weltweit hatten sich mehrere Hundert Zentren beworben. 16 schafften es bis in das Endrunden-Casting, das in der Medtronic-Firmenzentrale in Minneapolis abgehalten wurde. „Dort mussten wir den Schrittmacher in Schweinen implantieren.“ Anfang November fiel die endgültige Entscheidung: Die Linzer hatten sich gegen die starke Konkurrenz durchgesetzt.
Das neuartige Gerät trägt den Namen „Micra“. Durch seine geringe Größe kann es minimalinvasiv implantiert werden und unterscheidet sich damit wesentlich von herkömmlichen Geräten. Konventionelle Herzschrittmacher (45 mal 50 mal 8 Millimeter groß bzw. 25 bis 35 Gramm schwer) müssen mittels eines chirurgischen Brustschnitts in einer Hauttasche unterhalb des Schlüsselbeins eingebettet werden. Sie benötigen außerdem ein Elektrodenkabel („Sonde“) für die Abgabe der unterstützenden Impulse an das Herz.
Herzschrittmacher "MICRON" |
„Der neue Schrittmacher ist sondenlos und vereint alle Komponenten – Elektroden, Rechner und Batterie – in einem. Und er kann direkt am Herzen implantiert werden“, sagt Steinwender. Der Weg des Zündfunkens sei damit deutlich verkürzt worden. ...
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Quelle: Zeitung Kurier
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