Samstag, 20. Mai 2017

Deutschland und das neue Netzdurchsetzungsgesetz, die Zeichen der Zeit ...

Ein Beitrag von Beitrag: Matt Elger erschienen auf fischundfleisch.com
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Nun hat man die Fassung zum Netzdurchsetzungsgesetz der Großen Koalition endlich veröffentlicht, kurz vor der wahrscheinlichen Beschlussfassung besagten Gesetzes am Freitag. Man hat den Kritikern also möglichst wenig Zeit gelassen, dieses Gesetz zu lesen und Argumente dagegen vorzubringen. 


Im Netz zeigt sich der Überwachungsstaat
Zum Inhalt des Gesetzes: Es gilt für alle Plattformen, die jährlich mehr als 2 Millionen User haben. Es geht um rechtswidrige Inhalte und die Entscheidungskriterien für Löschung und Sperrung von rechtswidrigen Inhalten. Es geht soweit, dass die Plattformbetreiber strafbare Handlungen auf den Plattformen unterbinden sollen, das heißt, selbst Handlungen, die noch nicht einmal als rechtswidrig eingestuft worden sind, sollen unterbunden werden, eine Beschwerde wird faktisch reichen. Gleichzeitig sollen diese Handlungen aber gespeichert werden, da Transparenz gefordert wird. Die Plattformbetreiber haben dazu quartalsweise einen Bericht auf der Plattform und dem Bundesanzeiger zu veröffentlichen. „Der auf der eigenen Homepage veröffentlichte Bericht muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.“ ...
Was der Bericht zu enthalten hat, ist in § 2(2) dargestellt. Also Anzahl der Beschwerden, Dauer bis zum Löschen, …   „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

Konsequenzen
Was rechtswidrig ist, darüber entscheiden künftig User, die sich an Kommentaren stoßen, sich beschweren und die Kontrollinstanzen der Netzwerke. Natürlich wird systematisch bei Kritikern geschnüffelt werden, Geld aus dem Etat des Familienministeriums steht genug zur Verfügung, 2017 allein 100 Mio. Euro für den „Kampf gegen rechts“, wohlgemerkt nur gegen „rechts“.

Die "Überwacher", also solche wie die staatlich geförderte Amadeu Antonio Stiftung, werden alles Erdenkliche melden und Facebook-Mitarbeiter haben dies schnellstens zu löschen bzw. dies zu sperren, sonst drohen Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro. Eine neu geschaffene Verwaltungsbehörde ist dem Bundesamt für Justiz, also dem Innenminister untergeordnet.

Facebook
Jede Unbedachtheit im Netz kann zu einer Sperre führen, entschieden von Facebookmitarbeitern. Privatisierung des Rechts, denn man kann schon jetzt jede Beleidigung oder jede Rechtswidrigkeit verklagen. Man hat schon eine "private Stasi (siehe Beitrag Tagesspiegel)" geschaffen, die systematisch im Netz Problematisches sucht und meldet. Über die User sollen die Plattformbetreiber richten. Die kleinen Leute können sich kaum dagegen wehren (den meisten fehlt es an Finanzmittel und dadurch an einem entsprechenden Rechtsbeistand). Sie können lediglich darauf hoffen, dass sie die Sperrung nicht treffen wird. Wütende User, die in der Hitze der Diskussion etwas Beleidigendes posteten das gemeldet wurde, könnten dieses nicht selbst löschen und es mit einer Entschuldigung versuchen, sondern es wäre von Facebook/Twitter, ... gelöscht und wegen der geforderten Transparenz aufbewahrt, aber seinem Zugriff entzogen, die Anzeigen könnten dann automatisiert ablaufen.

Kritik wird gefährlich: Man will sich als Staat immer den Schein einer "offenen Gesellschaft" geben, baut aber für Kritiker derartige Barrieren auf, grenzt durch Sperrungen und Löschungen bewusst aus, mit freier Meinung und offener Diskussion hat dies wenig zu tun. Formal soll rein Rechtswidriges unterbunden werden, in der Praxis werden gleichzeitig viele Beiträge/Kommentare von Kritikern betroffen sein. Facebook, Twitter und Co. bieten den kleinen Leuten die Möglichkeit ihre Meinung im Netz zu verbreiten, es können und wollen nicht alle wie Politiker oder Juristen diskutieren. Sie werden künftig sehr vorsichtig formulieren müssen, eine große Unsicherheit wird jeder Kritik anhaften. Die kleinen Bürger sollen eingeschüchtert werden. Federführend die Sozialdemokraten, die sich als Vertreter des kleinen Mannes bezeichnen. Die CDU steht scheinbar auch voll hinter diesem Gesetz. ...

Matt Elger: Ich gebe zu bedenken, dass ein einmal beschlossenes Gesetz leicht zu ändern ist, es braucht dazu nur eine kurze Bundestagssitzung und Abstimmung. Man hat daher jederzeit die Möglichkeit ohne großes Aufsehen das Gesetz auszuweiten und/oder zu verschärfen.
Viele meinen, das Bundesverfassungsgericht wird dieses Gesetz nie stehen lassen, wenn dagegen geklagt wird. Aber zunächst braucht es einen Kläger und dann erinnere ich an die letzten kniffligen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Beispielsweise Peter Gauweiler(CSU) und andere klagten gegen den Anleihekauf der EZB, weil Deutschland für die hohen Risiken mithaften muss. Eine m. E. berechtigte Klage, sie hätte zu Gunsten der Kläger entschieden werden müssen, d. h. die Haftungsübernahme für diese Anleihekäufe hätte untersagt werden müssen. Was tat das Bundesverfassungsgericht? Es gab die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiter, wo die Klage ins Nirvana führte. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes wurden von den Landesregierungen, zumeist Rot-Grün eingesetzt.

19.5.2017 um 10:05 Uhr findet die Sitzung statt.
Es wird die von der großen Koalition verfasste Drucksache 18/12356 beschlossen werden.
http://www.bundestag.de/tagesordnung
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Quelle - Beitrag: Matt Elger/fischundfleisch.com, gekürzt
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