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Samstag, 20. Januar 2018

Familiennachzug von Flüchtlingen wurde vom EU-Parlament beschlossen

Meldung in der Zeitschrift Spiegel
Zitat: „Pikanterweise haben auch Politiker von Union und SPD im Europaparlament den Vorschlägen zugestimmt. Monika Hohlmeier, die für die CSU im Innenausschuss sitzt, erklärt dies damit, dass die umstrittenen Änderungen bei der Dublin-Reform und ähnlich strittige Punkte, wie ein neuer erweiterter Familienbegriff in der sogenannten Qualifikationsrichtlinie, gemeinsam im Paket mit anderen für die Union wichtigen Änderungen verabschiedet worden seien. Dieses ganze Paket habe man am Ende nicht aufhalten wollen. „Wir setzen darauf, dass der Rat vor allem beim Familienbegriff noch Änderungen durchsetzt“, sagt Hohlmeier. Die FDP-Europapolitikerin Nadja Hirsch betont, es gehe um eine faire Lastenverteilung in der EU und um eine „humane Lösung“ für die Flüchtlinge.“

Siehe auch den Beitrag in Heute vom 15.01.2018
Zitat Spiegel: Pikant ist, dass faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreichen soll!

Quellen ©: Spiegel, Heute
Bildquelle ©: Zeitung "Heute" inkl. Reuters

Donnerstag, 7. Dezember 2017

Martin Schulz will die EU bis 2025 in die Vereinigten Staaten von Europa umwandeln.

Kurz notiert!
Wie schon einige Politiker vor Schulz ...
Der SPD-Vorsitzende Martin Schulz will die Europäische Union bis 2025 in die Vereinigten Staaten von Europa mit einem gemeinsamen Verfassungsvertrag umwandeln. Die EU-Mitglieder, die dieser föderalen Verfassung nicht zustimmen, müssten dann automatisch die EU verlassen, sagte Schulz am Donnerstag 7. Dezember 2017 auf dem SPD-Parteitag in Berlin. (Dezember 2017)
Quelle ©: Die Welt

Originallink:

Samstag, 20. Mai 2017

Deutschland und das neue Netzdurchsetzungsgesetz, die Zeichen der Zeit ...

Ein Beitrag von Beitrag: Matt Elger erschienen auf fischundfleisch.com
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Nun hat man die Fassung zum Netzdurchsetzungsgesetz der Großen Koalition endlich veröffentlicht, kurz vor der wahrscheinlichen Beschlussfassung besagten Gesetzes am Freitag. Man hat den Kritikern also möglichst wenig Zeit gelassen, dieses Gesetz zu lesen und Argumente dagegen vorzubringen. 


Im Netz zeigt sich der Überwachungsstaat
Zum Inhalt des Gesetzes: Es gilt für alle Plattformen, die jährlich mehr als 2 Millionen User haben. Es geht um rechtswidrige Inhalte und die Entscheidungskriterien für Löschung und Sperrung von rechtswidrigen Inhalten. Es geht soweit, dass die Plattformbetreiber strafbare Handlungen auf den Plattformen unterbinden sollen, das heißt, selbst Handlungen, die noch nicht einmal als rechtswidrig eingestuft worden sind, sollen unterbunden werden, eine Beschwerde wird faktisch reichen. Gleichzeitig sollen diese Handlungen aber gespeichert werden, da Transparenz gefordert wird. Die Plattformbetreiber haben dazu quartalsweise einen Bericht auf der Plattform und dem Bundesanzeiger zu veröffentlichen. „Der auf der eigenen Homepage veröffentlichte Bericht muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.“ ...