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Sonntag, 20. Dezember 2015

Österreich-Folder für Asylwerber: "Höflichkeit ist wichtig!"

GRUNDREGELN FÜR ASYLWERBER - FLÜCHTLINGE
Das Innenministerium hat eine Broschüre erstellt, mit der Flüchtlinge über Grundregeln und Werte wie auch über den richtige Umgang mit dem weiblichen Geschlecht in Österreich aufgeklärt werden sollen. Hier einige wichtige Ausschnitte aus dem Asylwerber-Folder.

Zum lesen Bild einfach anklicken!
Gleichgeschlechtliches Zusammenleben
"Frauen dürfen mit Frauen und Männer mit Männer zusammenleben", heißt es über einer Zeichnung von sich küssenden gleichgeschlechtlichen Paaren. Anm.: Gewalt gegen Frauen ist strengstens verboten, Frauen sind absolut gleichberechtigt! Eine Frau entscheidet selbst, ob und wen sie heiratet. Sie darf auch dann mit einem Mann leben, wenn sie nicht mit ihm verheiratet ist. Auch jeder Mann darf sich seine Frau oder Partnerin selbst aussuchen.
Frauen und Männer haben in Österreich die gleichen Rechte. In Österreich bestimmen Frauen genauso wie Männer selbst über ihr Leben

Gewalt ist in Österreich verboten.
Auch in der Familie darf es keine Gewalt geben (das gilt auch bei Gewalt gegen den Partner)! ... 

Donnerstag, 13. März 2014

Papst Franziskus zieht eine Bilanz seines ersten Jahres als Oberhaupt der Katholiken

Heute, am 13. März 2014 feiert Papst Franziskus seinen ersten Jahrestag als Kirchenoberhaupt. 
Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,214 Milliarden Mitglieder an*

Franziskus ist kein «Superpapst»
Unsere Anmerkung: Er ist ein Papst wie jeder andere vorher! Nur dass er weitaus mehr Hoffnungen geweckt hat, die er nicht erfüllen kann oder will.

Bei den heiklen Themen wie Homo-Ehe, Missbrauchsskandale, Sterbehilfe, Reformen und die Rolle der Frau sind auch von Papst Franziskus und dem Vatikan keine wirklichen Neuigkeiten zu hören.


Gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Homo-Ehe:
Zur Frage der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften äußert sich der Papst klar: "Die Ehe ist zwischen einem Mann und einer Frau." Säkulare Staaten würden «unterschiedliche Situationen des Zusammenlebens" rechtfertigen, um "wirtschaftliche Aspekte wie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung" zu regeln. Im UNO-Gutachten hatte der UNO-Ausschuss den Heiligen Stuhl unter anderem aufgefordert, auch seine Einstellung zu Homosexualität, Abtreibung und Empfängnisverhütung zu ändern! 

Zur Frage Kindermissbrauch: 
Die Missbrauchsskandale, die die Kirche immer wieder erschüttern und von der UNO mit Recht angeprangert werden, meint Papst Franziskus: Der Papst und die Kirche weisen die UNO-Anschuldigungen zurück, die UNO-Berichte entsprechen nicht der aktueller Situation der Kirche im Umgang mit Missbrauch (???) Doch die RK-Kirche ist die Einzige, die attackiert wird, meint der Pontifex (!!!).

Ein Sprecher des Vatikans kündigte an, der Vatikan werde das UNO-Papier gründlich auswerten und dann zu allen Details Stellung nehmen, da es sich auch um einen versuchten Eingriff in die katholische Lehre handle! Das betreffe einige Punkte zur Würde des Menschen und zur Ausübung der Religionsfreiheit. 

Zum Thema Sterbehilfe meinte der Papst: 
"Die traditionelle Kirchendoktrin behauptet, dass niemand gezwungen ist, ausserordentliche Mittel einzusetzen, wenn man weiß, dass ein Mensch in der Endphase ist. Ich habe stets Palliativbehandlungen** empfohlen.

Die Rolle der Frau in der Kirche
"Bei meiner Handlungsweise erwarte ich, dass mich der Herr inspiriert", sagte Papst Franziskus.
Das Thema Frauen werde von Theologen, Kardinal Rylko, in Zusammenarbeit mit vielen Frauen, Expertinnen in diesem Gebiet, behandelt.

Reformen kontra kirchliche Doktrin
Auch hier gibt es derzeit keinen Lichtblick. Ein häufiger Problemfall, die Ehescheidung***, eine zweite Ehe oder feste Beziehung nach vorangegangener Trennung. Die Kirche sieht dadurch das „göttliche Gebot“ der lebenslangen ehelichen Gemeinschaft verletzt - und schließt notorische „Ehebrecher“ (!) aus ihrer Gemeinschaft aus. Sie dürfen zum Beispiel nicht die Kommunion empfangen oder Funktionen im Gottesdienst übernehmen, sie dürfen aber ihren Kirchenbeitrag, die Kirchensteuer bezahlen, tun sie das nicht, obwohl sie ja keine Leistung mehr empfangen dürfen - dann werden sie von "ihrer Kirche" geklagt, und gegebenen Falls sogar gepfändet. Hinweis: Fast jede dritte Ehe wird in Europa geschieden (2013) Für die RK-Kirche ist ihre verstaubte, nicht mehr zeitgemäße Doktrin  wichtiger als die Menschen / Gläubigen.

Ausblick: In ihrem Gutachten hat der UNO-Ausschuss den Heiligen Stuhl unter anderem aufgefordert, seine Einstellung zu Homosexualität, Abtreibung und Empfängnisverhütung zu ändern (bzw. der Zeit gemäß anzupassen). Das wird der Vatikan NICHT erwägen! Hier stellt sich der Papst und die Kirche im Grunde genommen gegen die Rechtsansicht der meisten Staaten. 

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Zusätze

* Die katholische Kirche ist  mit etwa 1,2 Millionen Angestellten einer der größten Arbeitgeber weltweit. Schon daraus kann man die Macht der RK-Kirche ablesen.
Drunter sind ca. 5.132 Bischöfe und 413.418 Ordens- und Diözesanpriester. Die Zahl der Studenten in den Diözesan- oder Ordensseminaren betrug z. B. 2009 117.978 Personen.

Etwa 75 % der Europäer sind (2013) Christen (vor allem katholisch, protestantisch, orthodox). Etwa 17 % der Europäer sind konfessionslos, der Rest der Bevölkerung verteilt sich auf andere Religionen.
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** Anmerkung: Als palliative Therapie (Syn. Palliativtherapie) bezeichnet man eine medizinische Behandlung, die nicht auf eine Heilung einer bestehenden Grunderkrankung abzielt, sondern auf die Reduzierung der Folgen (Palliation). Wichtiger Aspekt der Patientenbetreuung ist die Bekämpfung von Schmerzen.
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*** Ehe und Christentum
Bis ins 20. Jahrhundert hinein lehnten die meisten westlichen Kirchen Scheidung kategorisch ab. Die römisch-katholische Kirche sowie der überwiegende Teil der pietistischen, täuferischen und charismatischen Kirchen halten in unterschiedlichem Grade bis heute daran fest. Grundlage für die restriktive Beurteilung ist Matthäus 19,3–9 EU: Jesus wendet sich hier scharf gegen den mosaischen Scheidebrief, unter dem Vorbehalt der sogenannten Unzuchtsklausel (jedoch noch restriktiver mit dem Hintergrund des Unterganges des Südreiches: Mal 2,10–16 EU). Der Verweis auf die alttestamentliche Regelung der Scheidung (Scheidebrief: 5 Mos 24,1 EU) macht deutlich: Es gibt Situationen, die so ausweglos sind, dass allein noch eine Scheidung möglich ist (zur katholischen Position dazu siehe CIC 1143).

Ehe und Römisch-katholische Kirche
Nach dem Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche ist eine Scheidung nur in zwei eng begrenzten Fällen möglich: Wenn sich einer der beiden Eheleute, die zur Zeit der Eheschließung beide ungetauft waren, taufen lässt, und der ungetauft Bleibende den christlichen Glauben nicht akzeptiert und sich entweder deswegen trennen möchte oder „den Schöpfer lästert“, dann kann der getaufte Partner eine neue Ehe mit einem Getauften eingehen, was die erste (nichtsakramentale) Ehe auflöst.

Zweitens kann der Papst die Eheauflösung gewähren, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde; diese Gewährung wird jedoch nur äußerst selten erteilt (eher nur für Adeligen, Könige und wichtigen Politikern). Dies ist nicht mit der impotentia coeundi (sogenanntes Ehehindernis göttlichen Rechts) zu verwechseln, bei der die nachträgliche Ungültigerklärung einer Ehe gemäß can. 1084 § 2 möglich ist (Schutz-Canon gegen „Alibi-Ehen“). In letzterem Falle gilt die Ehe als nie wirksam geschlossen, während es bei einer Auflösung einer nicht vollzogenen Ehe durch den Papst dabei bleibt, dass die Ehe tatsächlich bestanden hat, so dass man von einer Scheidung sprechen kann. Anders verhält es sich bei der Eheannullierung, die voraussetzt, dass eine Ehe nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

In Fällen von Ehezerrüttung oder Ehebruch o. ä. gesteht die Kirche in besonderen Härtefällen (etwa bei einem „Kuckuckskind“ oder manifester Gewalt) den Eheleuten nur die „Trennung von Tisch und Bett“, nicht aber die Scheidung zu. 
Dies wird damit begründet, dass die katholische Ehe ein Sakrament und unauflöslich ist. Der Geschiedene bleibt, sofern er nicht Gründe für eine Trennung von Tisch und Bett hat, weiterhin zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, und auch in diesem Fall zur Keuschheit, da das Eheband fortbesteht. Bei dauerhafter Trennung von Tisch und Bett, die der Kirche mitgeteilt werden muss, ist, falls erforderlich, auch die Scheidung erlaubt, nicht jedoch eine Wiederheirat (!!!). Die Kirche sieht hier den Widerruf der ehelichen Treue im Gegensatz zur Eucharistie, in der die Kirche die Unwiderruflichkeit der Liebe Gottes feiert. 

>>> Deshalb ist nicht zur heiligen Kommunion zugelassen: wer in einer solch widersprüchlichen Situation lebt. Papst Franziskus berief für Oktober 2014 eine Sonderbischofssynode zur Familienpastoral ein, bei der auch über die Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene thematisiert werden solle -> das Ergebnis lässt auf sich warten.