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Mittwoch, 2. Oktober 2019

Designierter EU-Kommissar M. Schinas fordert „stärkere legale Migration“


Ein welche Richtung geht die EU bzw. die neue EU-Politik  ...

„Europäisch zu sein bedeutet, offen für die Welt zu sein“ und die „Öffnung von Herzen und Heim für die weniger Glücklichen“, erklärte der Grieche Margaritis Schinas in Antworten an das EU-Parlament vom Freitag (27. Sep. 2019). „Auch die Erfordernisse der Demografie und des Arbeitsmarktes sprechen für eine stärkere legale Migration“. 
Die Entwicklung legaler Einwanderungswege nach Europa sei „eine Schlüsselpriorität“ der Kommission von der Leyens, schrieb Schinas weiter. Hierfür müsse aber „die Zögerlichkeit in in einigen Mitgliedstaaten überwunden werden“.

Darüber hinaus müsse in Zukunft die Politik mit einem neuen Anlauf bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen einhergehen. „Bildung und Ausbildung, Qualifikation und Kompetenzentwicklung“ müssten dabei im Zentrum stehen.

Die Notwendigkeit der legalen Zuwanderung nach Europa wird durch die Mitglieder der neuen EU-Kommission klar betont.
Quellen ©: Div. News, EU-Kommission
Bildquelle ©: pixabay

Mittwoch, 31. Oktober 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Die Erklärung im Wortlaut:
In einer Votumserklärung an die Vereinten Nationen begründet Österreich seinen Schritt und listet insbesondere 17 Punkte auf, die zur Ablehnung des Abkommens führten. Nachfolgend eine Dokumentation der Erklärung.

Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist zurückzuweisen.

Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

• Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant

• Familienzusammenführung soll erleichtert werden

• Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

• Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

• Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

• Zurverfügungstellung von Schulressourcen

• Zugang zu höherer Bildung

• Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

• Erleichterung von Unternehmensgründungen

• Zugang zum Gesundheitssystem

• Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge

• Übernahme von Best-practices in der Integration

• Verfolgung von Hassverbrechen

• Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)

• Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion

• Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz

• Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

• Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.

• Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.

• Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktesentstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.
Quelle ©: Rep-Österreich Aussendung
Bildquelle ©: pxabay

Freitag, 28. September 2018

Am 11. Dezember 2018 ist es soweit, wie wird bei uns entschieden?

Am 11. Dezember 2018 soll in Marokko der Global Compact on Migration der Vereinten Nationen unterzeichnet werden. Der Migrationspakt soll eine „geordnete und reguläre Migration“ gewährleisten.


Viele halten dieses Abkommen für sehr gefährlich! Angesichts der Brisanz des Abkommens formiert sich nun auch Widerstand in Österreich. Einige fragen: Wie wird die österreichische Regierung (ÖVP und FPÖ) entscheiden, beugt sie sich dem Druck durch die UNO und einigen EU Ländern? Ist das Abkommen als gut, oder schlecht zu bewerten? Bringt es Vorteile, oder nur noch mehr Chaos? Schon die nächsten Monate - vor allem ab 2019 - werden zeigen, wie es in Österreich und in der EU weiter geht!