Immer wieder steht die Frage im Raum: Wie sind die gültigen Regeln beim Tragen von Burkas, Sturmhauben, Masken etc. in Österreich?
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Burka |
Vollverschleierte Angeklagte, Zeuginnen oder Opfer vor Gericht, mit Burkas verborgene Kindergartenpädagoginnen, mit Sturmmasken, Kapuzen und Masken getarnte Demonstranten - Fälle, die immer wieder in Österreich auftauchen. In Deutschland ist das Verschleierungs- und Vermummungsthema gerade
(März 2016) wieder brandaktuell, weil sich eine Zeugin vor Gericht weigerte, ihren Schleier abzulegen.
Doch was ist in Österreich erlaubt, was sagt das Gesetz dazu?
Auch in Österreich ist derzeit wieder ein Fall beim Obersten Gerichtshof
(OGH) anhängig. Eine Notariatsangestellte wurde wegen ihres Gesichtsschleiers gekündigt. Die Muslima klagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf religiöse Diskriminierung. Nun muss der OGH darüber entscheiden. Generell muss man das Thema Vermummung und Verschleierung auf drei Ebenen betrachten: Auf jener von Versammlungen mit mehreren Personen, jene von Verschleierung in bestimmten Situationen und jene von Vermummung in Einzelfällen.
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