Freitag, 18. April 2014

Krieg der Drohnen - eine ARTE Dokumentation

VIDEO von ARTE (Dauer 58 Minuten)
Unbedingt sehenswert, machen Sie sich selbst ein Bild

Bei Probleme mit dem Video hier der Direktlink


Im Visier der unbemannten Flugkörper: Tausende Menschen wurden seit 2004 bereits durch Drohnen im pakistanischen Waziristan getötet. Die beiden Menschenrechtsanwälte Shahzad Akbar und Clive Stafford Smith vertreten diese Drohnenopfer und ihre Angehörigen. Sie kämpfen gegen den Drohnenkrieg und die CIA / NSA - und fordern von der Politik, Verantwortung zu übernehmen, mehr Transparenz zu zeigen und in der Konsequenz juristische Grundlagen für diese inoffizielle Kriegsführung zu schaffen.

Sie steuerten die Kampfflugzeuge: Die beiden ehemaligen Drohnen-Piloten Brandon Bryant und Michael Haas haben jahrelang ihre Gegner durch die Drohnenkameras beobachtet und, wenn sie ihrer Identität sicher waren, den entscheidenden Knopf gedrückt. Ihre „Kunst“ der Kriegsführung hatten sie schon früh mit Videospielen gelernt. Dann haben sie mit ihren Joysticks Menschen getötet und leiden jetzt unter posttraumatischem Syndrom.

Immer ausgefeiltere unbemannte Waffensysteme werden entwickelt. Was bedeutet das für die Zukunft der Kriegsführung? Sollen in Zukunft wirklich Roboter entscheiden, wer wann und wo getötet wird? Machen es die neue Technologie und die großen Distanzen zu leicht, Menschen zu töten? Oder werden gerade dadurch Menschenleben gerettet, weil sich die Kriegsgegner nicht mehr im direkten Kampf gegenüberstehen? Der Film gibt dem geheimen Drohnenkrieg viele Gesichter. Zahlreiche Experten machen deutlich, welche vielschichtigen Konsequenzen das Drohnengeschäft hat.

Die USA führ einen-Drohnen-Krieg wo sie wollen und gegen wem sie wollen! Die ganze Welt ist ihr Schlachtfeld und keiner hindert sie daran! Niemand will darüber sprechen noch etwas unternehmen. Niemand traut sich zu sprechen ...

Donnerstag, 17. April 2014

Schokoladegenuss mit großen gesundheitlichen Vorteilen

Zartbitterschokolade schützt das Herz und senkt den Blutdruck
Etwas Zartbitterschokolade ist gut für Herz und Kreislauf !
Schon sechs Gramm dunkle Schokolade pro Tag beugen Schlaganfall und Herzinfarkt vor - und der Psyche tut das manchmal auch sehr gut!

Die Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" schreibt, dass kaum ein anderes Nahrungsmittel so reich an Inhaltsstoffen sei, wie Kakaopulver und die aus ihm hergestellte dunkle Schokolade. Diese Schokolade kann Herz und Kreislauf schützen. Nach Einschätzung eines Pharmakologen in der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" sind die Vorteile größer als das Risiko, wegen des hohen Kaloriengehalts Gewicht zuzulegen.

Zartbitterschokolade (mit 85% Kakaogehalt) beugt Krankheiten vor
Eine 100-Gramm-Tafel Milchschokolade enthält etwa 500 Kilokalorien, bittere Schokolade etwas weniger. Schokoladenliebhaber bekommen deshalb (auch oft) schnell Gewichtsprobleme. Um sich vor Herz- und Kreislauferkrankungen zu schützen, reicht nach Einschätzung von Professor Dr. med. Gustav Belz, emeritierter Pharmakologe aus Wiesbaden, jedoch der Verzehr von täglich einer kleinen Menge Schokolade. Es sollte allerdings Zartbitter sein, am besten mit einem Kakao-Gehalt von 85 Prozent. Milchschokolade enthalte relativ wenig Kakao und der Milchanteil könnte die Aufnahme der Bio-Flavonoide im Darm vermindern, schreibt Professor Belz.

Auch britische und US-amerikanische Forscher stellen fest
Schokolade stärkt das Herz
Regelmäßiger Schokoladen-Konsum senkt das Risiko für Herzerkrankungen erheblich.
Zu diesem Ergebnis kommen britische und US-amerikanische Forscher, die systematisch die bisherigen Studien über den gesundheitlichen Effekt von kakaohaltigen Lebensmitteln beurteilt und ausgewertet haben. Ergebnis: Ein bis zu 29 Prozent geringeres Schlaganfallrisiko und eine 37 Prozent niedrigere Rate von Herzerkrankungen attestieren sie Menschen, die regelmäßig kakaohaltige Nahrungsmittel zu sich nehmen. Mit diesem Fazit fassen die Wissenschaftler die bisherigen Einzelergebnisse der unterschiedlichen Studien zusammen und stellen sie gleichzeitig auf eine solidere Grundlage, denn die Schoko-Forschung hatte bisher einen etwas zweifelhaften Ruf: Viele Untersuchungen wurden direkt oder indirekt von der Süßwarenindustrie finanziert und galten deshalb als tendenziös.  Die Forscher um Dr. Oscar Franco von der University of Cambridge wollten nun mit ihrer zusammenfassenden Untersuchung ein klareres Gesamtbild dieses Effektes auf das Herz-Kreislauf-System zeichnen.

Dienstag, 15. April 2014

Die RK-Kirche hat ihre eigenen Wege, mit Tätern und Missständen umzugehen, sie lässt alles wie es ist!

Keine Frage, manche Sekten können schon sehr am Rande der Illegalität stehen, doch ist das so ist es Sache der Gesetzgeber und der Exekutive diese Dinge entsprechend zu beenden.. 

Die beiden Kirchen bieten Ausstiegshilfe gegen sog. Sekten. Doch was in ihren eigenen Reihen geschieht, was in ihren Organisationen und Orden täglich passiert darüber schweigen sie da bieten sie keine Hilfe an. Auch im Falle von Missbrauch durch Priester, Bischöfe und Kardinäle da gibt es keine Hilfe, ist nichts zu erwarten. Siehe auch "Kindesmissbrauch durch katholische Geistliche - UN kritisieren Vatikan scharf" würde das in Sekten passieren würde der Staat schnellstens eingreifen. Die alten Amtskirchen besitzen hier Sonderstellungen die teilweise über dem Gesetz des Staates stehen.

Selbstlose Hilfe?
Oder sogar in weiterer Folge verstoß gegen die Glaubens- und Religionsfreiheit?

1. Katholische Sektenbeauftragte ("Hilfe gegen anders Gläubige") wer nicht für uns ist ist gegen uns! Es geht um Geld, viel Geld.

2. Evangelische Sektenbeauftragte (auch hier "Hilfe gegen jeden der anders denkt") den schwindenden Mitgliedszahlen entgegen wirken, die Geld-Ausfälle ausgleichen.

Siehe dazu auch: Artikel 9 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die auch in Deutschland Geltung hat, lautet wie folgt: "Die Religions- und Bekenntnisfreiheit darf nicht Gegenstand anderer als vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind." 

Aber nichts hindert die RK-Kirchen, dann Vatikan sektenähnliche Zustände (oder schlimmer) in den eigenen Reihen per Weisung zu beenden. Man sollte erst die eigene Kirche säubern, die eigenen Verfehlungen beenden bevor man andere Verurteilt und bekämpft.


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Hier ein Beispiel eines vom Vatikan (Papst) anerkannten Ordens der mehr das Abbild einer Sekte ist - als eine normale christlich orientierte Glaubensgemeinschaft. Die Missstände dort werden von der Kirchenleitung einfach ignoriert bzw. verniedlicht. ... >>> LESEN SIE WEITER ...

PEP-Center, Wien

PEP-Center

Vorträge, Seminare, Messungen und Mentaltrainings finden im PEP Center statt. Organisation und Leitung Markus Eggetsberger

A-1070 Wien - Schottenfeldgasse 60/3/35
barrierefreier Zugang über Lift

Tel.: PEP Service: 0043 699 10317333 (Montag-Freitag von 10-13 Uhr)
VoiceBox: +43-0820-220262352
eFax-Nr.: 0043 (1) 253 67229090

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Montag, 14. April 2014

Diskriminierung gegen religiöse Minderheiten - Strassburg

Straßburg: Am 10. April 2014 wurde der Vollversammlung des Europarates ein Papier zur Abstimmung vorgelegt, welches eine neue Welle der Diskriminierung gegen religiöse Minderheiten hätte einläuten können und mit welchem vor allem den traditionellen Religionen ein Sonderstatus zukommen sollte.

Mit Hilfe des Reizworts „Kindesmissbrauch“, durch den insbesondere die etablierten Kirchen in den letzten Jahren in die Negativschlagzeilen geraten waren, wollte der Abgeordnete Rudy Salles die intolerante und menschenrechtsverachtende Politik Frankreichs gegenüber religiösen Minderheiten in alle 47 europäischen Mitgliedstaaten des Europarats exportieren.

In Frankreich werden mehr als 170 religiöse Gemeinschaften einer menschenrechtsverletzenden Sonderbehandlung unterzogen, darunter zahlreiche christliche Gemeinschaften (oder christlich nahe stehende Kirchen/Organisationen) wie beispielsweise die Zeugen Jehovas, die Neu-Apostolische Kirche, diverse hinduistische und buddhistische Gruppierungen sowie die Anthroposphen, die Scientology Kirche, Transzendentale Meditation und viele andere.

Nach Bekanntwerden des Papiers hagelte es Proteste von über 80 renommierten Menschenrechtsorganisationen sowie durch Experten in Sachen Strafrecht, Religionsfreiheit und von Mitgliedern unterschiedlichster Religionen und Weltanschauungen aus der ganzen Welt.

Eine Petition mit weit über 10.000 Unterschriften erreichte noch vor der Debatte die Präsidentin des Europarates, Anne Brasseur, sowie verschiedenste Parlamentarier. Darin wurde verlangt, die Richtlinien zur Beschneidung von Elternrechten und die Aufforderung zur Ungleichbehandlung von religiösen Minderheiten zurückzuweisen.

Der ehemalige Direktor der Helsinki Vereinigung, Dr. Aaron Rhodes, kritisierte den Vorstoß Frankreichs unter anderem als "Rezept für Diskriminierung und Intoleranz" und etwas, das "als Deckmantel dient, um willkürlich in das religiöse Leben einzugreifen".

Resultat
Sämtliche Vorschläge Rudy Salles wurden im Plenum des Europarates abgelehnt.
Stattdessen wurde eine völlig neue Version vorgeschlagen und angenommen: "Der Rat fordert die Mitgliederländer auf, die relevanten Europarats-Verträge zum Schutz der Kinder und ihrer Fürsorge zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren, sollte dies noch nicht geschehen sein." 
Gleichzeitig wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Richtlinien zu erlassen, die keine diskriminierenden Unterscheidungen zwischen traditionellen, nicht traditionellen Religionen und neuen religiösen Bewegungen oder auch sogenannten "Sekten" zulassen, gemäß dem Punkt 9 der endgültigen Resolution: "Die Versammlung fordert die Mitgliederstaaten auch auf, sicherzustellen, dass keine Diskriminierung bezüglich der Frage, welche Bewegungen als Sekte oder nicht betrachtet werden, erlaubt ist, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen traditionellen und nicht traditionellen religiösen Bewegungen, neuen religiösen Bewegungen oder ´Sekten´, wenn es darum geht, das Zivil- oder Strafrecht anzuwenden und dass jegliche Maßnahmen gegenüber nicht traditionellen Bewegungen, neuen religiösen Bewegungen oder "Sekten" mit den Menschenrechtsstandards gemäß der Europäischen Menschenrechtserklärung in Einklang sind, sowie mit anderen relevanten Richtlinien, die die Würde der Menschen und deren gleiche und unveräußerlichen Rechte schützen.

Die endgültige Resolution findet sich hier: 
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=20889&lang=en
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Für mehr Informationen kontaktieren Sie: 
European Interreligious Forum for Religious Freedom
41 Avenue de Saint-Ouen
75017 Paris
France
Eric Roux
+33 6 47 69 52 35
 eiforumrf@gmail.com