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Sonntag, 20. Dezember 2015
Pensionen kürzen, Bildungsausgaben kürzen, Gesundheitskosten einsparen - auch Österreich ist JETZT an der Reihe
Pensionen, Bildung, Gesundheit & Co: Der Internationale Währungsfond (IWF) rät den Österreichischen Politikern zu drastischen Einschnitten.
IWF: Österreich soll seine Ausgaben für Pensionen, Bildung und Gesundheit zurückfahren, fordert der Internationale Währungsfonds. Wie jedes Jahr kommen die Fachleute die Experten des IWF auch nach Österreich. Im Rahmen der Artikel-IV-Konsultationen prüfen die Ökonomen aus Washington die heimische Wirtschaftsentwicklung (und die sieht zugegebener Maßen nicht gerade gut aus. Die Schulden Österreichs, die Schulden jedes einzelnen Bundeslandes -ganz vorne Wien- steigen immer weiter ohne das es reelle Chancen auf eine Rückzahlung gibt.
Vor einigen Tagen gab der IWF nun die Reformempfehlungen für Österreich ab.
Viele der Vorschläge sind aus Sicht der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP heikel, weil sie den eigenen Positionen widersprechen und ihnen nicht so recht passen.
Hier ein Überblick über die vier großen Baustellen, die der IWF in Österreich erkannt hat: Der Währungsfonds empfiehlt Österreich dringend seine Staatsschulden zu senken (Anm.: Eine dringend notwendige, vernünftige Empfehlung!). Die Senkung der Staatsschulden sollten laut IWF von aktuell 85 Prozent der Wirtschaftsleistung auf 60 Prozent erfolgen. Um das zu erreichen, müsste der Staat ab 2020 einen strukturellen Budgetüberschuss in Höhe von 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung erwirtschaften, wie der für Österreich zuständige IWF-Ökonom Nikolay Gueorguiev am Montag erklärte. Bei der strukturellen Berechnung werden konjunkturelle Schwankungen und Einmaleffekte (wie Bankenhilfen) herausgerechnet. Der Weg zu einem Überschuss wäre trotzdem lang aus der Sicht unserer Politiker. Österreich meldet traditionell Budgetdefizite nach Brüssel, und auch für das kommende Jahr ist ein strukturelles Defizit angepeilt. ...
IWF: Österreich soll seine Ausgaben für Pensionen, Bildung und Gesundheit zurückfahren, fordert der Internationale Währungsfonds. Wie jedes Jahr kommen die Fachleute die Experten des IWF auch nach Österreich. Im Rahmen der Artikel-IV-Konsultationen prüfen die Ökonomen aus Washington die heimische Wirtschaftsentwicklung (und die sieht zugegebener Maßen nicht gerade gut aus. Die Schulden Österreichs, die Schulden jedes einzelnen Bundeslandes -ganz vorne Wien- steigen immer weiter ohne das es reelle Chancen auf eine Rückzahlung gibt.
Vor einigen Tagen gab der IWF nun die Reformempfehlungen für Österreich ab.
Viele der Vorschläge sind aus Sicht der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP heikel, weil sie den eigenen Positionen widersprechen und ihnen nicht so recht passen.
Hier ein Überblick über die vier großen Baustellen, die der IWF in Österreich erkannt hat: Der Währungsfonds empfiehlt Österreich dringend seine Staatsschulden zu senken (Anm.: Eine dringend notwendige, vernünftige Empfehlung!). Die Senkung der Staatsschulden sollten laut IWF von aktuell 85 Prozent der Wirtschaftsleistung auf 60 Prozent erfolgen. Um das zu erreichen, müsste der Staat ab 2020 einen strukturellen Budgetüberschuss in Höhe von 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung erwirtschaften, wie der für Österreich zuständige IWF-Ökonom Nikolay Gueorguiev am Montag erklärte. Bei der strukturellen Berechnung werden konjunkturelle Schwankungen und Einmaleffekte (wie Bankenhilfen) herausgerechnet. Der Weg zu einem Überschuss wäre trotzdem lang aus der Sicht unserer Politiker. Österreich meldet traditionell Budgetdefizite nach Brüssel, und auch für das kommende Jahr ist ein strukturelles Defizit angepeilt. ...
Ausnahmezustand - Notstand ausrufen
Als Ausnahmezustand wird ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz (also einigen Politikern) als akut bedroht erachtet werden. Um der Bedrohung („Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“) zu begegnen, werden außerordentliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (oder leider auch um an der Regierung zu bleiben) ergriffen. Statt der ordentlichen Verfassung gilt dann immer eine „Notstandsklausel“.
Die Regelungen des Notstandsrechts können entweder intrakonstitutioneller oder extrakonstitutioneller Art sein. Im ersten Fall sieht die Verfassung selbst vor, dass in Notzeiten von ihr abgewichen werden darf, im zweiten Fall werden zur Behebung eines Notstandes Maßnahmen ergriffen, die nicht in der Verfassung vorgesehen sind. Viele moderne Staatsverfassungen treffen explizite Regelungen für den Fall des Ausnahmezustandes, einige jedoch leider nicht. So sieht die Schweiz z. B. kein intrakonstitutionelles Notstandsrecht vor. Die Österreichische Bundesverfassung hingegen sieht für außerordentliche Umstände – Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung – den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres, ein Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten, ein Notverordnungsrecht der Landesregierung sowie der Übernahme bestimmter Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann vor. (Österreich: Link) Ganz besondere Regeln gelten im ganzen EU-Gebiet und in Teilen der EU. Die EU schafft die Grundlagen zum Militär-Einsatz gegen die Bürger = durch die EUROGENDFOR, Link: http://eggetsberger-info.blogspot.co.at/2014/06/eu-schafft-grundlagen-zum-militar.html ...
Die Regelungen des Notstandsrechts können entweder intrakonstitutioneller oder extrakonstitutioneller Art sein. Im ersten Fall sieht die Verfassung selbst vor, dass in Notzeiten von ihr abgewichen werden darf, im zweiten Fall werden zur Behebung eines Notstandes Maßnahmen ergriffen, die nicht in der Verfassung vorgesehen sind. Viele moderne Staatsverfassungen treffen explizite Regelungen für den Fall des Ausnahmezustandes, einige jedoch leider nicht. So sieht die Schweiz z. B. kein intrakonstitutionelles Notstandsrecht vor. Die Österreichische Bundesverfassung hingegen sieht für außerordentliche Umstände – Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung – den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres, ein Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten, ein Notverordnungsrecht der Landesregierung sowie der Übernahme bestimmter Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann vor. (Österreich: Link) Ganz besondere Regeln gelten im ganzen EU-Gebiet und in Teilen der EU. Die EU schafft die Grundlagen zum Militär-Einsatz gegen die Bürger = durch die EUROGENDFOR, Link: http://eggetsberger-info.blogspot.co.at/2014/06/eu-schafft-grundlagen-zum-militar.html ...
Österreich-Folder für Asylwerber: "Höflichkeit ist wichtig!"
GRUNDREGELN FÜR ASYLWERBER - FLÜCHTLINGE
Das Innenministerium hat eine Broschüre erstellt, mit der Flüchtlinge über Grundregeln und Werte wie auch über den richtige Umgang mit dem weiblichen Geschlecht in Österreich aufgeklärt werden sollen. Hier einige wichtige Ausschnitte aus dem Asylwerber-Folder.
Gleichgeschlechtliches Zusammenleben
"Frauen dürfen mit Frauen und Männer mit Männer zusammenleben", heißt es über einer Zeichnung von sich küssenden gleichgeschlechtlichen Paaren. Anm.: Gewalt gegen Frauen ist strengstens verboten, Frauen sind absolut gleichberechtigt! Eine Frau entscheidet selbst, ob und wen sie heiratet. Sie darf auch dann mit einem Mann leben, wenn sie nicht mit ihm verheiratet ist. Auch jeder Mann darf sich seine Frau oder Partnerin selbst aussuchen.
Frauen und Männer haben in Österreich die gleichen Rechte. In Österreich bestimmen Frauen genauso wie Männer selbst über ihr Leben
Gewalt ist in Österreich verboten.
Auch in der Familie darf es keine Gewalt geben (das gilt auch bei Gewalt gegen den Partner)! ...
Das Innenministerium hat eine Broschüre erstellt, mit der Flüchtlinge über Grundregeln und Werte wie auch über den richtige Umgang mit dem weiblichen Geschlecht in Österreich aufgeklärt werden sollen. Hier einige wichtige Ausschnitte aus dem Asylwerber-Folder.
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"Frauen dürfen mit Frauen und Männer mit Männer zusammenleben", heißt es über einer Zeichnung von sich küssenden gleichgeschlechtlichen Paaren. Anm.: Gewalt gegen Frauen ist strengstens verboten, Frauen sind absolut gleichberechtigt! Eine Frau entscheidet selbst, ob und wen sie heiratet. Sie darf auch dann mit einem Mann leben, wenn sie nicht mit ihm verheiratet ist. Auch jeder Mann darf sich seine Frau oder Partnerin selbst aussuchen.
Frauen und Männer haben in Österreich die gleichen Rechte. In Österreich bestimmen Frauen genauso wie Männer selbst über ihr Leben
Gewalt ist in Österreich verboten.
Auch in der Familie darf es keine Gewalt geben (das gilt auch bei Gewalt gegen den Partner)! ...
Samstag, 19. Dezember 2015
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