Die DSGVO rückt näher auf uns zu: Haben Sie das gewusst?
Jeder EU-Mitgliedsstaat hatte die Möglichkeit, seine nationale Rechtsprechung mit Hilfe von "Öffnungsklauseln" an die neue DSGVO anzupassen. Österreich hat das getan!
In einem schwedischen Gesetzentwurf heißt es beispielsweise: "Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung."
Auch die österreichische Regierung hat Ausnahmeregelungen für Medienunternehmen, Künstler und Autoren (inkl. Sachbuch-Autoren) und die journalistische Arbeit geschaffen (genaueres, siehe unten im Bericht).
Die deutsche Bundesregierung ist dagegen bis heute untätig geblieben und hat (aus welchen Gründen auch immer), keine Änderung des EU- DSGVO Gesetzes durchgeführt. So kann in Deutschland ab dem 25.05.2018 mit besonderer Härten und bisweilen unzumutbaren Einschränkungen für viele Betroffenen gerechnet werden.
Einige Anwälte wie z.B. auch der Anwalt Rieck vermutet dazu: "Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen." ...