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Montag, 14. April 2014

Diskriminierung gegen religiöse Minderheiten - Strassburg

Straßburg: Am 10. April 2014 wurde der Vollversammlung des Europarates ein Papier zur Abstimmung vorgelegt, welches eine neue Welle der Diskriminierung gegen religiöse Minderheiten hätte einläuten können und mit welchem vor allem den traditionellen Religionen ein Sonderstatus zukommen sollte.

Mit Hilfe des Reizworts „Kindesmissbrauch“, durch den insbesondere die etablierten Kirchen in den letzten Jahren in die Negativschlagzeilen geraten waren, wollte der Abgeordnete Rudy Salles die intolerante und menschenrechtsverachtende Politik Frankreichs gegenüber religiösen Minderheiten in alle 47 europäischen Mitgliedstaaten des Europarats exportieren.

In Frankreich werden mehr als 170 religiöse Gemeinschaften einer menschenrechtsverletzenden Sonderbehandlung unterzogen, darunter zahlreiche christliche Gemeinschaften (oder christlich nahe stehende Kirchen/Organisationen) wie beispielsweise die Zeugen Jehovas, die Neu-Apostolische Kirche, diverse hinduistische und buddhistische Gruppierungen sowie die Anthroposphen, die Scientology Kirche, Transzendentale Meditation und viele andere.

Nach Bekanntwerden des Papiers hagelte es Proteste von über 80 renommierten Menschenrechtsorganisationen sowie durch Experten in Sachen Strafrecht, Religionsfreiheit und von Mitgliedern unterschiedlichster Religionen und Weltanschauungen aus der ganzen Welt.

Eine Petition mit weit über 10.000 Unterschriften erreichte noch vor der Debatte die Präsidentin des Europarates, Anne Brasseur, sowie verschiedenste Parlamentarier. Darin wurde verlangt, die Richtlinien zur Beschneidung von Elternrechten und die Aufforderung zur Ungleichbehandlung von religiösen Minderheiten zurückzuweisen.

Der ehemalige Direktor der Helsinki Vereinigung, Dr. Aaron Rhodes, kritisierte den Vorstoß Frankreichs unter anderem als "Rezept für Diskriminierung und Intoleranz" und etwas, das "als Deckmantel dient, um willkürlich in das religiöse Leben einzugreifen".

Resultat
Sämtliche Vorschläge Rudy Salles wurden im Plenum des Europarates abgelehnt.
Stattdessen wurde eine völlig neue Version vorgeschlagen und angenommen: "Der Rat fordert die Mitgliederländer auf, die relevanten Europarats-Verträge zum Schutz der Kinder und ihrer Fürsorge zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren, sollte dies noch nicht geschehen sein." 
Gleichzeitig wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Richtlinien zu erlassen, die keine diskriminierenden Unterscheidungen zwischen traditionellen, nicht traditionellen Religionen und neuen religiösen Bewegungen oder auch sogenannten "Sekten" zulassen, gemäß dem Punkt 9 der endgültigen Resolution: "Die Versammlung fordert die Mitgliederstaaten auch auf, sicherzustellen, dass keine Diskriminierung bezüglich der Frage, welche Bewegungen als Sekte oder nicht betrachtet werden, erlaubt ist, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen traditionellen und nicht traditionellen religiösen Bewegungen, neuen religiösen Bewegungen oder ´Sekten´, wenn es darum geht, das Zivil- oder Strafrecht anzuwenden und dass jegliche Maßnahmen gegenüber nicht traditionellen Bewegungen, neuen religiösen Bewegungen oder "Sekten" mit den Menschenrechtsstandards gemäß der Europäischen Menschenrechtserklärung in Einklang sind, sowie mit anderen relevanten Richtlinien, die die Würde der Menschen und deren gleiche und unveräußerlichen Rechte schützen.

Die endgültige Resolution findet sich hier: 
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=20889&lang=en
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Für mehr Informationen kontaktieren Sie: 
European Interreligious Forum for Religious Freedom
41 Avenue de Saint-Ouen
75017 Paris
France
Eric Roux
+33 6 47 69 52 35
 eiforumrf@gmail.com

Mittwoch, 8. April 2009

Eine Studie stellt fest: Islamlehrer sind Feind der Demokratie

Ein erschreckendes Ergebnis: Jeder vierte Islamlehrer  ist gegen Demokratie!
Österreich: Eine Studie sorgt für Furore: Jeder vierte Islamlehrer ist gegen die Demokratie. Für die islamische Glaubensgemeinschaft ist die Sache höchst unangenehm.

Sie "Lehnen Sie die Menschenrechtserklärung rigoros ab, weil sie sich mit dem Islam nicht vereinbaren lässt?" 27,1 Prozent der befragten islamischen Religionslehrer in Österreich kreuzten bei einer Befragung das "Ja" an. Die Umfrage, die Teil einer religionspädagogischen Dissertation bildet, sorgt seit Tagen in Politik und Schulwesen für Verstörung. ... 

Samstag, 26. Juli 2008

Religionsfreiheit in allen 57 islamischen Staaten sehr stark eingeschränkt

57 Islamische Staaten gibt es derzeit auf der Welt.

Die Religionsfreiheit ist in allen 57 islamischen Staaten sehr stark eingeschränkt!
In keinem der 57 islamischen Länder gibt es Religionsfreiheit nach westlichem Verständnis. Das erklärte der Leiter der Evangelischen Karmelmission, Martin Landmesser (Schorndorf bei Stuttgart), beim Jahresfest des Werkes.
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Für den Islam sei Religionsfreiheit lediglich das Recht, die Botschaft Allahs zu propagieren. Muslime dürften den Islam nicht verlassen (in vielen Muslimischen Ländern steht darauf sogar die Todesstrafe!). Für sie gelte das Vorbild Mohammeds, der zum Töten von Personen aufgerufen habe, die sich vom Islam abwenden. Das abscheulichste Verbrechen, das ein Muslim begehen könne, sei die Entscheidung für den christlichen Glauben(!). Der Islam, den Muslime als Allahs endgültige Offenbarung ansehen, wolle das Christentum ablösen, so Martin Landmesser. Deshalb würden missionarische Aktivitäten christlicher Organisationen konsequent bekämpft. Für Missionare sei die islamische Welt gefährlicher, als es kommunistische Diktaturen jemals gewesen seien. Beim Jahresfest wurde von Brandanschlägen, Todesdrohungen und Morden an Missionaren berichtet. Immer gefährlicher für Evangelisten werde auch Indonesien, weil das islamische Recht in dem bevölkerungsreichsten islamischen Land flächendeckend eingeführt werde. ... 

Montag, 12. Januar 2004

Im Schutz des Glaubens - Schutz vor negativen Entwicklungen!

Wie können wir uns gegen einige der negativen Entwicklungen nun schützen? Zum einen und das ist sicher für einige neu, durch den entsprechenden Glauben, einen Glauben der von so mancher Willkür des Staates schützen kann. Siehe Religionsfreiheit sonst gibt es nach unseren wissen keine juristisch unanfechtbare Möglichkeit. Der Schutz durch eine zeitgemäße Glaubensgemeinschaft die im Bereich der gesetzlichen Möglichkeiten agiert, uns also vor äußeren, schon vorhandenen oder noch kommenden Einflüssen zu schützt ist der einzige Weg wenn man bestimmte Dinge aus Glaubensgründen nicht gut heißt. Im gesetzlichen Schutz des Glaubens, der Religion können wir die, für unseren Glauben wichtigen Freiheiten erhalten und bewahren.
(UNIQ-Aeternus)

Dokumentenseite zu UNIQ-Aeternus: Link
Bei Fragen: EMail