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Freitag, 14. Dezember 2018

Merkel: Der UN-Migrationspakt ist ab nächster Woche für alle UN-Staaten gültig!

Kurz notiert: Für manche ein Schock


Die ganze Wahrheit über den „Pakt“ ...Laut Aussage der deutschen Kanzlerin Merkel: Migrationspakt gilt für alle, auch für Länder die den UN-Migratiopnspakt abgelehnt haben. Merkel erklärt im deutschen Bundestag, dass der Pakt für alle gültig sei, auch wenn Länder ihn ablehnen. Entscheidend sei, ob die UNO dafür stimmt.

Frau Merkel am 13.12.2018 im deutschen Bundestag: Es ist klar dass die USA, Österreicher, Ungarn, Israel, Japan, die Osteuropäer, Australier und all die anderen Länder die den UN-Pakt nicht folgen wollten, dieser doch auch für sie voll inhaltlich gilt: "Wenn bei der UNO-Vollversammlung nächste Woche der Pakt noch einmal zur Debatte steht und angenommen wird, dann kann ein UN-Mitgliedsstaat Abstimmung verlangen. Die Abstimmung muss dann so sein, dass zwei Drittel der Länder der VN dem zustimmen, und dann ist der Pakt für alle UN-Mitgliedstaaten gültig. Das ist nun mal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht." Und es wird sicher mindestens einen UN-Mitgliedsstaat geben, das dann eine Abstimmung verlangt!

Kurzes Video mit Merkels Antwort (Videodauer 3Minuten)

Das heißt: Der Pakt ist dann für alle gültig, aber "natürlich unverbindlich"...

Dienstag, 11. Dezember 2018

Marokko: Staatengemeinschaft nimmt UN-Migrationspakt an

Die erste Runde ist gelaufen!
Der heftig umstrittene UN-Migrationspakt wurde bei der am gestrigen Tag (10.1202018) stattgefundenen internationalen Konferenz in Marokko angenommen. Nasser Bourita, Präsident der Konferenz, verkündete die Verabschiedung des bereits ausgehandelten Dokuments zur besseren Bewältigung der weltweiten Migration am Montag in Marrakesch.

UN-MIGRATIONSPAKT: die deutsche Kanzlerin Merkel hält Grundsatzrede in Marrakesch

Mit dem UN-Migrationspakt wurden erstmals globale Leitlinien für die internationale Migrationspolitik zwischen den einzelnen Ländern und der UN verabredet bzw. als Pakt angenommen wie auch mit ihrer Unterschrift beglaubigt. Auf ihrer Basis dieses Pakts soll die Zusammenarbeit der einzelnen Länder verbessert werden, um gegen illegale und ungeordnete Migration vorzugehen und Migration sicherer zu machen. ...

Sonntag, 2. Dezember 2018

Österreich unterschreibt den UN-Flüchtlingspakt (nicht zu verwechseln mit dem UN-Migrationspakt)!


Neben dem UN-Migrationspakt wird ein zweiter Pakt zur Unterschrift vorbereitet: Der UN-Flüchtlingspakt.

Während Österreich den UN-Migrationspakt nicht unterschreibt, gab das österreichische Außenministerium nun bekannt, dass es den UN-Flüchtlingspakt unterzeichnen wird.

Im Gegensatz zum parallel ausverhandelten Migrationspakt stimmt Österreich diesmal zu.
Im Schatten der Debatte über den umstrittenen UNO-Migrationspakt geht auch die Annahme des UNO-Flüchtlingspakts in die Zielgerade. Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist fertig und soll Mitte Dezember in der UNO-Generalversammlung angenommen werden. Österreich wird in diesem Fall zustimmen, bestätigte das Außenministerium am Freitag 30.11.2018.

Was steht im UN-Flüchtlingspakt?
➔ Siehe dazu den UN-Flüchtlingspakt 30 Seiten PDF auf Deutsch

Donnerstag, 1. November 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Der Migrationspakt sieht umfassende Ansprüche von Migranten vor. Das lehnt die Regierung in ihrer "Votumserklärung" ab.

Die Bundesregierung beschließt heute im Ministerrat den Rückzug vom UNO-Migrationspakt
Wie wird das politisch konkret begründet?
Darüber gibt eine "Votumserklärung" Auskunft, die Österreich den Vereinten Nationen zukommen ließ.
In dieser Erklärung heißt es: "Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt." Österreich sei ein Rechtsstaat und halte die Menschenrechte ein, aber ein Menschenrecht auf Migration sei der heimischen Rechtsordnung fremd. Die Republik entscheide souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich.
"Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des 'Migranten' ist zurückzuweisen", heißt es weiter im Text. Vor diesem Hintergrund werden konkret 17 Punkte aus dem UN-Pakt abgelehnt, und zwar die folgenden:
  • Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant
  • Familienzusammenführung soll erleichtert werden
  • Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt
  • Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung
  • Zurverfügungstellung einer Grundversorgung
  • Zurverfügungstellung von Schulressourcen
  • Zugang zu höherer Bildung
  • Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen
  • Erleichterung von Unternehmensgründungen
  • Zugang zum Gesundheitssystem
  • Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge
  • Übernahme von Best-practices in der Integration
  • Verfolgung von Hassverbrechen
  • Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
  • Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
  • Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
  • Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen
Österreich verwahre sich dagegen, dass der UN-Migrationspakt ein bindendes Völkergewohnheitsrecht begründe oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte, wird weiters betont: "Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt."

Die für die UNO-Sitzung im Dezember geplante Stimmenthaltung Österreichs wird ebenfalls konkretisiert. Drei Punkte werden dazu angemerkt:
  • Österreich erklärt ausdrücklich den UN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.
  • Der UN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.
  • Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des UN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.